„Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland (vgl. zum grundgesetzlichen Identitätsvorbehalt BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 30. Juni 2009 – 2 BvE 2/08 u.a. -, juris, Rn. 240), für deren Wahrung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen muss. Durch eine vorsorgliche Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten wird der Spielraum für weitere anlasslose Datensammlungen auch über den Weg der Europäischen Union erheblich geringer.“ (Urteil des BVerfG vom 2. März 2010)

Mit deutlichen Worten nicht nur an den Gesetzgeber, sondern auch nach Brüssel, entließ das Bundesverfassungsgericht heute genau vor einem Jahr die gesetzlichen Befugnisse der großen Koalition zur Vorratsdatenspeicherung in die Nichtigkeit.

Zwar wurde die Tür für eine Neuregelung nicht gänzlich zugeschlagen. Doch das Gericht hatte mit seinen Andeutungen nur festgelegt, wo die allerletzte Grenze zwischen Rechtmäßigkeit und Rechtswidrigkeit verläuft. Damit wurde eine Kompromissentscheidung innerhalb des Gerichts ermöglicht. Die vom Gericht angedeutete letzte Zuflucht des Gesetzgebers aber kann kein Maßstab für den Gesetzgeber sein.

Verantwortungsvolle Innenpolitik denkt nicht vom Präzedenzfall aus. Sie hat nicht nur Sinn und Zweck von Überwachungsmaßnahmen eingehend zu prüfen, sondern auch unter strenger Wahrung der Verhältnismäßigkeit mögliche negative Folgen von Grundrechtseingriffen in Relation zu möglichen Erträgen zu setzen. Sie hat abzuwägen und im Gemeinwohlinteresse vor allem die Verfassung zu bewahren. Das gilt insbesondere dann, wenn von Gesetzgeber und staatlichen Stellen über Jahre hinweg allein in eine Richtung gearbeitet wurde, nämlich hin zu einer Erweiterung staatlicher Eingriffsbefugnisse.

Sicherheitsbehörden, Polizeiverbände und CDU/CSU-Vertreter haben sich die Worte des obersten Gerichts nicht zu Herzen genommen. Leider auch nicht der als gemäßigt wahrgenommene Innenminister Thomas de Maiziere, der jetzt ins Verteidigungsministerium wechselt und dem der bisherige CSU-Landesgruppenchef Friedrich nachfolgt, der auch bezüglich des Themas Vorratsdatenspeicherung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat jegliche Einsicht bisher vermissen lassen.

Stattdessen erleben wir seit dem Urteil vor einem Jahr eine anhaltende beispiellos populistische Kampagne für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Was bis heute fehlt sind überzeugende – auch empirische  – Argumente, für eine Wiederauflage dieses maximal grundrechtsintensiven Eingriffs.

Noch immer hält die schwarz-gelbe Regierung auch in anderen Bereichen an eben so problematischen Vorratsdatenspeicherungsplänen wie etwa bei ELENA fest. Und sie zeigt keine erkennbaren Anstrengungen, sich den jüngsten Plänen der EU-Kommission etwa zur Einführung einer fünfjährigen anlasslosen Speicherung von Flugverkehrsdaten entgegenzustellen.

Dabei muss gelten: auch in abgespeckten Varianten bleiben anlasslose Vorratsdatenspeicherungen ein Bruch mit tragenden rechtsstaatlichen und grundrechtlichen Prinzipien, den wir Grüne nicht mitmachen.

Das gilt auch für den offenbar als Befreiungsschlag gedachten Vorschlag von Frau Leutheusser-Schnarrenberger, eine zumindest einwöchige verpflichtende Speicherung aller bei den Providern vergebenen dynamischen IP-Adressen festzulegen. Denn es ist ein fundamentaler Unterschied, ob einzelne Provider aus Eigeninteresse und zur Erfüllung eigener Zwecke diese Daten bis zu sieben Tage speichern, oder aber von staatlicher Seite zu Sicherheitszwecken gesetzlich dazu verpflichtet werden. Ist die Frage des „ob“ erst mal positiv beantwortet, ist die Frage nach dem „wie“ (lange) nur noch eine Frage tatsächlicher und gefühlter Sicherheitslagen.

Wir Grüne appellieren deshalb weiterhin an alle Akteure im Sicherheitsbereich, die tragenden Aussagen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ernsthaft zu beherzigen. Die hohen Hürden, die das Gericht für einen neuen Anlauf festgesetzt hat, dürften mit dazu betragen, dass die Bundesregierung bis heute nichts Konkretes vorlegen konnte.

Wir werden uns dem anhaltenden  Drängen von Sicherheitsbehörden, Polizeiverbänden und den Vertreterinnen und Vertretern von CDU/CSU nicht nur weiter entgegen stellen, sondern beharrlich für eine maßvolle, an den Bürgerrechten und an rationalen Maßstäben orientierte Kriminalpolitik streiten.

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