Am gestrigen Donnerstagabend standen mehrere innen- und netzpolitische Themen auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Konstantins Reden zur EU-Datenschutzverordnung, der sogenannten “Wissenschaftsschranke” und dem §52a sowie zum Mikrozensusgesetz 2005 dokumentieren wir hier. An dieser Stelle Konstantins Protokollrede zum § 52a des Urheberrechtsgesetzes. Wie immer gilt: Über Kommentare und Anregungen freut Konstantin sich.
Das Thema Störerhaftung bei WLAN wird auf politischer Ebene seit langem kontrovers diskutiert. Das „Sommer unseres Lebens“-Urteil des Bundesgerichtshofes im Mai 2010 hat zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit auf Seiten von WLAN-Betreibern geführt. Folge des Urteils war, dass viele Straßencafés aber zum Beispiel auch Hotels ihre Angebote entweder stark eingeschränkt oder gleich komplett eingestellt haben. Um es zum Beispiel Internetcafés zu erlauben, ihren Kunden auch weiterhin WLAN-Zugänge anzubieten, aber auch um nachbarschaftliches Engagement wie die Freifunkgemeinde zu stärken ist es nun dringend angeraten, diese Rechtsunsicherheit zu beheben. Auch die Bundesjustizministerin hatte vor mehreren Monaten angekündigt, eine eigene Initiative zu hören. Konstantin fragt nun nach, wann mit der Vorlage dieser Initiative zu rechnen ist.
Am 31. August und 1. September fand in Berlin die Grüne Urheberrechtsfachtagung “Vergüten statt verfolgen” statt. Die Veranstaltung wurde vom Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zusammen mit verschiedenen BAGn organisiert. Ziel der grünen Tagung, an der rund 200 Gäste teilnahmen, war es, gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren über die notwendige Reform und Modernisierung des Urheberrechts zu diskutieren. Im Rahmen der Tagung haben wir in verschiedenen Formaten gemeinsam die diversen Ansätze und strittigen Fragen diskutiert. Nun liegt eine ausführliche Dokumentation unserer zweitägigen Tagung vor.
Wir freuen uns sehr, dass wir am morgigen Samstag viele von Euch auf unserem mittlerweile zweiten netzpolitischen Kongress der grünen Bundestagsfraktion im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestags begrüßen können. Insgesamt haben sich mehr als 500 Gäste zu unserem Kongress "Ein Gesellschaftsvertrag für das digitale Zeitalter" angemeldet. Auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wartet ein vielfältiges Programm und interessante Inputs für anregende Diskussionen. Mit Prof. Lawrence Lessig und Ben Scott ist es uns gelungen, zwei hochkarätige Keynotespeaker für unseren Kongress zu gewinnen. Hier findet Ihr letzte Informationen zu unserem Kongress.
In den vergangenen Tagen kam der Vorwurf auf, die GRÜNEN hätten die Ablehnung des Leistungsschutzrechts verhindert. Wer sich mit den […]
Netzpolitik ist für uns Grüne eine der zentralen politischen Querschnittsaufgaben unserer Zeit. In den zwei Jahren, die seit unserem letzten netzpolitischen Kongress unter dem Motto "Gesellschaft digital gestalten" vergangen sind, hat sich viel getan: Netzpolitik ist heute längst Gesellschaftspolitik und tangiert jeden Politikbereich. Heute können wir selbstbewusst sagen: In zahlreichen netzpolitischen Diskussionen konnten wir als Grüne Bundestagsfraktion Akzente setzen und die eigenen Positionen schärfen. Nun wollen wir weitergehen und folgende Fragen gemeinsam mit Euch beantworten: Wie können wir die Chancen der Digitalisierung für die gesamte Gesellschaft nutzbar machen? Wie können wir das Bewusstsein, dass Netzpolitik längst Gesellschaftspolitik im politischen Alltag verankern? Was sind die Aufgaben des Staates im digitalen Zeitalter? Antworten auf diese und andere Fragen der (grünen) Gesellschafts- und Netzpolitik wollen wir gemeinsam mit all denjenigen finden, die Lust haben, sich konstruktiv in die Gestaltung der digitalen Gesellschaft einzubringen - auch im Rahmen unseres zweiten netzpolitischen Kongresses am 20.Oktober 2012.
Heute hat der Bundestag über 52 a UrhG und über ein verbindliches Zweitveröffentlichungsrecht abgestimmt. Zu beiden Vorhaben hat die grüne Bundestagsfraktion bereits Anträge vorgelegt. Wir begrüßen die Vorstöße des Bundesrates. Die Bundesregierung ist viel zu lange untätig geblieben und hat es verpasst, entsprechende Regelungen vorzulegen. Auch ist heute klar, dass der dringend benötigte "3. Korb" wohl in dieser Legislatur nicht mehr kommen wird - ein urheberrechtlicher Offenbarungeid der schwarz-gelben Bundesregierung, die statt einen "Wissens- und Gesellschaftskorb" vorzulegen, lieder wenigen großen Verlagen ein umstrittenes Leistungsschutzrecht schustert, von dem bis heute keiner weiß, wie es genau aussehen soll.