Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage tritt morgen in Kraft. Dazu habe ich gemeinsam mit Dr. Konstantin v. Notz folgende PM herausgegeben: Die Bundesregierung hat mit dem Leistungsschutzrecht vorsätzlich ein Gesetz geschaffen, das keiner möchte, aber vielen schadet. Die großen Zeitungsverlage haben der mächtigsten Suchmaschine in Deutschland – Google – inzwischen ihr o.k. gegeben, ihre Inhalte weiter kostenfrei zu listen. Das war vorhersehbar und wurde in der Debatte auch von allen mit Sinn und Verstand prophezeit. Selbst der Springer Verlag, der das Gesetz bestellt hat, verzichtet nun vorerst auf sein maßgeschneidertes Recht [...]
Google hat heute in einem Blogpost angekündigt, einen Bestätigungsservice für Presseverlage einzurichte. Verlage können dann selbst entscheiden, ob sie noch im Angebot „Google News“ gelistet werden wollen. Jetzt heißt es für die großen Verlage: Hosen runter! Springer&Co. müssen jetzt Farbe bekennen und sagen, was sie sich vom Leistungsschutzrecht erhoffen – und von wem.
Die Verabschiedung des Leistungsschutzrechts ist kein Sieg für die Verlage. Auch nicht für die politischen Parteien und Fraktionen, die es wollten. Es gibt Siege, die kosten soviel, dass sie zur Niederlage werden. Und deswegen ist die Geschichte des Leistungsschutzrechts in dieser 17. Legislaturperiode Dokumentation einer brutalen Niederlage der Befürworter dieses Projekts.
Das Leistungsschutzrecht ist ein schwarz-gelbes Lobbyprodukt, das auch noch handwerklich völliger Pfusch ist. Es ist ein Geschenk an Springer und ein Verlust für die Pressevielfalt. Beim Leistungsschutzrecht hat die SPD als Korrektiv zum Merkel-Murks versagt. Rot-Grün hätte das Leistungsschutzrecht über den Vermittlungsausschuss verhindern können. Das hat die SPD vereitelt.
Die Debatte über das Leistungsschutzrecht für Presseverlage schlägt hohe Wellen. Fünf Wahrheiten gehören zur Debatte. Sie zu leugnen, mag einem ein besseres Gefühl geben, redlich ist das nicht. Malte räumt mit Mythen rund um die heutige Abstimmung im Bundesrat auf und gibt Antworten auf Fragen hinsichtlich der einzelnen Akteutre und ihren Beweggründe für die jeweiligen Positionierungen.
Vor der heutigen Debatte im Plenum des Bundestages zum Leistungsschutzrecht hat Konstantin PHOENIX im Rahmen eines "politischen Streitgesprächs" ein Interview zum umstrittenen Gesetzesvorhaben der schwarz-gelben Koalition gegeben und die Kritik der grünen Bundestagsfraktion am Leistungsschutzrecht und dem Vorgehen von CDU/CSU und FDP erläutert. U.a. hat Konstantin darauf verwiesen, dass das Gesetz nicht nur handwerklich schlecht ist, sondern zudem auch den IT-Standort Deutschland massiv schwächt. Weiter hat Konstantin auf die zahlreichen Kritiker des Vorhabens verwiesen und in Aussicht gestellt, dass das Gesetz zu einer weiteren Monopolisierung im Bereich der Suchmaschinen beitragen wird.
Auf Druck der Presseverlage hat sich die schwarz-gelbe Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag zu einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage bekannt, ohne zu wissen, was es schützen soll und wie es überhaupt auszugestalten ist. Der heutigen Beschlussfassung, die einzig und allein der Gesichtswahrung der Kanzlerin gegenüber den Verlagen dient, ging eine drei Jahre lange Odyssee voraus. Am Ende wurde nun zum Schaden der Allgemeinheit ein Gesetz verabschiedet, bei dem nur eines sicher ist: Das Gesetz wird zum Liebling der Anwälte. Zudem droht es den IT-Standort Deutschland massiv zu schwächen.
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