Nach der Antwort auf eine erste schriftliche Frage von Konstantin schien es zunächst so, als hätte die schwarz-gelbe Bundesregierung aus den von ihr bei ACTA gemachten Fehlern nichts gelernt. So verwies sie, obwohl bereits ein entsprechendes Verhandlunmgsmandat vorlag, blumig darauf, dass hohe Schutzstandards im Bereich des Urheberrechts im Interesse der deutschen Wirtschaft seien und ließ wenig Symphatien für mehr Transparenz und eine Beteiligung der Zivilgesellschaft am weiteren Verhandlungsprozess erkennen. Erst durch eine weitere schriftliche Nachfrage scheint es innerhalb der Bundesregierung - wenn auch langsam - zu einem gewissen Umdenken zu kommen. Das ist zu begrüßen. Das weitere Vorgehen von CDU/CSU und FDP in Sachen TAFTA werden wir aufmerksam verfolgen.
Die Bundesregierung scheint aus den Erfahrungen im Zuge der Verhandlungen des sogenannten, letztendlich gescheiterten ACTA-Abkommens wenig gelernt zu haben. Maßgeblich für dessen Scheitern war eine absolut unzureichende Transprarenz der Verhandlungen und eine mangelnde Beteiligung der nationalen Parlamente sowie der Zivilgesellschaft. Nun stehen die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika vor der Tür. Auf meine Frage, ob sie über den Inhalt eines ersten Entwurfs des Verhandlungsmandats berichten kann, schweigt sich die Bundesregierung aus und verweist stattdessen nebulös auf andere Abkommen der EU mit Drittstaaten. Die Antwort der Bundesregierung auf meine Frage lässt nur einen Schluss zu: Die Bundesregierung scheint bei dem neuen Abkommen die gleichen Fehler machen zu wollen, wie sie sie bereits bei ACTA gemacht hat.
Am morgigen Mittwoch, dem 20.03.2013, findet zwischen 16:00 und 18:00 Uhr in Sitzungssaal E.800 des Paul-Löbe-Hauses des Deutschen Bundestages die 84. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien statt. Die Sitzung ist öffentlich. Auf der Tagesordnung des Ausschusses steht ein öffentliches Fachgespräch zum Thema „Digitale Angebote der Kultur- und Kreativwirtschaft – über Geschäftsmodelle, Qualität der Angebote und Konsumentenwünsche“.
Konstantin unterstützt die Forderung zahlreicher zivilgesellschaftlicher Organisationen nach mehr Transparenz und einer tatsächlichen Diskussion über die Inhalte, die Teil des neu zu verhandelnden TAFTA-Abkommens sein werden. Angesichts der Tatsache, dass die Bundesregierung bis heute an den maßgeblichen Inhalten des ACTA-Abkommens festhält und nur durch anhaltende, massive gesellschaftliche Proteste von Zivilgesellschaft und Opposition überhaupt dazu gebracht werden konnte, das ACTA-Abkommen auf Eis zu legen, befürchtet auch Konstantin, dass die Bundesregierung die bei ACTA gemachten Erfahrungen nun bei TAFTA wiederholen könnte.
Soeben hat das schwarz-gelbe Bundeskabinett ihren seit langem angekündigten Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschlossen. Von der groß angekündigten Initiative gegen Abzocke und ungerechtfertigte (Massen-)Abmahnungen ist so gut wie nichts mehr übrig geblieben. Jährlich werden in Deutschland hunderttausende Abmahnungen wegen der angeblichen Verbreitung geschützter Musiktitel oder Filme verschickt. Den Betroffenen helfen Leutheusser-Schnarrenbergers Regelungen herzlich wenig.
Wie funktionieren eigentlich Verwertungsgesellschaften? Vor welche Herausforderungen stellen Internet und Digitalisierung das Urheberrecht? Welche Interessen haben die Nutzerinnen und Nutzer, die Urheberrinnen und Urheber und die großen Verwerter? Wie kann das Urheberrecht modernisiert werden und welche Modelle gibt es für die Zukunft? Auf diese und andere Fragen geht ein aktueller Film der Heinrich-Böll-Stiftung zum Urheberrecht ein.
Ab dem heutigen Tag stellt die grüne Bundestagsfraktion ein von Prof. Dr. Spindler erstelltes Gutachten zu Pauschalvergütungsmodellen auf unserer Fraktionshomepage nteressierten zur Verfügung ein und bieten damit eine detailreiche und fundierte Grundlage für die weitere, auch internationale Diskussion um die Ausgestaltung eines zukunftsorientierten Urheberrechts.