Seit Anfang der Legislatur wird über die Sinnhaftigkeit eines Leistungsschutzrechts für Presseerzeugnissen im Internet diskutiert. Wusste man über Jahre nicht, worüber man eigentlich überhaupt diskutiert, liegt seit kurzem ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes der schwarz-gelben Bundesregierung vor, über den in erster Lesung bereits im Plenum des Bundestages diskutiert wurde. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist nun Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses, die mit neun Sachverständigen am Mittwoch, 30. Januar 2013 stattfinden wird. Konstantin berichtet über den letzten Stand der Anhörung des Rechtsausschusses.
Eigentlich sollten der höchst umstrittene Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschäftigtendatenschutz und die von den Koalitionsfraktionen hierzu unterbreiteten Änderungen heute Gegenstand der Beratungen in den Fachausschüssen des Deutschen Bundestags sein. Nun haben die Koalitionsfraktionen den Tagesordnungspunkt abgesetzt. Zur heutigen Absetzung des tagesordnungspunktes im federführenden Innenausschuss haben Konstantin als innen- und netzpolitischer Sprecher und Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte der grünen Bundestagsfraktion, heute folgendes erklärt.
Am gestrigen Donnerstagabend standen mehrere innen- und netzpolitische Themen auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Konstantins Reden zur EU-Datenschutzverordnung, der sogenannten “Wissenschaftsschranke” und dem §52a sowie zum Mikrozensusgesetz 2005 dokumentieren wir hier. An dieser Stelle Konstantins Protokollrede zum § 52a des Urheberrechtsgesetzes. Wie immer gilt: Über Kommentare und Anregungen freut Konstantin sich.
Am gestrigen Donnerstagabend standen mehrere innen- und netzpolitische Themen auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Konstantins Reden zur EU-Datenschutzverordnung, der sogenannten "Wissenschaftsschranke" und dem §52a sowie dem Mikrozensusgesetz 2005 dokumentieren wir hier. Den Anfang macht Konstantins Rede zur EU-Datenschutzverordnung. Wie immer gilt: Über Kommentare und Anregungen freuen wir uns.
Gestern Abend beriet der Bundestag in erster Lesung zwei Initiativen, die beide das Ziel verfolgen, Betreiber von öffentlichen WLANs von der Störerhaftung auszunehmen. Ähnliche Initiativen legten vorher bereits die Justizministerkonferenz und der Bundesrat vor. Während die SPD nun einen weiteren Antrag hierzu vorlegte, machte die Fraktion Die Linke "Nägel mit Köpfen" und legte einen konkreten Gesetzesentwurf vor, der das Ziel verfolgt, das Telemediengesetz (TMG) zu ändern. Als Grüne, das könnt Ihr meiner unten stehenden Rede, die wir hier dokumentieren, entnehmen, begrüßen wir die beiden Initiativen. Wir hoffen, dass die Bundesregierung, die dies bereits angekündigt hat, sich nun ebenfalls dem Problem der großen Rechtsunsicherheit bei Betreibern von WLAN-Netzwerken annimmt und behalten uns gleichzeitig vor, im Zuge der nun beginnenden parlamentarischen Beratungen noch einen eigenen konkreten Gesetzesvorschlag zu unterbreiten.
Am Montag, dem 24.10.2011 ab 13:00 Uhr tagt der Unterausschuss Neue Medien. Auf der Tagesordnung des Ausschusses steht am 24. Oktober ein Expertengespräch zum Thema „Datensicherheit bei Facebook und anderen sozialen Netzwerken in Anbetracht einer Entschließung der Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes“. Die öffentliche Sitzung, zu der sich Interessierte anmelden können, findet im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages in Raum E.800 statt.
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