Bei netzpolitik.org läuft gerade eine sehr interessante Diskussion darüber, ob es sich bei den Änderungen des Entwurfs des TKG durch die Regierungskoalitionen um den Versuch handelt, eine "Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür" einzuführen. Die Aussage von Manuel Höferlin (FDP), bei der jetzigen Formulierung des § 97 Abs. 4 TKG handele es sich um den Stand der TKG-Novelle aus dem Jahr 2004, macht die Widersprüche in der Debatte noch größer. Daher hier eine kurze Analyse der Geschehnisse und Diskussionen der letzten Wochen und Monate.
Mit der Sitzung vom 17. Oktober 2011 hat die Enquête-Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft“ Beschlüsse zur Frage der Netzneutralität gefasst. Die Enquête-Kommission hat sich über ein halbes Jahr mit dem Thema „Netzneutralität“ beschäftigt, also die Frage gestellt, ob Daten unabhängig von Inhalt und Verpackung gleichberechtigt weitergeleitet werden sollen. Die Arbeit der gleichnamigen Projektgruppe war durch produktive Diskussionen, aber auch von Dissens geprägt. Die Abstimmung der Handlungsempfehlungen in der Enquete verlief zwischenzeitlich sehr emotional. Letztendlich wurde der Einführung eines Zwei-Klassen-Internets samt Diensteklassen, die den Tod jeder Netzneutralität bedeutet hätte, eine Absage erteilt. Das Thema Netzneutralität wird den Bundestag auch weiterhin beschäftigen. So steht für die nächste Sitzungswoche die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) auf der Tagesordnung.
Dieser Tage erreichte die Projektgruppe Netzneutralität der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft ein bemerkenswertes „Save the Date“-Schreiben zum 1. Fachdialog Netzneutralität. Am 16. November 2011 soll die Auftaktveranstaltung stattfinden. Weitere Veranstaltungen sollen durch vom Wirtschaftsministerium beauftragte Studien flankiert werden. Eigentlich müsste man sich freuen, dass das BMWi nach den Anträgen von Grünen, Linken und SPD das Thema endlich ernst nimmt. Trotzdem wirkt das Timing der Einladung absurd: Am 20. Oktober wird der Bundestag in 2./3. Lesung das für die Netzneutralität maßgebliche Telekommunikationsgesetz (TKG) verabschieden.
Wie heise online berichtet, spricht sich das Forschungsministerium in einem Thesenpapier für die Erhaltung der Netzneutralität als Grundlage fairen Wettbewerbs aus. Die Thesen sind im Rahmen der Future Internet-Konferenz am 5. Juli vorgestellt worden. Die Rede ist auch davon, dass neue Dienste nur "mit Bedacht" der gleichberechtigten Datenübertragung gegenübergestellt werden sollen. Zudem spricht sich das BMBF gegen Tendenzen zur Entwicklung eines Zwei-Klassen-Internets aus, wie wir Grüne dies mit unserem Antrag zur Netzneutralität in Europa bereits im November 2010 getan haben.
Am kommenden Montag, dem 4. Juli 2011, wird die Enquête-Kommission über die Handlungsempfehlungen im Urheberrecht und die Berichte der Projektgruppen Netzneutralität und Datenschutz abstimmen. Vorgesehen sind fünf Stunden Sitzungszeit, getagt wird ab 10 Uhr in öffentlicher Sitzung im Paul-Löbe-Haus des Bundestags, Sitzungssaal PLH E.400. Wer direkt dabei sein will: Wir empfehlen eine schnelle Anmeldung an enquete.internet@bundestag.de.
Heute haben SPD und Grüne, die nach den gerade stattgefundenen Bremer Wahlen erneut eine rot-grüne Koalition eingehen werden, ihren Koalitionsvertrag (pdf) vorgelegt. Wie schon die jüngst ausgehandelten Koalitionsverträge nehmen wir an dieser Stelle auch den Bremer Koalitionsvertrag einmal genauer unter die Lupe.Um es gleich mal vorweg zu nehmen: Aus netzpolitischer Sicht liest sich der Koalitionsvertrag sehr gut. So sind diejenigen Themen, die ganz oben auf der netzpolitischen Agenda stehen, in erfreulicher Art und Weise in das Vertragswerk aufgenommen worden.
Vor wenigen Tagen hatten wir bereits über die Initiative des UN-Sonderberichterstatters zum Schutz und zur Förderung der Meinungsfreiheit, Frank La Rue, berichtet, der sich in einem für den Menschenrechtsrat der Generalversammlung der Vereinten Nationen verfassten Bericht (PDF) klar gegen staatliche Maßnahmen, die das Ziel verfolgen, den Anschluss zum Internet zu unterbinden, ausgesprochen hatte. Die Erklärung haben mittlerweile 41 Staaten unterzeichnet - Deutschland bisher noch nicht. Nach den Gründen hierfür haben wir die Bundesregierung in einer schriftlichen Frage befragt.
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