Öffentliche Anhörung des Innenausschusses
zum „BKA-Gesetz“
am 20. März um 11:00 Uhr
im Paul-Löbe-Haus, Raum 4 900
10557 Berlin, Konrad-Adenauer-Str. 1
Im Februar hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über den neuen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum BKA-Gesetz debattiert. Wir Grüne kritisieren an dem Entwurf vor allem die Möglichkeit der präventiven Überwachung von „Gefährdern“ durch elektronische Fußfesseln und die umfassende Vernetzung von Datensätzen. Hier könnt ihr unsere zentralen Kritikpunkte noch einmal nachlesen und meine Rede zum Gesetzentwurf anschauen.
Bevor der Gesetzesentwurf in zweiter Lesung im Bundestag abgestimmt wird, beraten die Fachausschüsse darüber. Die Anhörung des Innenausschusses am 20. März wird öffentlich sein und ich möchte Euch herzlich einladen, daran teilzunehmen!
Ihr könnt Euch bis zum 16. März mit Name und Geburtsdatum beim Ausschusssekretariat anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
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