Am vergangenen Freitag fand die erste Beratung des Bundestags über den Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des BKA-Gesetzes statt. Das im Jahr 2008 aller Bedenken zum Trotz verabschiedete Gesetz wurde im April 2016 vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für teilweise verfassungswidrig erklärt. Der Entwurf des Bundeskabinetts zur Novellierung des BKA-Gesetzes erfüllt nun gleich mehrere der Auflagen, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber gemacht hat, nicht. Statt die gezielte Polizeiarbeit bei konkretem Verdacht mit rechtmäßigen Mitteln zu stärken, weitet die Bundesregierung erneut Massenüberwachungsmaßnahmen aus. Die Möglichkeit der präventiven Überwachung von Gefährdern durch elektronische Fußfesseln ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte. Im Bereich der IT-Datenhaltung nimmt die Bundesregierung einen grundlegenden Paradigmenwechsle vor. Datensätze sollen übergreifend miteinander vernetzt werden. Der zentrale Grundsatz der Zweckbindung ist somit bewusst ausgehebelt. Konstantins Rede zum BKA-Gesetz könnt Ihr hier nachschauen.
Am 19. Dezember 2016 starben elf Besucher des Weihnachtsmarktes auf dem Berliner Breitscheidplatz durch einen furchtbaren terroristischen Anschlag. Haupttatverdächtiger ist der 24-jährige Tunesier Anis Amri, der zunächst fliehen konnte, jedoch in der Nacht auf den 23. Dezember 2016 von der italienischen Polizei bei einer Routinekontrolle erschossen wurde, nachdem er selbst auf die Polizisten geschossen hatte. Die Bundesregierung bleibt auch mehrere Wochen nach dem Anschlag trotz wiederholter Zusicherungen eine vollständige Aufklärung und Information des Parlaments und der Öffentlichkeit schuldig. Eine solche ist jedoch unabdingbar, denn es folgen aus dem Anschlag erneut wichtige Fragen zur Sicherheitsarchitektur in Deutschland und zur Verantwortung insbesondere auch von Bundesbehörden für mögliche Fehler bei der Behandlung des Falles Anis Amri und bezüglich der im Vorfeld der Tat zu Tage getretenen sicherheitspolitischen Defizite. Die Frage nach der Aufklärung im Fall Amri war gestern Thema einer Aktuellen Stunde im Plenum des Bundestages. Hier könnt Ihr Konstantins Rede nachschauen.
Gestern wurde bekannt, dass der EU-Anti-Terror-Koordinator Gilles de Kerchove verpflichtende Hintertüren zu verschlüsselter Kommunikation, durch die die Behörden Zugriff auf […]
Die letzten Tage und Wochen haben noch einmal verdeutlicht: Sowohl Große Koalition als auch Bundesregierung wollen partout keine Aufklärung des nunmehr seit einem Jahr andauernden Überwachungsskandals. Anders ist die Blockade der Vernehmung des Zeugen Snowden durch den Bundestag und auch die Duckmäuserei des Generalbundesanwaltes nicht zu verstehen. Angesichts der Hinweise Edwards Snowdens, wozu er auszusagen bereit ist, erleben wir ein sträfliches Unterlassen der politisch Verantwortlichen. Die ideologische Verbohrtheit gegen den Daten- und Persönlichkeitsschutz und die Ignoranz der Merkel-Regierungen gegenüber Massenüberwachung und Spionage bedrohen Rechtsstaat und Grundrechte nachhaltig. Wenn Angela Merkel nicht als diejenige Kanzlerin in die Geschichtsbücher eingehen will, die unsere Verfassung auf dem Altar der nach Daten gierenden Sicherheitsbehörden opferte, muss sie schleunigst eine 180 Grad Kehrtwende vollziehen.
Als innen- und justizpolitischer Sprecher der Grünen Fraktion im Europäischen Parlament lädt Jan Philipp am 22. Juni 2013 zum 3. Grünen Polizeikongress in die Universiät Hamburg ein. Polizei und Ermittlungsbehörden kooperieren zunehmend europaweit und ihre Rollen werden kritischer beschaut. Im dritten Jahr in Folge führen wir auch daher die Debatte um die Befugnisse und Kompetenzen der Verfassungsschutzämter kritisch weiter und schärfen den Blick auf die Arbeit und Kontrolle von Polizei und Ermittlungsbehörden.
Gestern debattierte das Plenum des Bundestages in zweiter und dritter Lesung über ein von schwarz-gelb vorgelgten Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft". Letztendlich stimmte der Bundestag dem von schwarz-gelb unter Zuarbeit der SPD vorgelegtem Gesetzentwurf (Drs.-Nr. 17/12034) zu. Als Grüne konnten wir der von der ganz großen Koalition aus CDU/CSU, FDP und SPD vorgelegten Initiave nicht zustimmen. Konstantins Rede und ein Interview mit dem Deutschlandfunk zur Bestandsdatenauskunft dokumentieren wir an dieser Stelle. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Anregungen freuen wir uns.
Im Fall der rechtsextremistischen Terrorzelle NSU haben alle Sicherheitsbehörden kläglich versagt – auch die Geheimdienste. Wir brauchen mindestens eine entschiedene Reform der Geheimdienste, einen echten Neustart. Die grüne Bundestagsfraktion arbeitet derzeit an einem umfassenden Konzept zur Reform der Geheimdienste. Wesentliche Elemente der Reform sind eine Neudefinition der Aufgaben der Geheimdienste, ein personeller Neubeginn nicht nur an der Spitze der Behörden, eine rechtsstaatskonforme Neuregelung der Befugnisse, insbesondere der V-Mann-Führung und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Außerdem setzen wir uns entschieden für eine Verbesserung der Kontrolle der Geheimdienste ein. In einem Fachgespräch wollen wir die grünen Reformideen gemeinsam diskutieren. Hierzu lädt die grüne Bundestagsfraktion herzlich ein.
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