Am Montag, dem 18. März 2013, findet ab 13:00 Uhr im Sitzungssaal 4.400 des Paul-Löbe-Hauses des Deutschen Bundestags die 31. Sitzung des Unterausschusses Neue Medien statt. Auf der Tagesordnung stehen zweit Tagesordnungspunkte: Zunächst wird ein öffentliches Gespräch zur „Stiftung Datenschutz“ stattfinden. Im Anschluss hieran findet ein Austausch zum Thema „Internetverwaltung“ statt. Hier wird es vor allem um das Domain-Namen-System einschließlich der Top-Level-Domains sowie sonstige aktuelle Entwicklungen im Bereich der Internetverwaltung gehen.
Seit langem fordern wir die Bundesregierung auf, der Open Government Partnership (OGP) beizutreten, einem Zusammenschluss von über 50 Staaten, deren Ziel es ist, politische Offenheit, Transparenz und Zusammenarbeit staatlicher Stellen mit der Zivilgesellschaft auszubauen. Unsere Forderung haben wir erst kürzlich, im Rahmen des internationalen Open Data Days, erneuert und die Bundesregierung, die der Initiative eigentlich nach dem Start ihres Datenportals GovData.de beitreten wollte, noch einmal hinsichtlich ihrer Position befragt. Die Antwort der Bundesregierung ist enttäuschend.
Zur jüngsten Forderungen von Innenminister Friedrich nach härteren Auflagen für Google und Facebook hat Konstantin heute folgendes erklärt: Die jüngsten Äußerungen markieren eine absurde Kehrtwende eines planlosen Ministers. Friedrichs plötzliche Forderungen nach einem härteren Vorgehen gegen die Internetmonopolisten Google und Facebook sind zudem unglaubwürdig. Wir haben Innenminister Friedrich in den letzten Jahren mehrfach aufgefordert, seinen höchst fragwürdigen Kurs zu verlassen und den verfassungsrechtlich garantieren Schutz vor Ausspähung durchzusetzen. Den Schutz der Bürgerinnen und Bürger hat er hinter den Interessen großer Unternehmen zurückgestellt.
Auf Druck der Presseverlage hat sich die schwarz-gelbe Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag zu einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage bekannt, ohne zu wissen, was es schützen soll und wie es überhaupt auszugestalten ist. Der heutigen Beschlussfassung, die einzig und allein der Gesichtswahrung der Kanzlerin gegenüber den Verlagen dient, ging eine drei Jahre lange Odyssee voraus. Am Ende wurde nun zum Schaden der Allgemeinheit ein Gesetz verabschiedet, bei dem nur eines sicher ist: Das Gesetz wird zum Liebling der Anwälte. Zudem droht es den IT-Standort Deutschland massiv zu schwächen.
Seit Tagen berichten wir hier intensiv über die parlamentarischen Beratungen des Leistungsschutzrechts (hier findet Ihr eine Übersicht der Artikel). Heute hat der Bundestag über das Leistungsschutzrecht in 2.3. Lesung debattiert und anschließend namentlich über den schwarz-gelben Gesetzesentwurf und die von der Opposition vorgelegten Entschließungsantraträge abgestimmt. Konstantin Rede zum Leistungsschutzrecht dokumentieren wir an dieser Stelle. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare freuen wir uns.