Die Vorratsdatenspeicherung, also die anlasslose und massenhafte Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten aller Bürgerinnen und Bürgern auf Vorrat, ist seit Jahren zweifellos die zentrale Frage der Bürgerrechtspolitik. Unsere Position zu diesem Instrument aus der Mottenkiste der Sicherheitspolitik haben wir hier immer wieder dargelegt. All die Kritik der letzten Wochen, ob aus der Zivilgesellschaft, unzähligen Verbänden oder von uns, hat nichts genützt: Nachdem die Abgeordneten der Großen Koalition – erstaunenswerter Weise trotzt dieser Kritik ohne irgendwelche substanziellen Änderungen - die Vorratsdatenspeicherung im federführende Rechtsausschuss durchgewunken haben, fand in der letzten Sitzungswoche die abschließende zweite und dritte Lesung im Plenum des Bundestages statt. Für die Grünen sprachen erst ich und anschließend meine Kollegin und Rechtsausschussvorsitzende Renate Künast. An dieser Stelle dokumentieren wir die Reden von Renate und Konstantin.
Derzeit diskutieren wir intensiv über die von der schwarz-roten Bundesregierung geplante Wiedereinführung der hochumstrittenen Vorratsdatenspeicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger auf Vorrat. In der aktuellen Ausgabe des „Spiegel“ wird auf die Praxis einer exzessiven Datenspeicherung durch zahlreiche Mobilfunkanbieter verwiesen, die zwar seit Jahren bekannt, an der sich aber trotz intensiver Bemühungen der Datenschutzaufsicht bis heute kaum etwas geändert hat. Betreffende Daten liegen noch immer bis zu 6 Monate in den Abrechnungssystemen von Telekom, Vodafone und Telefónica. Das sind klare Verstöße gegen das Erforderlichkeitsprinzip des Datenschutzrechts. Die damit geschaffenen Risiken für mögliche missbräuchliche Zugriffe, auch seitens der Sicherheitsbehörden, sind nicht akzeptabel und rechtswidrig.
Gestern schrieb zeitonline bereits über ein Papier der Bundesnetzagentur, dass die Kosten der Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung, in dem Papier selbst […]
In der vergangenen Sitzungswoche, am 21. Sept. 2015, fand die Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung statt. Wir hatten ausführlich über die Hintergründe der Anhörung, die geladenen Sachverständigen und die von Ihnen abgegeben Stellungnahmen berichtet. An dieser Stelle gibt Konstantin einen kurzen Ausblick auf das weitere parlamentarische Verfahren geben.
Angesichts der heutigen Kabinettsbeschlüsse und den jüngsten Äußerungen von Kanzlerin Merkel hat Konstantin die aktuelle Digitalisierungspolitik der Bundesregierung heute noch einmal kritisiert. Die Bundesregierung setzt ihren bürgerrechtsfeindlichen Kurs konsequent fort. Die jüngsten Kabinettsbeschlüsse legen die Axt an die verfassungsrechtlich verbrieften Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf Privatheit. Sie gefährden das freie und offene Internet und verhindern Innovationen. All die warmen netzpolitischen Worte und Kongresse der letzten Tage werden zu Schall und Rauch, wenn gleichzeitig derartige, offen verfassungswidrige Gesetzesentwürfe vorgelegt werden. So macht man Deutschland bestimmt nicht zum Digitalisierungsstandort – ganz im Gegenteil.
Immer wieder werden wir in letzter Zeit nach dem aktuellen Stand der parlamentarischen Beratungen in Sachen Vorratsdatenspeicherung gefragt, daher an […]
Der bisher nicht weiter in Erscheinung getretene, im Januar 2014 gegründete „Verein für liberale Netzpolitik“, LOAD e.V., hat uns im Vorfeld der ersten Lesung des VDS-Gesetzesentwurfs der Bundesregierung einen offenen Brief geschrieben, den Konstantin gerne beantwortet hat. Da wir derzeit ja eine durchaus kontroverse Debatte um die Positionierung verschiedener netzpolitischer Vereine in Sachen Vorratsdatenspeicherung erleben, dachten wir uns, dass sowohl der Brief als auch Konstantins Antwort auf ihn durchaus von Interesse sein könnten.
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