Auf ihrem Parteitag im November 2016 haben die schleswig-holsteinischen Grünen ein Wahlprogramm für die im Mai anstehende Landtagswahl (#ltwsh17) beschlossen. Schon lange ist Netzpolitik kein für sich alleine stehendes Thema mehr. Die Digitalisierung zieht sich durch alle Lebens- und Politikbereiche. Deshalb gibt es im Landtagswahlprogramm der schleswig-holsteinischen Grünen zu jedem thematischen Abschnitt einen "Digitalteil", der die digitalen Chancen und Herausforderungen des Politikbereichs beleuchtet. An dieser Stelle dokumentieren wir die Digitalpolitik des Landtagswahlprogramms.
Seit dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist die Debatte um das weitere Vorgehen in Sachen Vorratsdatenspeicherung wieder voll entbrannt. Als extrem ideologisch erweisen sich die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung, die trotz der zweiten herben Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshofs weiter an der hoch umstrittenen Datenspeicherung festhält. Nachdem die schleswig-holsteinischen Grünen bereits auf ihrem letzten Kleinen Parteitag vor einigen Wochen einen Beschluss gegen anlasslose Massenüberwachung gefasst haben, in dem sich auch eine deutliche Absage an die Vorratsdatenspeicherung findet, haben wir als schleswig-holsteinische Grünen gerade nochmals - einstimmig – einen aktuellen Beschluss gegen die VDS gefasst. Den Beschluss dokumentieren wir an dieser Stelle im Wortlaut.
Am vergangenen Wochenende fand in Kiel der Kleine Parteitag der Grünen in Schleswig-Holstein statt. Der Kleine Parteitag verabschiedete unter anderem auch einen von Konstantin inititierten Antrag mit dem Titel "Gegen massenhafte Überwachung: Grundrechte schützen - Rechtsstaatlichkeit bewahren". Intention der Initiative war es, die Entwicklungen und Versäumnisse der Bundesregierung der letzten sechs Monate aufzuzeigen und die von uns Grünen auf Bundes- und Landesebene, sowohl als Partei als auch als Fraktionen, in verschiedenen Initiativen gemachten Vorschläge zusammenzufassen. Zudem bezieht sich der Antrag auch noch einmal auf die im schleswig-holsteinischen Koalitionsvertrag sehr klar verankerte Absage an eine Vorratsdatenpeicherung, auf die sich die Große Koaltion gerade auf Bundesebene verständigt hat.
Zu den jüngsten Erkenntnissen bezüglich der Häufigkeit sogenannter Funkzellenabfragen in Schleswig-Holstein hat Konstantin heute gemeinsam mit Luise Amtsberg, mit der er gemeinsam das Spitzenkandidaten-Team für die Bundestagswahl 2013 der schleswig-holsteinischen Grünen bildet, folgendes erklärt.
Der Vorsitzende der Piratenfraktion im schleswig-holsteinischen Landtag, Patrick Breyer hat heute eine Pressemitteilung herausgegeben, in dem er mit Hinweis auf den rot-grünen niedersächsischen Koalitionsvertrag vor einer Wiedereinführung der anlasslosen Vorattsdatenspeicherung warnt. Gleichzeitig lobt Patrick Breyer die klaren Formulierungen im schleswig-holsteinischen Koalitionsvertrag und erklärt diese kurzerhand zum Erfolg der Piraten, die, "die einzigen zuverlässigen Garanten für unsere Bürgerrechte im digitalen Zeitalter" seien.
Am gestrigen Sonntagabend wurden die im Rahmen der schleswig-holsteinischen Koalitionsverhandlungen von einzelnen Untergruppen verhandelten Ergebnisse abschließend in großer Runde besprochen und der Entwurf eines Koalitionsvertrag schließlich von den jeweiligen Landesvorsitzenden von SPD, SSW und Grünen vorgestellt. Der Entwurf des Koalitionsvertrags, der an diesem Samstag noch von den jeweiligen Parteitagen beschlossen werden muss, steht ab heute zum download bereit. An dieser Stelle möchten wir Euch stichpunktartig die wichtigsten Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe Innen & Justiz vorstellen, deren Arbeit Konstantin mit zwei Abgeordneten aus Schleswig-Holstein als Verhandlungsführer der Grünen in den vergangenen gut zweieinhalb Wochen intensiv begleitet hat.
Die Fraktionen von CDU und FDP haben heute im Innen- und Rechtsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages die Themen „Vorratsdatenspeicherung“ und „Netzneutralität“ erneut vertagt. Damit bestünde nur noch in der letzten Tagung dieser Wahlperiode die Möglichkeit, die Anträge in zweiter Lesung zu beraten. CDU und FDP drücken sich davor, netzpolitisch Stellung zu beziehen. Offenbar setzen sie darauf, unliebsame Anträge zum Ende der Wahlperiode klammheimlich der Diskontinuität zum Opfer fallen zu lassen. Das werden wir Ihnen aber nicht durchgehen lassen.
Archive