„Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland (vgl. zum grundgesetzlichen Identitätsvorbehalt BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 30. Juni 2009 - 2 BvE 2/08 u.a. -, juris, Rn. 240), für deren Wahrung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen muss. Durch eine vorsorgliche Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten wird der Spielraum für weitere anlasslose Datensammlungen auch über den Weg der Europäischen Union erheblich geringer.“ (Urteil des BVerfG vom 2. März 2010)
Noch rechtzeitig vor der anstehenden Bürgerschaftswahl wurde vergangene Woche in Bremen die Reform des Bremischen Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) verabschiedet. Dadurch wird der Zugang der Bremer Bürger zu amtlichen Information deutlich erweitert. Die proaktive Veröffentlichung im Elektronischen Register wird konkretisiert und damit weiter gestärkt.
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