Am 12. Juni 2012 hat Malte Spitz einen Gastbeitrag bei Zeit Online veröffentlicht. Darin spricht er über die Weggabelung vor der die Gesellschaft steht, bei der Zukunft des Internets und der Ausgestaltung und Durchsetzung des Urheberrechts.

Vergüten statt verfolgen

Von: Malte Spitz

So kontrovers der aktuelle Urheberrechtsdiskurs auch geführt wird, so konsensual ist, dass der Status Quo niemanden zufriedenstellt. Auf der einen Seite stehen Hunderttausende von unverhältnismäßigen Abmahnungen, auf der anderen werden urheberrechtlich geschützte Werke umfangreich verbreitet, vervielfältigt und verarbeitet, oft ohne irgendeine Vergütung der Urheber dafür.

Die Lage ist mittlerweile so festgefahren und komplex, dass Politik und Gesellschaft an einer Weggabelung stehen. Dies muss man sich verdeutlichen, wenn die Debatte über einen fairen Interessenausgleich zwischen Urhebern und Nutzern jetzt endlich konkretisiert wird. Es kommt jetzt darauf an, dass eine Urheberrechtsreform – ein Thema, das viel zulange niemanden interessierte – engagiert vorangetrieben wird.

Wo bleibt der „dritte Korb“?

Die Zeiten, in denen die Hände angesichts der zahlreichen, auf diesem Gebiet zu bearbeitenden Baustellen untätig in den Schoß gelegt wurden, müssen vorbei sein. Die Bedeutung, die dem Urheberrecht in der modernen Wissens- und Informationsgesellschaft zukommt, ist dafür zu hoch.

Es ist nicht länger tolerierbar, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung zwar seit Anfang der Legislaturperiode den sogenannten Dritten Korb der Urheberrechtsreform ankündigt, ihn aber nicht vorlegt und inhaltlich anscheinend eindampft. Entscheidungen und Veränderungen sind seit Jahren überfällig.

Doch geht es nicht allein um das Urheberrecht, es geht gleichzeitig um den künftigen Werdegang des Internets. Die Entscheidungen, die man jetzt trifft, werden Folgen für die nächsten zehn, zwanzig Jahre haben.

Die eine Richtung, die eingeschlagen werden kann, ist die der stärkeren repressiven Rechtsdurchsetzung und -verfolgung. Ein solches Vorgehen zu fordern, ist legitim. Doch muss man sich seiner Konsequenzen vor allem für unsere Bürgerrechte bewusst sein und darf diese nicht verschweigen. Und ich behaupte nicht, dass diese Folgen kommen können, sondern dass sie kommen werden.

Verfolgung ohne rechtsstaatliche Kontrolle

Geht es um die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im geringen Umfang, findet heutzutage keine faire Rechtsdurchsetzung statt. Es wird oft nur derjenige bestraft, der mit dem „falschen“ Internetzugangsanbieter surft – nämlich einem, der die IP-Daten seiner Kunden speichert. Es wird nur der bestraft, der nicht in der Lage ist, anonyme Plattformen zu benutzen oder seine Internetnutzung zu anonymisieren.

Die Verfechter dieses Weges der Repression plakatieren ihn mit harmlosen Begriffen. Ein gutes Beispiel ist die auf den ersten Blick unverdächtige Vokabel „Warnhinweis“. Statt unmittelbar Abmahnungen zu verschicken, soll der betroffene Nutzer ohne rechtsstaatliche Kontrolle und durch eine direkte Zusammenarbeit zwischen Internetzugangsanbieter und Rechteinhaber Hinweise darüber erhalten, dass über seinen Internetanschluss nicht legale Datenübertragungen stattgefunden haben. Eine Anschuldigung oder Vermutung durch die Rechteinhaber reicht also aus, um entsprechende Warnhinweise verschicken zu lassen. Eine Kontrolle, ob die Vorwürfe zutreffen, findet in diesem Modell nicht statt.

Dabei sagen Experten, dass in rund zehn Prozent der Fälle die IP-Adressen falsch gespeichert oder anschließend der falschen Person zugeordnet werden. Dieses Verfahren setzt außerdem die Vorratsdatenspeicherung voraus. Denn damit ein solches System flächendeckend funktioniert, braucht es zwingend die anlasslose Speicherung von IP-Daten und die daraus folgende Zuordenbarkeit von Anschlüssen.

