Nach Bekanntwerden, dass der US-Geheimdienst NSA sich weltweit heimlich in die Leitungen von Rechenzentren führender Internetanbieter eingeklinkt hat, wird immer klarer: Hier hat sich ein geheimdienstliches Überwachungssystem verselbständigt, das sich in demokratischen Rechtsstaaten nicht verselbstständigen darf. Um der weiteren Erosion unseres Rechtsstaates entgegen zu treten und die Grundrechte der Menschen in Deutschland zu schützen, muss sich die Bundeskanzlerin endlich klar positionieren - und zwar nicht nur im Hinblick auf ihr eigenes Handy. Die Kanzlerin muss ihre Politik der Nicht- und Desinformation über die internationale Kooperation deutscher Geheimdienste endlich beenden, Transparenz im Hinblick auf den Umfang der Problematik herstellen und in eine offene Diskussion über die Rolle der Geheimdienste eintreten.
Die Bundesregierung hintertreibt seit nunmehr mehreren Jahren die EU-Datenschutzreform. Vor dem Hintergrund einer durch die derzeitigen Enthüllungen Edward Snowdens anhaltenden Diskussionen über den Schutz unserer Privatsphäre haben sich in den letzten Tagen auch immer wieder führende Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung für eine solch rasche Umsetzung der Reform ausgesprochen, darunter auch die Bundeskanzlerin. Während die Kanzlerin nach der Atomkatastrophe von Fukushima ihren Irrweg in energiepolitischen Fragen grundlegend revidierte und Deutschland aus der Nutzung von Atomenergie zur Energiegewinnung ein für allemal ausstieg, steht eine solche Kehrtwende der Kanzlerin in datenschutzrechtlichen Fragen weiter aus. Eine solche Kehrtwende aber ist überfällig.
104 Fragen zum Komplex „Überwachung der Internet-und Telekommunikation durch Geheimdienste der USA, Großbritanniens und in Deutschland“ hatten wir an die Regierung gerichtet. Die "Antworten" der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage, über die auch Spiegel Online bereits berichtet hatte, machen noch einmal deutlich: Von der schwarz-gelben Regierung ist keine Aufklärung in der Affäre zu erwarten, geschweige denn wirksame Maßnahmen, um die Menschen in Deutschland vor Überwachung zu schützen.
Am 07. September fand zeitgleich zur Freiheit statt Angst-Demonstration ein Länderrat (Kleiner Parteitag) von Bündnis 90/Die Grünen in Bamberg statt. Natürlich war das Thema Überwachung auch auf dem Länderrat ein wichtiges Thema. Per Skype von Renate Künast und Malte Spitz aus Berlin von der Freiheit statt Angst-Demonstration auf dem Länderrat eingebracht, wurde die Resolution zum Theme Überwachung einstimmig beschlossen.
Angesichts neuer Erkenntnisse über die Ausspähung von verschlüsselter Kommunikation durch den US-Geheimdienst NSA hat Konstantin, wi ebereits Mitte Juli als wir auf die Verschlsselungsproblematik aufmerksam gemacht hatten, die Untätigkeit der Bundesregierung kritisiert. Gleichzeitig hat Konstantin ein Schreiben an die größten US-Unternehmen verfasst und die Unternehmen befragt, weshalb sie sich bis heute nur zur Transparenz äußern und ansonsten in keiner Weise gegen die US-Sicherheitsgesetzgebung und die Praxis der National Security Agency als solche protestieren.
Die Süddeutsche Zeitung berichtet aktuell sehr ausführlich über neueste Informationen über flächendeckende Datenzugriffe Großbritanniens auf Kommunikationen in Deutschland. in Richtung Kanzlerin sagen wir noch einmal: Die Zeit des Wegduckens muss ein für allemal vorbei sein. Kanzlerin Merkel muss angesichts der neusten Enthüllungen jetzt handeln und muss auf die sofortige Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens in Brüssel drängen. Klar ist: Die Briten betreiben eine Überwachungsmaschinerie gegen alle Bürgerinnen und Bürger Europas.
Christian Rath schreibt in seinem Artikel der gestrigen Taz mit dem Titel „Grundgesetz weiter als die Grünen“ mit Hinweis auf einen gemeinsamen Artikel von Katrin Göring Eckhardt und Jürgen Trittin, der in der Frankfurter Rundschau erschienen ist, in dem die beiden unter anderem eine Weiterentwicklung von Artikel 10 GG zu einem umfassenden Kommunikations- und Mediennutzungsgeheimnis fordern, dass dies bereits „längst gültiges Recht“ sei. Er bezieht sich dabei explizit auf die Einbeziehung von SMS und Emails. Mit seinem Hinweis, dass dies bereits Rechtslage sei, hat er jedoch nur in Teilen Recht.
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