Vor allem die Union hat ein tief gespaltenes Verhältnis zur Datensicherheit im Netz. Als Antwort auf die Snowden-Enthüllungen forderte sie, auch um von der eigenen Handlungsunfähigkeit abzulenken, die Bürgerinnen und Bürger auf, den Schutz der eigenen Daten durch die Nutzung von Verschlüsselungstechnologien selbst in die Hand zu nehmen. In ihrer Digitalen Agenda versprach die Bundesregierung großspurig, Deutschland zum „Verschlüsselungsland Nummer eins“ zu machen. Die Halbwertszeit dieses Versprechens wird nun deutlich.
Im Bundestag war die Störerhaftung in den letzten Jahren wieder und wieder Gegenstand intensiver Diskussionen, sowohl im Plenum als auch in den Ausschüssen. Eigentlich besteht zwischen den Fraktionen seit langem Einigkeit, die bestehende Rechtsunsicherheit zu beheben. Dennoch schafft es die Bundesregierung seit Jahren nicht, sich hierzu durchzuringen. Netz- aber vor allem auch wirtschaftspolitisch ein wahres Trauerspiel. Gemeinsam mit der Fraktion Die Linke haben wir daher gerade erneut einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Während der jüngsten Debatte wurde die Zerrissenheit der Koalition sehr deutlich. An dieser Stelle dokumentieren wir die Rede, die Konstantin zur Einbringung unserer Gesetzesentwurfs im Plenum des Bundestages gehalten hat.
Die Diskussion über die Störerhaftung bei WLan wird seit Jahren äußerst intensiv geführt. Seit langem liegen deutliche Aufforderungen einzelner Länderparlamente, des Bundesrats, der Justizministerkonferenz und vielen anderen vor, die alle das gleiche Ziel verfolgen, nämlich die durch ein Urteil des BGH im Jahr 2010 entstandene Rechtsunsicherheit zu beheben und die im Telemediengesetz (TMG) vorgesehene Providerprivilegierung auszuweiten. Auch im Bundestag war die Störerhaftung in den letzten Jahren wieder und wieder Gegenstand intensiver Diskussionen, sowohl im Plenum als auch in den Fachausschüssen. Eigentlich besteht zwischen den Fraktionen seit langem Einigkeit, die bestehende Rechtsunsicherheit zu beheben. Dennoch schafft es die Bundesregierung seit Jahren nicht, sich hierzu durchzuringen. Netz- aber vor allem auch auch wirtschaftspolitisch ist dies ein wahres Trauerspiel. Gemeinsam mit der Fraktion Die Linke legen wir nun einen Gesetzesentwurf vor.
Bereits im Vorfeld der Vorlage der Digitalen Agenda der Bundesregierung wurde spekuliert (Link Ulf), ob die Bundesregierung die Störerhaftung nur für kommerzielle Anbieter von WLANs abschaffen will. Nach ziemlich wirren Aussagen der „drei federführenden Minister“ während der Vorstellung der Digitalen Agenda in der Bundespressekonferenz habe ich noch einmal bei der Bundesregierung nachgehakt. Und in der Tat sieht es so aus, als würde die Bundesregierung, trotz zahlreicher anderslautender Absichtserklärungen, die Störerhaftung tatsächlich nur für kommerzielle, nicht aber für private Anbieter abschaffen wollen. Offiziell ist die Meinungsbildung jedoch noch nicht abgeschlossen. Doch schon heute ist klar: Nur durch Änderungen der MdBs von Union und SPD besteht noch eine realistische Chance, die Vorlage der Bundesregierung im Bundestag noch dahingehend zu verbessern, die Störerhaftung auch für Private abzuschaffen.
Das Thema Störerhaftung bei WLAN wird auf politischer Ebene seit langem kontrovers diskutiert. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte im November letzten Jahres vor dem Hintergrund einer seit langem intensiv geführten Diskussion um die sogenannte WLAN-Störerhaftung noch einmal angekündigt, sich der Frage endlich anzunehmen und „ein eventuell bestehendes Ungleichgewicht bei der Störerhaftung für WLAN-Betreiber“ doch noch ausgleichen zu wollen. Kurze Zeit später hat sie das Vorhaben aufgeben müssen. Nun findet im Bundestag noch einmal eine Anhörung zum Thema statt.
Soeben hat die schwarz-gelbe BUndesregierung die von ihr seit langem angekündigte Initiative zur WLAN-Störerhaftung abgeblasen. Das Vorgehen von CDU/CSU und FDP ist ein erneuter politischer Offenbarungseid einer unfähigen Koalition, die ihr nächstes netzpolitisches Kernprojekt sang- und klanglos begräbt. Durch ihr Vorgehen dokumentieren CDU/CSU und FDP ein weiteres Mal ihre gesetzgeberische Unfähigkeit. Dass die Bundesregierung die klaren Aufforderungen, das Störerhaftungsrisiko effektiv einzuschränken und endlich für Rechtsklarheit zu sorgen, schlicht ignoriert und trotz der von ihr selbst als völlig unklar charakterisierten Rechtslage eine „gesetzliche Regelung zur Beschränkung des Haftungsrisikos für W-Lan-Betreiber weder für geeignet noch für erforderlich" hält, ist skandalös.
Das Thema Störerhaftung bei WLAN wird auf politischer Ebene seit langem kontrovers diskutiert. Das „Sommer unseres Lebens“-Urteil des Bundesgerichtshofes im Mai 2010 hat zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit auf Seiten von WLAN-Betreibern geführt. Folge des Urteils war, dass viele Straßencafés aber zum Beispiel auch Hotels ihre Angebote entweder stark eingeschränkt oder gleich komplett eingestellt haben. Um es zum Beispiel Internetcafés zu erlauben, ihren Kunden auch weiterhin WLAN-Zugänge anzubieten, aber auch um nachbarschaftliches Engagement wie die Freifunkgemeinde zu stärken ist es nun dringend angeraten, diese Rechtsunsicherheit zu beheben. Auch die Bundesjustizministerin hatte vor mehreren Monaten angekündigt, eine eigene Initiative zu hören. Konstantin fragt nun nach, wann mit der Vorlage dieser Initiative zu rechnen ist.
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