Nicht ohne Grund sind der Bundesverband Musikindustrie und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels im Winter 2009 in Karlsruhe vorstellig geworden, um bei der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung vehement für dieses Instrument zu werben. In ihrer Stellungnahme schreiben sie, dass es bei der Vorratsdatenspeicherung um „die Gewährleistung der Rechtsdurchsetzung im digitalen Zeitalter“ gehe.

Dass die Rechtsdurchsetzung auch vor der Vorratsdatenspeicherung funktionierte und dass sie dies auch seit dem 2. März 2010 noch tut, als die zwischenzeitlich eingeführte Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde, sei wenigstens am Rande angemerkt.

Doch das Karussell dreht sich weiter, der technische Fortschritt ist unaufhaltbar. Bereits heute ist es mit einem Klick möglich, sich Programme herunterzuladen, um per Add-On im Internetbrowser die Sperrung von GEMA-geschützten Videos auf YouTube automatisiert zu umgehen. Das Programm gaukelt dabei einfach vor, man befände sich als Nutzer in einem anderen Land. Im Handumdrehen ist die Seite nicht mehr geschwärzt, das Video läuft, als habe es nie ein Hindernis gegeben.

Künftig werden Dienste, mit denen Daten anonym angeboten und heruntergeladen werden können, einfach und komfortabel für jede und jeden verfügbar sein. Eigentlich ist dies auch heute schon der Fall. Noch aber werden sie selten genutzt, da ein gewisser technischer Sachverstand Voraussetzung ist. Man kann aber davon ausgehen, dass bald nur noch ein einziger Klick notwendig ist, um entsprechende Programme laufen zu lassen.

Die Vorratsspeicherung der IP-Daten ist damit nicht mehr zweckdienlich, also muss weiter an der Repressionsschraube gedreht werden. Der nächste Schritt wäre die komplette Filterung des Internetverkehrs der Nutzer: Wenn man sie nicht mehr verfolgen kann, muss eben die Durchleitung der Daten gestoppt werden. So wird letztlich die Möglichkeit geschaffen, jedes gesendete Datenpaket auf seinen Inhalt zu überprüfen, Deep Packet Inspection genannt. Das erlaubt, jeden Inhalt zu stoppen, wenn der Verdacht besteht, dass urheberrechtlich geschütztes Material nicht legal verbreitet wird.

Noch verhindern Gesetze die Filterung

Wir wissen, dass dies auch heute schon möglich ist. Die Technik ist vorhanden, die Skrupel, sie flächendeckend einzusetzen, nicht. Noch verhindern rechtliche Schranken, dass Deep Packet Inspection zur alltäglichen Begleiterin des Internets wird. Länder wie China oder der Iran zeigen aber, dass die Filterung von Daten durchaus funktioniert.

Alternativ böte sich an, die Möglichkeit abzuschaffen, das Internet anonym zu nutzen, beispielsweise durch einen Klarnamenzwang, der beim Einloggen mit dem elektronischen Personalausweis durchgesetzt wird. Zur Zeit wird das noch durch die gesetzliche Verpflichtung der Telemedienanbieter verhindert, ihre Angebote auch anonymisierten Nutzern zur Verfügung zu stellen. Sollte diese Verpflichtung aufgehoben werden, wäre nichts mehr geheim oder privat, dann wäre jeder Klick, jede geladene Seite, jede verschickte E-Mail nachvollziehbar und könnte individuell zugeordnet werden.

Zweifellos: Die Durchsetzung des Urheberrechts in seiner heutigen Form könnte so funktionieren. Die Folgen für unsere offene demokratische Gesellschaft wären allerdings verheerend.

Dabei gibt es an der Weggabelung auch einen zweiten Weg, vielleicht sogar noch mehr. Diese Wege sind anstrengender und auch mit einer größeren Ungewissheit belastet, weswegen sich die meisten Politiker und Parteien derzeit noch scheuen, sie zu gehen. Sie zwingen uns zu grundlegendem Nachdenken über die Auswirkungen von Internet und Digitalisierung auf unsere Gesellschaft. Wir müssten debattieren, welche Möglichkeiten sich dank einer vereinfachten Verfügbarkeit von Wissen und kulturellen Gütern ergeben, und wir müssten darüber reden, wie ein fairer Interessenausgleich vor allem zwischen Nutzern und Kreativen aussehen könnte. Verwerter dürfen dabei nicht ausgeblendet werden.

