Anlässlich jüngster Medienberichte, nach denen der vom Bundeskriminalamt (BKA) entwickelte Trojaner zur „Online-Durchsuchung“ (Quellen-TKÜ) in Kürze die Einsatzgenehmigung erhalten soll, hat Konstantin unsere Bedenken, dass es tatsächlich zu einem verfassungskonformen Einsatz kommen kann, heute noch einmal erneut und die Bundesregierung aufgefordert, hier schnellstmöglich für Klarheit zu sorgen.
Kommunikation, Informationsbeschaffung, Buchungen, Einkäufe – unser Alltag findet immer mehr in der digitalen Welt statt, ob am Computer oder mobil mit dem Smartphone. Trotz all der vielen Annehmlichkeiten, die das für uns bringt und die wir alle nicht mehr missen wollen, besteht spätestens seit den Enthüllungen des größten Abhör- und Ausspähskandals durch Edward Snowden eine große Skepsis darüber, was mit unseren Daten eigentlich geschieht – nicht nur bei Geheimdiensten, sondern auch bei privatwirtschaftlichen Anbietern. Daher haben wir den Schutz und den Ausbau unserer digitalen Bürgerrechte am Anfang dieser Legislaturperiode zu einem Schwerpunkt unserer Arbeit als Fraktion gemacht und ein Positionspapier kollaborativ erarbeitet, das wir nun in der finalen Fassung vorstellen.
Morgen ist der "Internationalen Tags der Pressefreiheit". Anlässlich des Aktionstages stellen "Reporter ohne Grenzen" ihre Liste der „Feinde der Pressefreiheit“ vor, mit deren Hilfe ein Ranking zum jeweiligen Stand der Pressefreiheit in verschiedenen Ländern vorgenommen wird. Eine freie Presse ist weltweit unentbehrlich für die Gesellschaft, für die Informationsbeschaffung und Meinungs- und Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger.
Der Datenschutz steckt erkennbar in einer Krise. Diese ist nicht zuletzt der hohen Innovationsgeschwindigkeit im Datenverarbeitungssektor geschuldet. Aber das ist noch kein Grund, ihn komplett verloren zu geben. Selbst in den USA werden mittlerweile die Rufe nach einem umfassenderen Recht auf Privatsphäre laut. Hier einige Vorschläge für neue Standards bei der Regulierung von Konstantin v. Notz und Nils Leopold.
„Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland (vgl. zum grundgesetzlichen Identitätsvorbehalt BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 30. Juni 2009 - 2 BvE 2/08 u.a. -, juris, Rn. 240), für deren Wahrung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen muss. Durch eine vorsorgliche Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten wird der Spielraum für weitere anlasslose Datensammlungen auch über den Weg der Europäischen Union erheblich geringer.“ (Urteil des BVerfG vom 2. März 2010)
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