Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat in einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ kritisiert, dass deutsche Finanzämter und Sozialbehörden immer häufiger Konten von Bürgerinnen und Bürgern überprüfen. Laut Schaar ist die Anzahl von Abfragen in den letzten Jahren kontinuierlich auf nunmehr knapp 63.000 Abfragen jährlich gestiegen. Schaar kritisierte, dass  es bei Einführung des Instruments noch weniger als 9000 Abfragen gegeben habe, seitdem die Zahl bislang um rund 700 Prozent gestiegen sei. Peter Schaar hat Recht, wenn er fordert: „Diesem ungehemmten Zuwachs muss der Gesetzgeber dringend Einhalt gebieten.“

Die schwarz-gelbe Bundesregierung ist scheinbar nicht gewillt, der ungehemmten Abfragepraxis tatsächlich Einhalt zu gebieten. Wie bei so vielen anderen Baustellen im Bereich des Datenschutzes ducken sich FDP und Union auch hier weg. Die Vergangenheit hat gezeigt: Die ausgeuferte Abfragepraxis beruht oftmals auf einer unklaren Begründungslage. So variieren die Abfragezahlen von Bundesland zu Bundesland teilweise erheblich.

Das Bundesverfassungsgericht hat Abfragen zur Förderung der Steuerehrlichkeit und Eindämmung von Sozialleistungsmissbrauch nur für eng beschränkte Ausnahmefälle zugelassen. Während es nach Einführung des Instruments zunächst jährlich weniger als 9000 Abfragen gegeben hat, ist die Zahl entsprechender Abfragen seitdem um 700 Prozent gestiegen. Dies zeigt: Aus der behutsamen Anwendung des Instrumentes als Ausnahme ist heute unbedachte Praxis geworden. Es steht der Verdacht im Raum, dass die derzeitige Abfragepraxis nicht den Vorgaben des höchsten deutschen Gerichtes entspricht.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung muss der ausufernden Abfrage sensibler Informationen der Bürgerinnen und Bürger ein Ende machen und dem ungehemmten Zuwachs derartiger Abfragen effektiv begegnen. Es gilt zu prüfen, ob es hierfür gesetzlicher Klarstellungen bedarf, wofür vieles spricht, oder bereits eine verbesserte Begründungspflicht und eine Harmonisierung der Abfragepraxis durch die Bundesländer ausreicht, um die Anzahl der Abfragen nachhaltig zu verringern.

Handelt die Bundesregierung nicht, werden wir entsprechende parlamentarische Initiativen für einen verbesserten Schutz der Bürgerinnen und Bürger vorlegen.

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