Am Donnerstag fand eine erste, wirklich denkwürdige – öffentliche – Expertenanhörung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Ausspäh- und Geheimdienstaffäre statt, bei der vor allem der Frage der rechtlichen Einordnung der bekannt gewordenen Praktiken verschiedener westlicher Geheimdienste inklusive des deutschen Bundesnachrichtendienstes nachgegangen wurde. Als Sachverständige geladen waren Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, der frühere Verfassungsrichter Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem und Prof. Dr. Matthias Bäcker von der Universität Mannheim. Für all diejenigen, die die Anhörung nicht live im Stream verfolgen konnten, dokumentieren wir an dieser Stelle die vollständige Anhörung als Video.
Bezüglich der gestrigen Ankündigung von Wirtschaftsminister Gabriel, den Export deutscher Überwachungs- und Spähsoftware zukünftig effektiver kontrollieren zu wollen, haben Konstantin und Katja Keul, rechtspolitischen Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Aufklärung bezüglich des weiteren Vorgehens der Bundesregierung gefordert.
Durch den Whistleblower Edward Snowden wurde in den vergangenen Monaten der mit Abstand größte weltweite Überwachungsskandal aller Zeiten offenbart. An diesem Samstag fand in Hamburg ein kleiner Ableger der „Freiheit statt Angst“ Demonstrationen statt. Auch Konstantin sprach wieder auf der Demo. An dieser Stelle dokumentieren wir seinen kurzen Redebeitrag. Wie immer gilt: Über Kritik und Anregungen freuen wir uns.
In einem Urteil vom 24.04.2013 zur Antiterrordatei hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Konturen des verfassungsrechtlichen Trennungsgebotes geschärft und hohe Anforderungen an die informationelle Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten formuliert. Wegen seiner grundsätzlichen Aussagen ergibt sich aus dem Urteil ein weitreichender Handlungs- und Prüfbedarf, der weit über das Antiterrordateigesetz hinaus geht. Am 04. April 2014 hat die grüne Bundestagsfraktion im Rahmen des von ihr gesetzten Schwerpunktes “Digitale Bürgerrechte” ein Fachgespräch mit dem Titel „Datenschutz und Trennungsgebot in der Sicherheitspolitik“ veranstaltet. Nun liegt die Reader Fachgespräch Datenschutz & Trennungsgebot vor. Die Dokumentation, die wir allen Interessierten zur Verfügung stellen, enthält unter anderem die sehr konkreten Thesenpapiere der Referentinnen und Referenten.
Seit dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist die Debatte um das weitere Vorgehen in Sachen Vorratsdatenspeicherung wieder voll entbrannt. Als extrem ideologisch erweisen sich die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung, die trotz der zweiten herben Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshofs weiter an der hoch umstrittenen Datenspeicherung festhält. Nachdem die schleswig-holsteinischen Grünen bereits auf ihrem letzten Kleinen Parteitag vor einigen Wochen einen Beschluss gegen anlasslose Massenüberwachung gefasst haben, in dem sich auch eine deutliche Absage an die Vorratsdatenspeicherung findet, haben wir als schleswig-holsteinische Grünen gerade nochmals - einstimmig – einen aktuellen Beschluss gegen die VDS gefasst. Den Beschluss dokumentieren wir an dieser Stelle im Wortlaut.
Die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist zweifellos eine, wenn nicht die zentrale Frage der digitalen Bürgerrechtspolitik der letzten Jahre. Gerade haben die Befürworter der Massenspeicherung die nächste herbe schlappe einstecken müssen. Das Urteil ist auch eine Ohrfeige für die deutsche Bundesregierung, die sich in ihrem Koalitionsvertrag für eine rasche Wiederauflage der VDS ausgesprochen hatte. Einen Plan B hat die Bundesregierung nicht. Ein erneuter jahrelanger Grabenkampf ist zu befürchten. In einem aktuellen Antrag fordern wir die Bundesregierung noch einmal dazu auf, sich endlich und ein für allemal von der Vorratsdatenspeicherung zu verabschieden und sich endlich in Brüssel gegen die entsprechende EU-Richtlinie einzusetzen.
In den letzten Tagen hatte ich wiederholt über die anhaltende Weigerung der Bundesregierung, die Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Überwachungs- und Geheimdienstaffäre zu unterstützen, berichtet. Heute hat die Grüne Bundestagsfraktion eine aktuelle Stunde mit dem Titel ,,Behinderung der Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses des deutschen Bundestages durch die Bundesregierung" beantragt. Die Bundesregierung ist dringend aufgefordert, die Arbeit des Ausschusses im Interesse der Aufklärung zu unterstützen und nicht weiter zu behindern. Es kann nicht sein, dass Millionen Bürgerinnen und Bürger bis hin zur Bundeskanzlerin ausgespäht werden und die Regierung die Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses bremst, weiter behindert und verzögert.