Am gestrigen Donnerstag hat der Bundestag auf Initiative der Fraktion Die Linke über einen Antrag „Umfassendes Informations- und Transparenzgesetz schaffen“ debattiert. Während derzeit ein Bundesland nach dem anderen ein Transparenzgesetz vorlegt, tut sich bezüglich einer überfälligen Weiterentwicklung bestehender Informationsfreiheitsgesetze und im Bereich Open Data auf Bundesebene seit Jahren nichts Substanzielles. Scheinbar hat die Große Koalition mittlerweile keinerlei Anspruch mehr, sich diesen wichtigen Themen anzunehmen. Sie vergibt damit massive Chancen, sowohl für die Vitalisierung unserer Demokratie als auch für wirtschaftliche Innovationen, und riskiert, dass Deutschland im internationalen Vergleich zunehmend den Anschluss verliert. Ob das von ihr im Koalitionsvertrag angekündigte Open-Data-Gesetz tatsächlich noch kommt, ist aus heutiger Sicht fraglich.
Die Diskussion um die Abschaffung der sogenannten „Störerhaftung“ führen wir seit nunmehr mehreren Jahren. Im Mai 2010 führte eine umstrittene […]
Im Plenum des Bundestags wurde gestern Abend, unter dem Radar der öffentlichen Aufmerksamkeit, auf Antrag der Fraktion Die Linke erneut über die Netzneutralität diskutiert. Ziel der von der Fraktion Die Linke vorgelegten Initiative ist es, die vor kurzem vorgelegte EU-Verordnung zur Netzneutralität durch ein nationales Gesetz zu konkretisieren. Bislang ist vorgesehen, dass die nationalen Regulierungsbehörden in einem sogenannten „soft law Verfahren“ Vorschläge erarbeiten, wie die in der Verordnung gefassten Spielräume regulatorisch konkret ausgestaltet werden sollen. Hierzu führt die in Deutschland zuständige Bundesnetzagentur (BNetzA) derzeit Workshops durch. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Rede.
Gestern debattierte der Deutsche Bundestag in erster Lesung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Rede, in der er die Regierungsfraktionen aufgefordert hat, noch Änderungen am Entwurf vorzunehmen, so dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt bleibt. Als grüne Bundestagsfraktion werden wir das weitere parlamentarische Verfahren intensiv begleiten.
Das Thema Störerhaftung ist seit Jahren Gegenstand intensiver politischer Debatten. Im März hat die Bundesregierung nach jahrelangem Stillstand endlich einen Gesetzentwurf vorgestellt. Doch alle im Vorfeld geäußerten Befürchtungen sind tatsächlich eingetroffen. Schnell war klar: Dieser Entwurf wird letztendlich niemandem helfen. Er wird dafür sorgen, dass letztlich weniger statt mehr Menschen ihre Netze öffnen. Die bestehende Rechtsunsicherheit behebt er nicht. Damit geht der Gesetzentwurf insgesamt in die völlig falsche Richtung. Wer noch einen Beweis brauchte, dass die Bundesregierung mit den Herausforderungen des digitalen Wandels maßlos überfordert ist, hat ihn durch diese Vorlage endgültig geliefert bekommen. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Rede zur ersten Lesung des Gesetzesentwurfs und skizzieren das weitere parlamentarische Vorgehen.
Uns ist es wichtig, sofern möglich, immer die wichtigsten und aktuellsten Neuigkeiten über Netzpolitik aus dem Parlament zu berichten. In der letzten Sitzugswoche fand die 2./3. Lesung unseres Antrags zur Netzneutralität statt - wenige Tage nach dem Beschluss eines Kompromisses auf EU-Ebene, der einem "Zwei-Klassen-Internet" Tür und Tor öffnet. Auf der Tagesordnung des Plenums stand unser Antrag zur "Netzneutralität als Voraussetzung für eine gerechte und innovative digitale Gesellschaft" und die Frage, wie diese effektiv gesetzlich gesichert werden kann. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video der Rede von Konstantin.
Die "Zwangsrouter" sind bald endlich Geschichte. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Rede, in der er die interfraktionelle Einigkeit begrüßt und die Bundesregierung noch einmal auffordert, sich auf die gemeinsamen Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ zu besinnen. Zudem betont Konstantin die Notwendigkeit, die Selbstbestimmung in der digitalen Welt insgesamt zu stärken und den Nutzerinnen und Nutzern mehr statt weniger Autonomie über die eigenen Daten, aber eben auch die verwendeten IT-Komponenten einzuräumen. Hier ist der Gesetzgeber in der Pflicht.
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