Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf des im Koalitionsvertrag festgehaltenen und seit Anfang der Legislatur mehrfach angekündigten „Leistungsschutzrechts für Presseverlage“ vorgelegt. Den Entwurf (pdf), der vom Justizministerium an die anderen Ministerien und ausgewählte Interessenvertreter verschickt wurde, hat IRights.info zum download bereitgestellt. Zum Referentenentwurf haben Tabea als Sprecherin für Medienpolitik und Konstantin als Sprecher für Netzpolitik heute folgendes erklärt:

Die schwarz-gelbe Koalition hat mit dieser Vorlage erneut ihre Rückwärtsgewandheit demonstriert. Am Anfang der Legislaturperiode hatte sie angekündigt, den sogenannten ,,Dritten Korb“ der Urheberrechtsreform anzugehen. Statt diese drängende Reform anzupacken und nach tatsächlichen Instrumenten zu suchen, um Vielfalt in der Medienlandschaft zu garantieren, setzt die schwarz-gelbe Bundesregierung durch die Vorlage eine „leistungsschutzrechts für Presseverlage“ ihre bisherige Lobbypolitik fort und verteilt großzügig verfrühte Wahlkampfgeschenke.

Die Beteiligung der Journalisten und Journalistinnen an den Mehreinnahmen, die durch ein Leistungsschutzrecht entstehen könnten, bleibt vage. Um eine angemessene Beteiligung zu erhalten, wird es langwierige Verhandlungen brauchen. Wie viel die Journalisten am Ende bekommen, ist völlig unklar.

Ohne eine Verwertungsgesellschaft müssen außerdem die News-Aggregatoren wie Google jeden einzelnen Verlag abtelefonieren, um eine Lizenz zu erhalten. Ob sie diesen Aufwand tatsächlich betreiben, ist fraglich. Am Ende bekommen die Verlage dann ohne Suchmaschinen weniger Zugriff auf ihre Seiten, was nicht in Ihrem Sinne sein kann.

Die Bundesregierung schafft mit dem Entwurf für ein Leistungsschutzrecht insgesamt mehr Verwirrung als Klarheit. Sie ist offenbar nicht in der Lage, zahlreiche, zentrale Fragen eines solchen Leistungsschutzrechtes zu beantworten: Wann eine gewerbliche Nutzung vorliegt und wann nicht, muss durch Einzelfallprüfungen geklärt werden.

Auch die Frage, wie sich kleine Textteile – sogenannte Snippets – von Zitaten unterscheiden, ist weiterhin nicht beantwortet. Es bedarf keiner Kristallkugel, um die vielen Klagen vorherzusehen, die die schwammige Ausgestaltung dieser Gesetzesvorlage konkretisieren müssen.

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird letztendlich niemandem helfen. In Sachen Vielfalt oder Qualität von journalistischen Angeboten ist damit ebenfalls nichts gewonnen.

Hier findet Ihr eine unvollständige Übersicht unserer bisherigen Aktivitäten zum Leistungsschutzrecht.

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