Wir Grüne gratulieren dem Bundesverfassungsgericht herzlich zum 60-jährigen Bestehen . Das Bundesverfassungsgericht hat einen bedeutenden Anteil daran, dass Deutschland nach dem Grauen des Zweiten Weltkrieges eine gefestigte Demokratie in Mitten von Europa geworden ist. Es hat in diesen sechs Jahrzehnten die Verfassungsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig geprägt und den Rechtsstaat entscheidend mitgestaltet. Wir Grünen versprechen: Auch in den nächsten 60 Jahren werden wir die Arbeit des Gerichts kritisch-konstruktiv begleiten. Auf die nächsten 60 Jahre!
„Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland (vgl. zum grundgesetzlichen Identitätsvorbehalt BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 30. Juni 2009 - 2 BvE 2/08 u.a. -, juris, Rn. 240), für deren Wahrung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen muss. Durch eine vorsorgliche Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten wird der Spielraum für weitere anlasslose Datensammlungen auch über den Weg der Europäischen Union erheblich geringer.“ (Urteil des BVerfG vom 2. März 2010)
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