Die gestrige, denkwürdige Anhörung des Ausschusses "Digitale Agenda" zu den geplanten Reformen des Urheberrechts auf deutscher und europäischer Ebene sowie zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage war eine einzige, zweistündige Ohrfeige für die seit Jahren in diesem Bereich untätigen Bundesregierungen unter Angela Merkel. Auch durch die Regierungsbeteiligung der SPD, die in den letzten Jahren, zum Beispiel im Rahmen der Arbeit der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“, die sich in einer eigens eingerichteten Projektgruppe intensiv mit allen urheberrechtlichen Fragen beschäftigt und zahlreiche Handlungsempfehlungen vorgelegt hat, selbst immer wieder weitreichende Reformen angemahnt hatte, scheint sich hieran leider nichts zu ändern. Die Geduld derjenigen, die seit Jahren Reformen anmahnen, scheint zusehends zu schwinden. An dieser Stelle dokumentieren wir, für alle, die selbst nicht live dabei sein konnten, das Video der gestrigen Anhörung.
Vor kurzem hatten wir bereits einen kurzen Ausblick auf die Anhörungen des Ausschusses „Digitale Agenda“ bis zum Ende des Jahres gegeben. Insgesamt wird der Ausschuss bis zur Weihnachtspause drei öffentliche Fachgespräche durchführen. Die erste Anhörung zum Thema Open Data hat bereits vor einiger Zeit stattgefunden. Hier findet Ihr das Video der Anhörung vom 5. November. Die zweite Anhörung zum Thema E-Health hat am 12. November stattgefunden. Hier findet Ihr das Video der Anhörung. An dieser Stelle geben wir einen Ausblick auf die kommende Anhörung.
Im Oktober haben die meisten der in der VG Media zusammengeschlossenen Verlage nun doch entschieden, dass sie in der Google-Suche weiterhin auch mit den Snippets ihrer Texte gefunden werden wollen. Deshalb haben nun auch fast alle in der VG Media vertretenen Verlage eine widerrufliche Einwilligung an Google dazu erteilt, dass Google ihre Verlagsinhalte in Snippets weiterhin wie üblich anzeigen darf – und zwar gratis. Damit ist allzu deutlich geworden, dass das Leistungsschutzrecht ein sinnloses Gesetz ist und nicht die von der Regierung erhoffte Wirkung erzielt - als Einnahmequelle für Presseverlage. Das Gesetz hat allerdings die Quelle nicht zum Sprudeln gebracht, stattdessen aber für Rechtsunsicherheit gesorgt und kleinen Anbietern von Suchmaschinen und Aggregatoren die Geschäftsgrundlage entzogen.
Der Ausschuss „Digitale Agenda“ wird bis zur Weihnachtspause insgesamt drei öffentliche Fachgespräche durchführen. Am 5. November 2014 wird zunächst ein öffentliches Fachgespräch zum Thema „Open Data“ stattfinden. In der darauffolgenden Woche, also am 12. November 2014, wird der Ausschuss ein Fachgespräch zum Thema „E-Health“ durchführen. Am 3. Dezember 2014 wird dann auf Wunsch der Oppositionsfraktionen ein Fachgespräch zum „Stand der Urheberrechtsreform auf deutscher und internationaler Ebene und weiteres Vorgehen der Bundesregierung in Sachen Leistungsschutzrecht für Presseverlage“ stattfinden.
Heute hat der Suchmaschinenanbieter Google angekündigt, ab dem 09. Oktober 2014 die Snippets aus den Ergebnissen der in der VG Media zusammengeschlossenen Verlage zu entfernen. Dieser Schritt hatte sich bereits abgezeichnet. Gemeinsam mit meiner Kollegin Renate Künast, der Vorsitzenden des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages, habe ich heute das Vorgehen der Bundesregierung in Sachen Leistungsschutzrecht kritisiert. Das Leistungsschutzrecht hat den Verlagen nichts gebracht, aber den Nutzerinnen und Nutzern geschadet. Es gehört abgeschafft.
Der Justizminister spricht mit doppelter Zunge: Den Verlegern versprach er das Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu verschärfen. In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage klingt das ganz anders. Die Bundesregierung spricht nur noch von einer Evaluation. Und noch dazu von einer „ergebnisoffenen“. Und diese Evaluation will die Bundesregierung erst umsetzen, wenn „hinreichende Erfahrungen mit der Anwendung des Schutzrechtes vorliegen“. Es ist also völlig offen, wann dieser Tag gekommen sein wird. Offenbar wollte sich Minister Maas bei den Verlegern nur beliebt machen und seine Ankündigungen sind nicht viel mehr als heiße Luft.
Die VG Medien hat heute Klage wegen der Verwertung des Presseleistungsschutzrechtes durch Google eingereicht. Jetzt haben wir den Salat. Man musste vor zwei Jahren kein Prophet sein, als das schwarz-gelbe Leistungsschutzrecht durchgeboxt wurde, um den heutigen Tag vorauszuahnen. Jetzt müssen die Gerichte ran, um den Streit zwischen Verlagen und Suchmaschinen zu schlichten. Dies müssen sie auf der Grundlage eines unklaren Gesetzestextes tun, der vieles offen lässt und alle Beteiligten in Rechtsunsicherheit stürzt.
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