Der Deutsche Bundestag beschäftigt sich seit mehreren Jahren sehr intensiv mit der Netzneutralität. Das Thema war immer wieder Gegenstand von intensiven parlamentarischen Beratungen. Am Montag, dem 2. Juni 2014, findet im Rahmen der nächsten Sitzung des Ausschusses „Digitale Agenda“ ein öffentliches Fachgespräch statt. Hier findet Ihr alles Wissenswerte zum Fachgespräch, zu dem Ihr Euch nach wie vor anmelden könnt. An dieser Stelle dokumentieren wir den Fragenkatalog, der von allen Fraktionen gemeinsam erarbeitet wurde und im Vorfeld der Anhörung an die geladenen Expertinnen und Experten zur Beantwortung übersandt wurde. Hier findet Ihr einen aktuellen Beitrag von mir zur Frage des weiteren Vorgehens der schwarz-roten Bundesregierung in Sachen Netzneutralität.
Am 7. Mai 2014 fand im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des neuen Internet-Ausschusses „Digitale Agenda“ ein Fachgespräch zum Thema „IT Sicherheit“ statt. Über die Tagesordnung, den zwischen den Fraktionen abgestimmten Fragenkatalog, die geladenen Sachverständigen und die eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen hatten wir ausführlich berichtet. Hier findet Ihr das Video der Anhörung. Am Montag, den 2. Juni 2014 zwischen 13:30 und 15:30 wird das zweite Fachgespräch des Ausschusses stattfinden. Diesmal geht es erneut um das Thema „Netzneutralität“, mit dem sich das Parlament in der letzten Wahlperiode bereits äußerst intensiv beschäftigt hat.
Als Grüne sagen wir seit langem klar: Die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Übertragung von Datenpaketen war nicht nur essenziell für die bisherige Entwicklung des offenen Internets, sie ist zugleich auch von entscheidender Bedeutung für dessen zukünftige demokratische und wirtschaftliche Entwicklung. Wir begrüßen die heutige Entscheidung des Europäischen Parlaments zur Netzneutralität, die eben schon Jan kommentiert hat, ausdrücklich. Einmal mehr hat das Parlament der Kommission die rote Karte für eine Politik gezeigt, die die Interessen einiger großer Unternehmen vor die der Bürgerinnen und Bürger Europas stellt. Nun muss die Bundesregierung nachziehen.
Das Europäische Parlament hat heute einen wichtigen Schritt zur gesetzlichen Verankerung der Netzneutralität in Europa getan. Die Monopolbildung im Internet-Markt soll begrenzt und die Rechte der Endkunden sowie die Chancen für einen offenen und innovativen Markt gestärkt werden. Diese Richtungsentscheidung muss nun in den Verhandlungen mit dem Ministerrat und der Europäischen Kommission durchgesetzt werden
Mit der Position des Industrieausschusses ist die Netzneutralität in ganz Europa massiv in Gefahr. Sie widerspricht auch allen Stellungnahmen der beteiligten Ausschüsse wie z.B. dem Ausschuss für Inneres und Justiz (LIBE). Es ist sehr bedauerlich, dass die schwarz-gelbe Mehrheit im Industrieausschuss damit die Monopolbildung im Internet-Markt unterstützt, anstatt auf die Rechte der Endkunden und einen innovativen Markt zu setzen. Künftig wären auch Netzsperren und eine Überwachung des gesamten Datenverkehrs damit legitimiert. Diese falsche Richtungsentscheidung muss bei der Plenarabstimmung Mitte April unbedingt korrigiert werden.
Gestern fand im Bundestag eine Debatte zu Potenzialen der digitalen Wirtschaft statt [Anträge Union und SPD 18/764 und Die Linke 18/771]. Für uns redete Tabea Rößner und kritisierte, dass der Breitbandausbau zwar ein wichtiger Bestandteil der sogenannten "Digitalen Agenda" der Bundesregierung sei, die Maßnahmen aber mehr als dürftig seien. Außerdem beschäftigte sie sich mit Gründungsbedingungen in der Kreativwirtschaft und der sozialen Lage von Kreativen. Wir dokumentieren hier ihre Rede. Es gilt das gesprochene Wort.
Der Innen- und Justizausschuss hat am 12. Februar seine Stellungnahme zur Verordnung über den Telekommunikations-Binnenmarkt abgestimmt. Dieser Gesetzesentwurf von Kommissarin Neelie Kroes war bereits im Vorfeld scharf kritisiert worden, weil er die Netzneutralität nicht sichern, sondern untergraben würde. Der Innen- und Justizausschuss hat nun mit breiter Mehrheit beschlossen, dass die Internet-Provider auch bei speziellen Vereinbarungen mit einzelnen Inhalte- oder Diensteanbietern das Prinzip der Netzneutralität nicht verletzen dürfen. Solche spezialisierten Dienste dürfen nicht als Alternative oder in Konkurrenz zum offenen Internet vermarktet werden.
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