Morgen begehen wir den jährlichen Europäischen Datenschutztag. Am Anfang der Wahlperiode hat die schwarz-rote Bundesregierung versprochen, den Daten- und Verbraucherschutz zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit zu machen. Den vollmundigen Ankündigungen ist bis heute jedoch nichts gefolgt. Der Grundrechtsschutz ist bei Union und SPD in schlechten Händen. Die schwarz-rote Bundesregierung muss ihren heeren Worten endlich tatsächliche Taten zum Schutz unserer Grundrechte in der digitalen Welt folgen lassen. Wir werden sie an ihren eigenen Ankündigungen messen.
Spätestens nach #CharlieHebdo ist die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung wieder voll entbrannt. Seit langem herrscht Verwirrung bezüglich der Frage, ob die Europäische Kommission an einer neuen Richtlinie arbeitet. Auch wir hatten die Große Koalition in der vergangenen Woche vor dem Hintergrund eines weiter schwelenden innerkoalitionären Konflikts um die Vorratsdatenspeicherung gefragt, ob ihres Wissens nach die Europäische Kommission derzeit an einer entsprechenden Richtlinie arbeite. Diese Frage ist vor dem Hintergrund, dass sich CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag auf die Umsetzung der Richtlinie verständigt hatten, von großer Bedeutung. Während die Union weiter für die Vorratsdatenspeicherung trommelt, verweist die SPD auf die nicht existente Richtlinie und einen damit auch nicht bestehenden Umsetzungsbedarf in Deutschland. Vor diesem, aber auch vor dem Hintergrund, dass Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) angekündigt hat, notfalls einen eigenen Entwurf vorzulegen, ist die Frage des Diskussionsstandes auf europäischer Ebene natürlich von großer Bedeutung.
Vor dem informellen Treffen der Innen- und Justizminister in Riga am 29. und 30. Januar 2015. Nach den Anschlägen von Paris kreist die Debatte um Antiterrormaßnahmen. Welche Maßnahmen sind sinnvoll? Welche eher Symbolpolitik, die zwar Sicherheit vortäuscht, aber ihr Versprechen nicht erfüllt und unsere Freiheit aufs Spiel setzt?
Soeben ist der 27. Parteitag der CDU zu Ende gegangen. Unter anderem beschlossen die Delegierten auch einen Antrag des Bundesvorstandes zur Inneren Sicherheit. Der Beschluss D 2: Mit einem starken Staat für Freiheit und Sicherheit (PDF) ist nicht nur hoch widersprüchlich, er zeigt, dass die Union die Auseinandersetzung mit AFD, Pegida und Co., wer mit der populistischerer Law and Order-Politik rechtsaußen am meisten punktet, gewillt ist aufnehmen. Durch ihr zutiefst ideologisches Festhalten an der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung stellt sie alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht. Statt den durch Edward Snowden aufgedeckten größten Überwachungs- und Geheimdienstskandal aller Zeiten aufzuklären und notwendige Konsequenzen zu ziehen, nimmt sich die Union den US-amerikanischen Geheimdienst NSA offenbar zum Vorbild und will zukünftig auch verschlüsselte Kommunikation überwachen.
Prof. Dr. Franziska Boehm und Prof. Dr. Mark D. Cole beleuchten in einer aktuellen Studie den Hintergrund der Richtlinie zur Vortsdatenspeicherung, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, den Einfluss auf bestehende Vorratsdatenspeicherungen in den einzelnen Mitgliedstaaten sowie die Auswirkungen des weitreichenden Urteils auf andere Vorratsdatenspeicherungen, wie z.B. Bankdaten bei SWIFT und Reisedaten bei PNR.
Seit dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist die Debatte um das weitere Vorgehen in Sachen Vorratsdatenspeicherung wieder voll entbrannt. Als extrem ideologisch erweisen sich die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung, die trotz der zweiten herben Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshofs weiter an der hoch umstrittenen Datenspeicherung festhält. Nachdem die schleswig-holsteinischen Grünen bereits auf ihrem letzten Kleinen Parteitag vor einigen Wochen einen Beschluss gegen anlasslose Massenüberwachung gefasst haben, in dem sich auch eine deutliche Absage an die Vorratsdatenspeicherung findet, haben wir als schleswig-holsteinische Grünen gerade nochmals - einstimmig – einen aktuellen Beschluss gegen die VDS gefasst. Den Beschluss dokumentieren wir an dieser Stelle im Wortlaut.
Die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist zweifellos eine, wenn nicht die zentrale Frage der digitalen Bürgerrechtspolitik der letzten Jahre. Gerade haben die Befürworter der Massenspeicherung die nächste herbe schlappe einstecken müssen. Das Urteil ist auch eine Ohrfeige für die deutsche Bundesregierung, die sich in ihrem Koalitionsvertrag für eine rasche Wiederauflage der VDS ausgesprochen hatte. Einen Plan B hat die Bundesregierung nicht. Ein erneuter jahrelanger Grabenkampf ist zu befürchten. In einem aktuellen Antrag fordern wir die Bundesregierung noch einmal dazu auf, sich endlich und ein für allemal von der Vorratsdatenspeicherung zu verabschieden und sich endlich in Brüssel gegen die entsprechende EU-Richtlinie einzusetzen.