Das Europäische Parlament hat am 4. Juli beschlossen, eine Untersuchung der Abhör- und Geheimdienstskandale der letzten Wochen zu unternehmen. Der Innenausschuss (LIBE Committee) hatte dazu bereits eine erste Aussprache, und über den Sommer werden die Konkreten Anhörungen und anderes vorbereitet. Wir haben folgende Zeugen und Experten zur Vernehmung vorgeschlagen:
Das Europäische Parlament muss angesichts der massiven Verstöße gegen Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit handeln. Es muss jetzt den Geheimdiensten beiderseits des Atlantiks Grenzen setzen und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in der EU schützen. Dazu gehören neben einer parlamentarischen Untersuchung vor allem schärfere und einheitliche Datenschutzregeln in der EU und in den Vereinigten Staaten. Sowohl die erleichterte Datenverarbeitung durch US-amerikanische Unternehmen im Rahmen des Safe Harbour-Abkommens als auch die Abkommen mit den USA zur Weitergabe von Bank- und Fluggastdaten müssen auf den Prüfstand.
Die EU gewährt dem Edward Snowden, der die skandalösen Ausspähprogramme der USA und Großbritanniens publik machte, keinen Schutz. Die Grüne EP-Fraktion hat die Staats- und Regierungschefs aufgefordert, bei ihrem Treffen am 27. und 28. Juni in Brüssel nicht nur über die Ausspähung von Bürgern zu reden, sondern auch Konsequenzen im europäischen Auslieferungsrecht zu ziehen. Gemeinsam haben die Fraktionsvorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, Rebecca Harms, und Jan Philipp, heute weitere Konsequenzen bezüglich der jüngsten Enthüllungen angemahnt.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Missstände aufdecken, müssen vor Benachteiligungen am Arbeitsplatz geschützt werden, wobei auch die Interessen von Arbeitgebern und Behörden nicht außer acht gelassen werden dürfen. Die Grüne Bundestagsfraktion hat versucht, in ihrem Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgebern und Hinweisgeberinnen (sogenannten Whistleblowern) dies ausgewogen zu berücksichtigen. Unser Gesetzentwurf zum Schutz von HinweisgeberInnen (Whistleblowern) wurde bei einem Fachgespräch angeregt diskutiert. Dabei gab es große Unterstützung und viele wichtige Anregungen.
Nachdem wir bereits vor längerer Zeit unseren grünen Entwurf eines Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz online diskutiert haben lassen, stellen wir als Grüne Bundestagsfraktion nun einen weiteren Gesetzesentwurf online zur Diskussion, um vor der Einbringung in den Bundestag die Mitarbeit an unserer Initiative zu ermöglichen und Fragen, Kritik und Anregungen aufzunehmen. Unser Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Transparenz und zum Diskriminierungsschutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern („Whistleblowern“) ist ab sofort online diskutierbar. Wir präsentieren unseren Entwurf heute auf zwei Ebenen: Zum einen sind alle Interessierten eingeladen, auf www.gruener-gesetzentwurf.de ihre Fragen, Kritik, Ideen und Anregungen einzubringen. Zum anderen laden wir die juristische Fachwelt ein, auf den Seiten des Fachverlags C.H. Beck, der Beck Community, unter www.community.beck.de unseren Gesetzentwurf einer fundierten juristischen Prüfung zu unterziehen. Wir freuen uns über eine rege Teilnahme.
Gerade hat der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages, Siegfried Kauder (CDU), gefordert, Geheimnisverrat stärker zu bestrafen. Die Forderung nach Strafverschärfungen ist falsch und populistisch. Geheimnisverrat ist bereits jetzt in erheblichem Maße strafbar, etwa als Verletzung von Privat- oder Dienstgeheimnissen.
Ehemalige Mitarbeiter von Wikileaks haben eine neue Plattform gegründet: OpenLeaks. Das Prinzip ist ein anderes. Ich frage mich, wie die Whistleblower und die veröffentlichenden Organisationen geschützt sind. Sind sie durch das Zeugnisverweigerungsrecht, das ja Journalisten in Anspruch nehmen können, um ihre Informaten schützen zu können, gedeckt?
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