Dazu gehört auch, sich einzugestehen, dass das bloße Rufen nach einfachen technischen Antworten nicht unbedingt die sinnvollste Herangehensweise ist. Wir müssen zwingend Ausschau halten nach alternativen Systemen und Ansätzen, die zudem bürgerrechtskonform sind. Wichtig dabei ist, stärker als bisher zu unterscheiden zwischen kommerzieller Verwertung urheberrechtlich geschützter Inhalte im Internet und der nicht kommerziellen Nutzung geschützter Inhalte durch die Nutzer in unterschiedlichster Form.

In diesem Zusammenhang wird oft von einem neuen Gesellschaftsvertrag für das 21. Jahrhundert und für die digitale Gesellschaft gesprochen. Eine logische Antwort dabei lautet: vergüten statt verfolgen. Im Kern bedeutet dieser Ansatz, der angeblichen Notwendigkeit einer verschärften Rechtsdurchsetzung mit angemessener Vergütung der Urheber für nicht kommerzielle Handlungen zu begegnen. Gleichzeitig müssen diese Handlungen entkriminalisiert werden, damit die Repressionsmaschinerie erst gar nicht weiter hochfährt.

Dieser Weg würde nicht bedeuten, das Urheberrecht abzuschaffen oder radikal einzuschränken. Im Gegenteil, es bliebe an etlichen Stellen unangetastet. An vielen anderen Stellen aber sind Veränderungen notwendig: beim Urhebervertragsrecht, bei der internen Demokratie und Verteilungsgerechtigkeit von Verwertungsgesellschaften, bei Regelungen über verwaiste Werke, oder bei den urheberrechtlichen Schranken im Bereich Bildung und Wissenschaft.

Es geht in der Debatte um die Frage, wie es gelingen kann, ein neues Verständnis für einen gesellschaftlichen Wandel zu schaffen. Es geht darum, zu erkunden, was die technischen Umwälzungen für das Urheberrecht bedeuten und wie man die verschiedenen Interessen zusammenbringt und ausgleicht.

Unsere Gesellschaft befindet sich augenblicklich an eben dieser Weggabelung – nicht nur im Bereich des Urheberrechts. Wir müssen sehr grundsätzlich definieren, wie wir den digitalen Wandel politisch gestalten können und wollen. Wie notwendig das ist, zeigt auch der Protest rund um das ACTA-Abkommen: Hunderttausende gingen in diesem Frühjahr auf die Straße, Millionen protestierten online.

Wie kann das Netz für alle nutzbar bleiben?

Weit über die Debatte um das Urheberrecht hinaus geht es dabei um die Bedeutung, die wir einem freien und offenen Internet beimessen. Es geht darum, in einer gesamtgesellschaftlichen Debatte zu klären, welche Entwicklung der digitale Wandel nimmt und wie er gestaltet werden soll. Es geht um die Frage, wie das zentrale Konstrukt dieser Entwicklung, das Internet, zukünftig nutzbar sein soll und wie es für alle Menschen frei und offen gehalten werden kann. Auch hier stehen wir vor einer Gabelung: Rast die Ökonomisierung, Zentralisierung und Kontrollierbarkeit des Internets weiter voran oder wird seine freie, offene und dezentrale Struktur bewahrt?

Dies bringt uns zur eingangs aufgestellten Forderung zurück: Alternativen müssen offen diskutiert werden, abstrakte Forderungen müssen in konkreten Handlungsempfehlungen münden. Politik in der digitalen Gesellschaft muss verstehen, nachvollziehen und durchdringen können, was die Digitalisierung bedeutet und wie sie technisch funktioniert. In der jetzigen Debatte hört man leider noch zu oft, was nicht geht oder was nicht gewollt wird.

Wir Grüne haben eine erste Entscheidung getroffen: Wir wollen den Weg der stärkeren Verfolgung nicht gehen. Wir wollen eine Alternative finden und ausgestalten. Es geht uns dabei um nicht mehr und nicht weniger als um das Allgemeinwohl. Wir haben uns auf den Weg gemacht und arbeiten beispielsweise an der Konkretisierung einer Pauschalabgabe, die sich am Breitbandanschluss festmacht.

Keine Frage, Unwägbarkeiten sind vorhanden und dürfen nicht verschwiegen werden. Der Anspruch, die Interessen aller Akteure tatsächlich auszugleichen und unserer digitalen Gesellschaft ein freies und offenes Internet zu erhalten, sollte allerdings Motivation genug sein, diese aufzulösen.

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