Webseiten, die wie ehemals kino.to, nachweislich überwiegend illegale Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material verbreiten, dürfen laut einem gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zukünftig nach richterlicher Anordnung gesperrt werden. Internet-Provider können demnach unter bestimmten Bedingungen verpflichtet werden, vergleichbare illegale Webseiten zu sperren. Das Urteil hat heute für teils höchst unterschiedliche Interpretationen gesorgt. Während die einen das Urteil und die in ihm eingezogenen Hürden begrüßen, warnen andere mit Blick auf das Urteil vor einer drohenden flächendeckenden Einführung von Netzsperren. In seinem Beitrag zeichnet Konstantin noch einmal die seit langem geführte Diskussion um die Sinnhaftigkeit, die Effektivität und mögliche kontraproduktive Wirkungen von Netzsperren nach und ordnet das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs vor diesem Hintergrund ein.
Als Teil der Veranstaltungsreihe „Auf der Höhe – Diagnosen der Zeit“ findet am Montag, den 24. Februar ab 19:30 Uhr bei der Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin (Schumannstraße 8) ein Vortrag mit anschließendem Gespräch zum Digitalen Wandel statt. Eine einleitende Keynote wird Mercedes Bunz halten, Kulturwissenschaftlerin und Journalistin, die an der Leuphana Universität in Lüneburg lehrt. Sie ist unter anderem Autorin des Buches „Die stille Revolution. Wie Algorithmen Wissen, Arbeit, Öffentlichkeit und Politik verändern, ohne dabei viel Lärm zu machen“.
Heute wurde im Plenum des Europäischen Parlaments mit großer Mehrheit die Richtlinie über kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von Rechten an Musikwerken im Binnenmarkt angenommen. In den letzten Jahren mussten Verwertungsgesellschaften europaweit viel Kritik einstecken, zu Recht: Es gibt einen dringenden Reformbedarf, was demokratische Mitbestimmung, Transparenz, good governance und digitales Management der Verwertungsgesellschaften angeht. Die EU Kommission hat im letzten Jahr - mit großer Verzögerung - das Thema aufgegriffen und einen Richtlinienvorschlag vorgelegt. Als Vizepräsidentin des Kulturausschusses im Europäischen Parlament freut sich Helga Trüpel über den heutigen Beschluss und skizziert grüne Verhandlungserfolge.
Ehrenamtliches Engagement kostet viel Zeit, aber auch Geld. Als Abgeordneter hat Konstantin die Expertise der AktivistInnen verschiedener Organisationen aus dem Bereich der digitalen Bürgerrechtspolitik, die in der hinter uns liegenden Legislatur auf zahlreichen Podien, bei zahlreichen Veranstaltungen und Kongressen, aber zum Beispiel auch im Rahmen verschiedener Anhörungen im Bundestag, für ihre wichtigen Ziele geworben haben, immer sehr geschätzt. Daher ist es ihm ein Anliegen, die wichtige Arbeit persönlich zu unterstützen.
Angesichts der netzpolitischen Debatten der vergangenen vier Jahre und insbesondere den Enthüllungen der vergangenen sechs Monate zur Totalüberwachung unserer Kommunikation und unseres Alltags durch verschiedene Geheimdienste, ist der Koalitionsvertrag, auf den sich CDU, CSU und SPD nun verständigt haben, geradezu ein politischer Offenbarungseid einer mit dem Digitalen weiter fremdelnden schwarz-roten Koalition.
Google hat heute in einem Blogpost angekündigt, einen Bestätigungsservice für Presseverlage einzurichte. Verlage können dann selbst entscheiden, ob sie noch im Angebot „Google News“ gelistet werden wollen. Jetzt heißt es für die großen Verlage: Hosen runter! Springer&Co. müssen jetzt Farbe bekennen und sagen, was sie sich vom Leistungsschutzrecht erhoffen – und von wem.
Am Donnerstag vergangener Woche debattierte der Bundestag unter TOP 25 im Rahmen seiner 243. Sitzung unter anderem auch über eine Initiative der Fraktion Die Linke zum Thema Verwertungsgesellschaften. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Protokollrede. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Rückmeldungen freuen wir uns.