Vor Kurzem hat der Bundesbeauftragte für dden Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, seinen alle zwei Jahre erscheinenden Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit vorgelegt. Auch der diesjährige Bericht zeigt: Die im Zuge des Informationsfreiheitsgesetzes geschaffenen voraussetzungslosen Auskunftsrechte werden von den Bürgerinnen und Bürgern immer stärker genutzt. Die Bürgerinnen und Bürger erheben mehr denn je Anspruch auf eine möglichst umfassende Transparenz als Voraussetzung für politische Mitbestimmung. Und: Sie erwarten zu Recht, dass die vielfältigen Möglichkeiten des Internets genutzt werden.

Der Bundesinformationsbeauftragte bestätigt in seinem Tätigkeitsbericht noch einmal die Grundlinien und Forderungen unserer grünen Informationsfreiheitspolitik. Als Grüne kämpfen wir seit langem bereits für die Aufnahme eines Informationsgrundrechts in das Grundgesetz, starke Open-Data-Verpflichtungen der Verwaltung und ein neues IFG, mit dem verhindert wird, dass Informationen aufgrund eines zu weitgehenden Verständnisses von Betriebsgeheimnissen zurückgehalten werden.

Am 25. Mai 2012 beriet der Deutsche Bundestag in seiner 182. Sitzung über unseren Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes, in dem wir uns für die Aufnahme der Informationsfreiheit als Informationszugangsgrundrecht in Artikel 5 des Grundgesetzes aussprechen. An diesem Montag beriet nun der Innenausschusses des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung über den derzeitigen Stand der Informationsfreiheit in Deutschland.

Gegenstand der Anhörung war nicht nur das vor Kurzem erschienene Gutachten zur Evaluierung des Bundes-Informationsfreiheitsgesetzes (Langversion des Gutachtens als pdf mit 5,1 MB, Zusammenfassung des Gutachtens 313 KB), sondern auch unser grüner Gesetzesentwurf zur Aufnahme eins Informationszugangsrechts ins Grundgesetz. nebenan auf heise berichtete Stefan Krempl sehr detailliert von der Anhörung und unseren Vorstoß, die Informationsfreiheit ins Grundgesetz aufnehmen zu wollen.

Im Vorfeld der Anhörung hatte sich bereits der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit Peter Schaar zu Wort gemeldet, der leider nicht als Sachverständigen zu der Anhörung geladen wurde. Peter Schaar hatte sich im Vorfeld der Anhörung dafür eingesetzt, das IFG  weiterzuentwickeln und sprach sich in diesem Zusammenhang „für eine deutliche Erweiterung der rechtlichen Vorgaben und eine zügige technische Umsetzung eines umfassenden staatlichen Informationsangebotes“ aus. Ziel müsse es sein, so Schaar, den Bürgern eine schnellere, leichtere und günstigere Akteneinsicht zu ermöglichen.

Ähnlich äußerten sich während der Anhörung die Sachverständigen Christoph Partsch von der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit und Wolfgang Schulz vom Hamburger Hans-Bredow-Institut. Ersterer gab  zu Protokoll, dass das nunmehr sieben Jahre alte Informationsfreiheitsgesetz des Bundes dringend zu reformieren und eine Aufnahme der Informationsfreiheit ins Grundgesetz geboten sei, auch, da die derzeitigen Regelungen weit hinter den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zurückblieben. Eine Änderung des Grundgesetzes könne verhindern, „dass die Verwaltung bestimmt, was öffentlich gemacht wird“. In diesem Zusammenhang verwies der Sachverständige darauf, dass derzeit über 50 Prozent der IFG-Klagen erfolgreich seien, was seiner Meinung nach auf ein „überwiegend rechtswidriges Verhalten“ der Behörden hinweise.

Die komplette Aufzeichnung der Anhörung haben wir auch hier noch einmal für Euch dokumentiert:

Hier findet Ihr eine unvollständige Übersicht unserer sonstigen Aktivitäten in den Bereichen Informationsfreiheitsgesetz und Open Data.

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