Am gestrigen Donnerstagabend standen mehrere innen- und netzpolitische Themen auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Konstantins Reden zur EU-Datenschutzverordnung, der sogenannten “Wissenschaftsschranke” und dem §52a sowie zum Mikrozensusgesetz 2005 dokumentieren wir hier. An dieser Stelle Konstantins Protokollrede zum § 52a des Urheberrechtsgesetzes. Wie immer gilt: Über Kommentare und Anregungen freut Konstantin sich.
Das Thema Störerhaftung bei WLAN wird auf politischer Ebene seit langem kontrovers diskutiert. Das „Sommer unseres Lebens“-Urteil des Bundesgerichtshofes im Mai 2010 hat zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit auf Seiten von WLAN-Betreibern geführt. Folge des Urteils war, dass viele Straßencafés aber zum Beispiel auch Hotels ihre Angebote entweder stark eingeschränkt oder gleich komplett eingestellt haben. Um es zum Beispiel Internetcafés zu erlauben, ihren Kunden auch weiterhin WLAN-Zugänge anzubieten, aber auch um nachbarschaftliches Engagement wie die Freifunkgemeinde zu stärken ist es nun dringend angeraten, diese Rechtsunsicherheit zu beheben. Auch die Bundesjustizministerin hatte vor mehreren Monaten angekündigt, eine eigene Initiative zu hören. Konstantin fragt nun nach, wann mit der Vorlage dieser Initiative zu rechnen ist.
Am 31. August und 1. September fand in Berlin die Grüne Urheberrechtsfachtagung “Vergüten statt verfolgen” statt. Die Veranstaltung wurde vom Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zusammen mit verschiedenen BAGn organisiert. Ziel der grünen Tagung, an der rund 200 Gäste teilnahmen, war es, gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren über die notwendige Reform und Modernisierung des Urheberrechts zu diskutieren. Im Rahmen der Tagung haben wir in verschiedenen Formaten gemeinsam die diversen Ansätze und strittigen Fragen diskutiert. Nun liegt eine ausführliche Dokumentation unserer zweitägigen Tagung vor.
In den vergangenen Tagen kam der Vorwurf auf, die GRÜNEN hätten die Ablehnung des Leistungsschutzrechts verhindert. Wer sich mit den […]
Heute hat der Bundestag über 52 a UrhG und über ein verbindliches Zweitveröffentlichungsrecht abgestimmt. Zu beiden Vorhaben hat die grüne Bundestagsfraktion bereits Anträge vorgelegt. Wir begrüßen die Vorstöße des Bundesrates. Die Bundesregierung ist viel zu lange untätig geblieben und hat es verpasst, entsprechende Regelungen vorzulegen. Auch ist heute klar, dass der dringend benötigte "3. Korb" wohl in dieser Legislatur nicht mehr kommen wird - ein urheberrechtlicher Offenbarungeid der schwarz-gelben Bundesregierung, die statt einen "Wissens- und Gesellschaftskorb" vorzulegen, lieder wenigen großen Verlagen ein umstrittenes Leistungsschutzrecht schustert, von dem bis heute keiner weiß, wie es genau aussehen soll.