Wir Grünen wollen die Informationsfreiheit weiter stärken und Open-Data-Konzepte weiterentwickeln. Mit einer Kleinen Anfrage haben wir der Bundesregierung auf den Zahn gefühlt und aus der unbefriedigenden Antwort gelernt: Die Bundesregierung hat offensichtlich kein Interesse daran, die Informationsfreiheit zu stärken. Für die schnelle Veröffentlichung offener Daten im Internet fehlen Ehrgeiz und Planungswille. Nötig ist unserer Meinung nach die Entwicklung einer Informationsfreiheit 2.0, bei der Transparenz und Bürgerbeteiligung on- wie offline gestärkt werden (mehr dazu auf unserer Beteiligungsplattform).

Keine Meinung zur Verbesserung der Informationszugangs

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP wurde ein neues einheitliches Informationszugangsgesetz für Bürgerinnen und Bürger angekündigt. Unsere konkreten Fragen nach dem Zeitplan, dem Inhalt des geplanten Gesetzes sowie anknüpfenden rechtlichen Fragen hat die Bundesregierung nicht beantwortet. Weitere Überlegungen werde man erst nach Abschluss der laufenden Evaluierung im März 2011 anstellen.

Die Bundesregierung hat also offenbar keine Idee, wie man den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Informationen verbessern könnte. Und sie möchte auch bis März 2011 nicht darüber nachdenken. Das ist angesichts der kritischen Berichte des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit und von Nichtregierungsorganisationen und angesichts einer Reihe von Gerichtsurteilen, die die Praxis von Bundesbehörden als rechtswidrig einstufen, unverständlich und höchst bedauerlich. Hier fehlt es offenbar am politischen Willen. Das zeigt sich auch daran, dass gemäß der Antwort der Bundesregierung ein Großteil der Bundesbehörden die Bürgerinnen und Bürger auf ihre Ansprüche nach dem Informationsfreiheitsgesetz weder in Broschüren noch auf der Homepage hinweist.

Stillstand in der Informationsfreiheitspolitik – Evaluierung als Ausrede für Untätigkeit

Dass die Bundesregierung als Grund für ihre Untätigkeit die laufende Evaluierung anführt, zeigt einmal mehr, dass sie das Instrument der Evaluierung nicht ernst nimmt, sondern es beliebig für ihre jeweiligen politischen Ziele missbraucht – zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger.

Beim Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz, dass in die Grundrechte einer Vielzahl von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern eingreift, weiß das Bundesministerium des Innern schon vor dem Abschluss der Evaluierung, dass es die Eingriffsbefugnisse der Sicherheitsbehörden verlängern und erweitern möchte. (Weiteres dazu hier).

Beim Informationsfreiheitsgesetz dagegen, das den Bürgerinnen und Bürgern individuelle Rechte auf Information einräumt und das offensichtliche Mängel hat, legt man die Hände in den Schoß und verweist auf die laufende Evaluierung.

Fortbildung und öffentlich zugängliche Verzeichnisse: Fehlanzeige

Wir haben die Bundesregierung gefragt, wie sie das vom Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit festgestellte Wissensdefizit in der Verwaltung beheben und die Erstellung öffentlich zugänglicher Dokumenten- und Informationsregister fördern möchte. Leider fiel auch hier die Antwort recht dünn aus: Konzept? Fehlanzeige. Aber immerhin: Die Überlegungen zur Schaffung von Informationsregistern sind noch nicht abgeschlossen. Gratulation – da wird also nachgedacht!

Open Data und die Bundesregierung: viel Lärm um nichts

Im November 2010 hatte Bundesinnenminister de Maizière vollmundig angekündigt, eine Open-Data-Plattform der Bundesregierung solle bis 2013 funktionsfähig sein. Nachdem wir Grüne dies als Kernprojekt für mehr Transparenz und Demokratie ansehen (siehe dazu unser Positionspapier mit Beteiligungsplattform), haben wir eine Reihe von konkreten Fragen gestellt. Wir wollten wissen, was genau die Bundesregierung zum Thema plant und wie sie sich die angekündigte Plattform vorstellt. Auch hier ist die Antwort sehr spärlich ausgefallen. Man arbeite an einem Strategiekonzept. Bis 2013 soll dann „eine gemeinsame Strategie für ein offenes Regierungshandeln erarbeitet und umgesetzt werden“. Das könnte knapp werden, wenn jetzt offenbar noch nicht einmal die wesentlichen Elemente eines Strategiekonzepts vorzeigbar sind.

Wir Grüne sagen hingegen: Projekte auf Bundesebene müssen schnell initiiert werden! Warum sind zum Beispiel unsere Gesetzestexte, Staatsverträge, Verordnungen, Verwaltungsabkommen und völkerrechtliche Verträge nicht offene Daten, die jeder für die eigene Homepage oder App nutzen kann? Transparenz ist das Maß aller Dinge in der Politik. Wer die Informationsfreiheit nicht konsequent ausbaut und die grandiosen Möglichkeiten des Internets dabei nur stiefmütterlich behandelt, wird in Zukunft auf der politischen Bühne nicht mehr bestehen.

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