In seiner 4. Sitzung am 12.12.2017 debattierte der Bundestag über mehrere Anträge von FDP, Linken und AfD, die das Ziel […]
Die Oppositionsfraktionen sowie ihre beiden Mitglieder im Untersuchungsausschuss, Martina Renner und ich, haben im vergangenen Jahr wegen der Nichtvorlage von Beweismitteln gegen die Bundesregierung Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Nun liegt der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Wir werden ihn in den nächsten Tagen genau analysieren. Klar ist aber schon heute: Der Beschluss ist eine herbe Enttäuschung und ein schwerer Schlag für die notwendige parlamentarische Kontrolle der Arbeit von Geheimdiensten in einem Rechtsstaat. Weite Teile der jahrelangen, rechtswidrigen BND-Praxis werden jetzt im Dunkeln bleiben. Nach diesem Beschluss muss der Gesetzgeber zwingend die Kontrollrechte des Parlaments und der zuständigen Datenschutzaufsicht bei internationalen Kooperationen neu regeln. Im Ergebnis ist es inakzeptabel, dass die Dienste bestimmen können, ob sie kontrolliert werden oder nicht. Weitere Skandale und massive Grundrechtsverletzungen sind vorprogrammiert.
Vorhin erreichte uns die Meldung, dass die Bundesregierung den Obleuten des 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses in der 18. Wahlperiode ("NSA-Ausschuss) überraschend nun doch Einblick in die BND-Selektoren-Listen gewähren will. Das Einlenken der Bundesregierung ist ein weiterer Erfolg des Untersuchungsausschusses. Grünen und Linken ist es gelungen, die Bundesregierung dazu zu bewegen, die Selektoren endlich dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung zu stellen. Das war überfällig. Weitere Schritte müssen jedoch folgen.
Die Vorratsdatenspeicherung, also die anlasslose und massenhafte Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten aller Bürgerinnen und Bürgern auf Vorrat, ist seit Jahren zweifellos die zentrale Frage der Bürgerrechtspolitik. Unsere Position zu diesem Instrument aus der Mottenkiste der Sicherheitspolitik haben wir hier immer wieder dargelegt. All die Kritik der letzten Wochen, ob aus der Zivilgesellschaft, unzähligen Verbänden oder von uns, hat nichts genützt: Nachdem die Abgeordneten der Großen Koalition – erstaunenswerter Weise trotzt dieser Kritik ohne irgendwelche substanziellen Änderungen - die Vorratsdatenspeicherung im federführende Rechtsausschuss durchgewunken haben, fand in der letzten Sitzungswoche die abschließende zweite und dritte Lesung im Plenum des Bundestages statt. Für die Grünen sprachen erst ich und anschließend meine Kollegin und Rechtsausschussvorsitzende Renate Künast. An dieser Stelle dokumentieren wir die Reden von Renate und Konstantin.
Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum „Safe Harbor“-Abkommen gleicht einem Paukenschlag. Der Gerichtshof hat unmissverständlich klar gemacht, dass die USA, wie bis heute von Europäischer Kommission und Bundesregierung behauptet, eben kein sicherer Hafen für unsere Daten ist. Das Urteil ist die erste gravierende Konsequenz, die aus der Massenüberwachung der NSA, auf die uns Edward Snowden aufmerksam gemacht hat, gezogen wird. Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige sowohl für die Europäische Kommission als auch die Bundesregierung. Die bisherige Datenaustauschpraxis ganzer Wirtschaftszweige steht offen in Frage. Die Verunsicherung ist groß. All dies war absehbar.
Seit Monaten weigert sich die Bundesregierung unter Berufung auf die angeblich fehlende Zustimmung der US-Regierung dem sogenannten „1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode“ die NSA-Selektoren vorzulegen, nach denen der BND Telekommunikationsdaten durchsucht und entsprechende Ergebnisse an den US-Geheimdienst übermittelt hat. Die Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE sowie Konstantin und seine Kollegin Martina Renner haben als Mitglieder im Untersuchungsausschuss wegen der Nichtvorlage von Beweismitteln gegen die Bundesregierung Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Unsere Klage haben wir heute gemeinsam mit unserem Prozessbevöllmächtigten, Prof. Dr. Wolfgang Ewer, im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt.
Am 25. April findet in Berlin der Grüne Länderrat statt. Der Länderrat ist das zweithöchste Organ der Grünen auf Bundesebene. Gemeinsam mit Katrin Göring-Eckardt, Konstantin von Notz und Jan Philipp Albrecht hat Malte einen Eilantrag gegen die Pläne der Bundesregierung zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung verfasst. Der Antrag, den wir hier dokumentieren, findet breite Unterstützung in der gesamten Partei.
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