Heute hat die EU-Kommission ihre Vorschläge für die europäische Urheberrechtsreform vorgelegt. Gemeinsam haben erklären Renate Künast, Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz und Tabea die Reform als halbherzig und ohne Vision kritisiert. Die europäische Kultur- und Digitallandschaft wartet seit Jahren auf eine zukunftsgewandte und vereinheitlichende europäische Urheberrechtsreform. Die EU-Kommission legt heute Reformvorschläge vor, die teils versuchen herkömmliche Geschäftsmodelle dem Netz aufzuzwingen, anstatt Kreativität und Innovation zu fördern. Zudem geht sie dringend erforderliche Reformen für Urheberinnen und Urheber und Nutzerinnen und Nutzer nicht konsequent an. Die Bundesregierung muss hier nun endlich selber handeln, und kann nicht länger warten - will sie nicht, dass das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ihr einziges Vermächtnis im Urheberrecht bleibt.
Die aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, die Tabea, Konstantin und Renate Künast noch einmal zum hoch umstrittenen Leistungsschutzrecht für Presseverleger gerade erhalten haben, zeigt, dass die Bundesregierung vollkommen strategielos agiert und mittlerweile scheinbar jedewede Handlung in Richtung angekündigter Evaluierung längst eingestellt hat.
Heute hat die EU-Kommission ihr Maßnahmenpaket zur Urheberrechtsreform vorgestellt. Gemeinsam mit Renate Künast, Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, hat Tabea das vorgelegte Paket einen ersten Bewertung unterzogen. Angesichts des Stückwerks und des fehlenden Gestaltungswillens der Bundesregierung sowie der Kommission sind nationale und EU-Gerichte mittlerweile die stärksten Reformkräfte des Urheberrechts. Ein Armutszeugnis für den gestalterischen Anspruch der Gesetzgeber. Abgesehen von der verpflichtenden Umsetzung europarechtlicher Vorgaben, zeigt sich die Bundesregierung klar reformunwillig. EU-Kommission und Bundesregierung picken sich einfachste Aspekte heraus, aber schieben wesentliche Reformen hinaus. Insgesamt sind die vergangenen Jahre trotz großspuriger Ankündigungen verlorene Jahre für die Modernisierung des Urheberrechts.
Das Leistungsschutzrecht war von vornherein hochumstritten. Dass es sein formuliertes Ziel verfehlt hat, ist offensichtlich. Wie zu erwarten, hat es zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit geführt. Der Zugang zur Informationen ist verengt und kaum ein Verlag profitiert durch finanzielle Einnahmen, geschweige denn einzelne Journalisten. Im Endeffekt nützt das vorliegende Gesetz niemanden. Die Bundesregierung kündigt seit nunmehr zwei Jahren an, das Gesetz "ergebnisoffen" evaluieren zu wollen, verweist aber gleichzeitig immer wieder darauf, dass dies heute noch nicht möglich sei. Um den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen, haben Tabea, Renate Künast und Konstantin eine weitere Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet.
Anlässlich des "Tag des Internets" haben Konstantin als Sprecher für Netzpolitik und Tabea als Sprecherin für digitale Infrastruktur der grünen Bundestagsfraktion heute jüngste netzpolitische Entscheidungen und das digitalpolitische Agieren der Bundesregierung insgesamt scharf kritisiert.
Heute fand die Anhörung des Gesetzesentwurf der Bundestagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linkspartei zur Aufhebung des Leistungsschutzrechtes für Presseverlage statt. Angesichts der deutlichen Ausführungen der geladenen Sachverständigen haben Tabea als Sprecherin für Medienpolitik und Konstantin als Sprecher für Netzpolitik noch einmal die Bundesregierung aufgefordert, das hochumstrittene Leistungsschutzrecht, das bis heute niemandem hilft, endlich zurückzunehmen.
Immer wieder haben wir in den vergangenen Jahren über das Leistungsschutzrecht für Presseverlage berichtet. Kaum ein Gesetz hat anschaulicher verdeutlicht, wie sehr die Bundesregierungen unter Angela Merkel es verpassen, den fortschreitenden digitalen Wandel unserer Gesellschaft im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gestalten. Statt die Urheberrechtsreform anzugehen, legte man ein Gesetz vor, das niemandem nützt. Auf Grundlage einer von Grünen und Linken gemeinsam vorgelegten Initiative wird sich der Rechtsausschuss nun in einer weiteren öffentlichen Anhörung mit der Thematik befassen.
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