Gerade hat das Bundesverfassungsgericht eine zweitägige mündliche Verhandlung Anfang Januar 2020 im Verfahren gegen das BND-Gesetz angekündigt. Das ist eine […]
Gestern hat der Bundesgerichtshof (BGH) seinen Beschluss öffentlich gemacht, der dem Untersuchungsausschuss des Bundestags zum Anschlag auf den Berliner Breitscheidplatz […]
Seit letztem Jahr drängt die Grüne Bundestagsfraktion darauf, einen Untersuchungsausschuss zum Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz einzusetzen. Wir wollen, dass […]
Beinahe ein Jahr ist es her, dass Anis Amri einen LKW gezielt in eine Menschenmenge auf dem Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz steuerte, 12 Menschen tötete und Dutzende weitere zum Teil schwer verletzte. Dieser bisher schlimmste islamistische Anschlag in der Geschichte der Bundesrepublik hat zutiefst erschüttert. Bis heute sind zentrale Fragen im Zusammenhang des Anschlag unbeantwortet. Seit einem halben Jahr fordert die Grüne Bundestagsfraktion die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses auf Bundesebene. Nun unterstützt auch die Union dieses Ansinnen. In einem gemeinsamen Gastbeitrag erklären Konstantin und Irene Mihalic, warum wir einen solchen Ausschuss dringend brauchen.
Die Oppositionsfraktionen sowie ihre beiden Mitglieder im Untersuchungsausschuss, Martina Renner und ich, haben im vergangenen Jahr wegen der Nichtvorlage von Beweismitteln gegen die Bundesregierung Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Nun liegt der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Wir werden ihn in den nächsten Tagen genau analysieren. Klar ist aber schon heute: Der Beschluss ist eine herbe Enttäuschung und ein schwerer Schlag für die notwendige parlamentarische Kontrolle der Arbeit von Geheimdiensten in einem Rechtsstaat. Weite Teile der jahrelangen, rechtswidrigen BND-Praxis werden jetzt im Dunkeln bleiben. Nach diesem Beschluss muss der Gesetzgeber zwingend die Kontrollrechte des Parlaments und der zuständigen Datenschutzaufsicht bei internationalen Kooperationen neu regeln. Im Ergebnis ist es inakzeptabel, dass die Dienste bestimmen können, ob sie kontrolliert werden oder nicht. Weitere Skandale und massive Grundrechtsverletzungen sind vorprogrammiert.
Zur Stärkung der Zusammenarbeit US-amerikanischer und deutscher Behörden im "Kampf gegen den Terror" unterzeichneten Innenminister de Maizière und die amerikanische Justizministerin Lynch im Mai dieses Jahres ein sog. Memorandum of Unterstanding. Ziel des Abkommens ist der Austausch von Informationen über "Gefährder" zwischen dem BKA und dem FBI, um deren Reiserouten nachvollziehen zu können. Während wir das Anliegen der Bundesregierung, einen verbesserten internationalen Datenaustausch über mögliche Gefährder zu erreichen, grundsätzlich unterstützen, lässt die Informationspolitik der Regierung viele Fragen zum weitgehend geheim gehaltenen Verfahren des Austauschs offen. Deshalb haben wir eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Wie die Antwort der Bundesregierung zeigt, wählte die Bundesregierung wieder einmal bewusst den Weg des Ausschlusses des Parlaments.
Vor drei Jahren erschütterten von Edward Snowden geleakte NSA-Akten die Welt. Deutlich wurde im Zuge der Aufklärung durch das Parlament, dass der Bundesnachrichtendienst sehr weitgehend und ohne ausreichende Rechtsgrundlage mit der NSA und anderen Diensten kooperiert. Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschluss und der Vorlage eines BND-Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung habe ich heute gemeinsam mit Hans-Christian Ströbele das Vorgehen der Bundesregierung kritisiert. Statt die notwendigen, wiederholt angemahnten rechtsstaatlichen Konsequenzen zu ziehen und die Massenüberwachung sowie die Verletzungen von EU-Grundrechtecharta und Grundrechten zu stoppen, sollen die hoch umstrittenen BND-Praktiken nun legalisiert werden. Mit der Erfindung eines neuen „Unabhängigen Gremiums“ aus Bundesrichtern und Bundesanwälten dokumentiert die Bundesregierung ein tiefes Misstrauen gegenüber dem Bundestag und der parlamentarischen Kontrolle.
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