Am 30. und 31. Mai fand in Bielefeld die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) der NRW Grünen statt. Aus netzpolitischer Sicht gibt es zwei spannende Beschlüsse, über die Malte knapp berichtet. Unter dem Titel „WLAN für alle – ohne Überwachung und Abzocke!“ wurde mit über 90% Zustimmung ein Beschluss zu Freifunk und Störerhaftung beschlossen. Abschluss der LDK war der einstimmige Beschluss: Klares Nein zur Vorratsdatenspeicherung!
Heute hat das Bundeskabinett den umstrittenen Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung verabschiedet. Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik der grünen Bundestagsfraktion, und Konstantin haben das Vorgehen der Großen Koalition in dieser Schlüsselfrage der digitalen Bürgerrechtspolitik kritisiert. Der heute im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf hat denselben Konstruktionsfehler wie seine Vorgänger: Er verpflichtet zur massenhaften anlasslosen Speicherung der Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürger unabhängig von jeglichem Tatverdacht. Hieran kann auch der durchsichtige Versuch der Umetikettierung nichts ändern.
Mit den aktuellen Plänen der Bundesregierung zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ist die Diskussion um den Schutz der Daten von Autofahrern Makulatur geworden. Kommt die Vorratsdatenspeicherung wie angekündigt, geht es nicht mehr um das Foto, das alle 20 Kilometer von der Mautbrücke aus gemacht wird. Dann geht es um das vernetzte Auto, das permanent online ist. Autofahrer, die permanent überwacht werden und fürchten müssen, dass ihre Daten in falsche Hände geraten, werden kaum Vertrauen in intelligente und vernetzte Mobilität entwickeln. Es droht der gläserne Autofahrer. Dies macht Malte in einem Gastbeitrag deutlich.
Am 25. April findet in Berlin der Grüne Länderrat statt. Der Länderrat ist das zweithöchste Organ der Grünen auf Bundesebene. Gemeinsam mit Katrin Göring-Eckardt, Konstantin von Notz und Jan Philipp Albrecht hat Malte einen Eilantrag gegen die Pläne der Bundesregierung zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung verfasst. Der Antrag, den wir hier dokumentieren, findet breite Unterstützung in der gesamten Partei.
Am gestrigen 15. April 2015 hat Bundesjustizminister Heiko Maas seine “Leitlinien” zur Entwicklung eines Gesetztes für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Dies kommt einer 180 Grad Wende gleich und lässt einmal mehr generelle Zweifel am Stellenwert der Grund- und Bürgerrechte innerhalb der SPD aufkommen. In einem kurzen Beitrag nimmt Malte eine erste Kritik an den Leitlinien vor.
Die heute durch Bundesjustizminister Maas und Bundesinnenminister de Maizière vorgestellten Leitlinien für "Höchstspeicherfristen" sind nichts anderes als ein fauler Kompromiss in Sachen Vorratsdatenspeicherung. Die Vorratsdatenspeicherung gehört nicht ins Parlament sondern auf die Müllhalde der Geschichte. Statt das endlich zu akzeptieren, setzt die schwarz-rote Bundesregierung ihren bürgerrechtsfeindlichen Kurs unbeirrt fort. Nach dem jüngsten Vorstoß Sigmar Gabriels ist der SPD-Justizminister nach wenigen Tagen umgekippt. Wir behalten uns den erneuten Gang naxch Karlsruhe explizit vor.
Wenige Tage nach den Anschlägen von Paris waren sich alle Innenminister der Europäischen Union einig: Die EU-weite massenhafte Speicherung aller Fluggastdaten muss her. Etwas leiser, aber ebenso bestimmt wurde hinterhergeschickt, dass natürlich auch überall in der EU anlasslos die Telekommunikationsdaten gespeichert werden müssen. Leiser, weil es in Frankreich bereits seit Jahren die zwölfmonatige Vorratsdatenspeicherung gibt, die Anschläge aber trotzdem nicht verhindert wurden. Und leiser auch, weil der Europäische Gerichtshof erst vor weniger als einem Jahr mit einem Paukenschlag festgestellt hatte, dass die anlasslose Datenspeicherung mit den EU-Grundrechten auf Datenschutz und Privatsphäre nicht vereinbar ist.
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