Der Justizminister spricht mit doppelter Zunge: Den Verlegern versprach er das Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu verschärfen. In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage klingt das ganz anders. Die Bundesregierung spricht nur noch von einer Evaluation. Und noch dazu von einer „ergebnisoffenen“. Und diese Evaluation will die Bundesregierung erst umsetzen, wenn „hinreichende Erfahrungen mit der Anwendung des Schutzrechtes vorliegen“. Es ist also völlig offen, wann dieser Tag gekommen sein wird. Offenbar wollte sich Minister Maas bei den Verlegern nur beliebt machen und seine Ankündigungen sind nicht viel mehr als heiße Luft.
Ende Juni hat Bundesjustizminister Heiko Maas am 24. Juni 2014 gegenüber Zeitungsverlegern eine Verschärfung des hochumstrittenen Leistungsschutzrechtes für Presseverlage in Aussicht gestellt. Im Wahlkampf klang das noch anders. Damals wollte SPD-Spitzenkandidat Peer Steinbrück das Gesetz noch „weg haben“. Im Koalitionsvertrag steht nichts mehr von dieser Position; dort ist von einer Evaluation die Rede. Wir GRÜNE haben – auch deshalb - vergangene Woche eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Wir möchten aber nicht nur von den Plänen zur Evaluation, Überarbeitung oder Verschärfung des Gesetzes wissen, sondern haben vor allem auch nach den Folgen des bestehenden Gesetzes gefragt. Schon bei der Verabschiedung des Gesetzes vor etwa einem Jahr war offensichtlich, dass dieses Gesetz Rechtsunsicherheit und Klagen mit sich bringen wird. Diese sind inzwischen auch eingetroffen.
Die VG Medien hat heute Klage wegen der Verwertung des Presseleistungsschutzrechtes durch Google eingereicht. Jetzt haben wir den Salat. Man musste vor zwei Jahren kein Prophet sein, als das schwarz-gelbe Leistungsschutzrecht durchgeboxt wurde, um den heutigen Tag vorauszuahnen. Jetzt müssen die Gerichte ran, um den Streit zwischen Verlagen und Suchmaschinen zu schlichten. Dies müssen sie auf der Grundlage eines unklaren Gesetzestextes tun, der vieles offen lässt und alle Beteiligten in Rechtsunsicherheit stürzt.
Die Debatte zum Etat des Kanzleramts ist nicht nur die Arena der Kanzlerin und der Fraktionsvorsitzenden, sondern auch der Ort der Kultur- und Medienpolitik. Für die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist dieses mal Tabea in den Ring gestiegen. In ihrer Rede kritisierte sie die neue Staatsministerin Monika Grütters vor allem dafür, dass diese zwar Kulturpolitik betreibe, aber die Medienpolitik völlig außer Acht lasse.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage tritt morgen in Kraft. Dazu habe ich gemeinsam mit Dr. Konstantin v. Notz folgende PM herausgegeben: Die Bundesregierung hat mit dem Leistungsschutzrecht vorsätzlich ein Gesetz geschaffen, das keiner möchte, aber vielen schadet. Die großen Zeitungsverlage haben der mächtigsten Suchmaschine in Deutschland – Google – inzwischen ihr o.k. gegeben, ihre Inhalte weiter kostenfrei zu listen. Das war vorhersehbar und wurde in der Debatte auch von allen mit Sinn und Verstand prophezeit. Selbst der Springer Verlag, der das Gesetz bestellt hat, verzichtet nun vorerst auf sein maßgeschneidertes Recht [...]
Google hat heute in einem Blogpost angekündigt, einen Bestätigungsservice für Presseverlage einzurichte. Verlage können dann selbst entscheiden, ob sie noch im Angebot „Google News“ gelistet werden wollen. Jetzt heißt es für die großen Verlage: Hosen runter! Springer&Co. müssen jetzt Farbe bekennen und sagen, was sie sich vom Leistungsschutzrecht erhoffen – und von wem.
Die Verabschiedung des Leistungsschutzrechts ist kein Sieg für die Verlage. Auch nicht für die politischen Parteien und Fraktionen, die es wollten. Es gibt Siege, die kosten soviel, dass sie zur Niederlage werden. Und deswegen ist die Geschichte des Leistungsschutzrechts in dieser 17. Legislaturperiode Dokumentation einer brutalen Niederlage der Befürworter dieses Projekts.
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