Die Projektgruppe Demokratie und Staat kommt mit ihrer Arbeit gut voran: In der vergangenen Sitzung, die am 15. Oktober 2012 stattfand, konnte die Bestandsaufnahme vollständig fertiggestellt werden. Ebenso konnte bereits die Einleitung zu den Handlungsempfehlungen der Projektgruppe verabschiedet werden.

Nach der vorigen Projektgruppen-Sitzung war neben den Handlungsempfehlungen nur noch der Textentwurf 3.3. zur Informationsfreiheit und dem Informationszugang zu beraten. Diesen Text konnte die Projektgruppe nach kurzer Diskussion und kleineren Änderungen an einzelnen Formulierungen abgeschlossen. Der Text mit dem Titel „Die Informationsfreiheit und ihre verfassungsrechtliche Verankerung in Deutschland und Europa“ ist somit finalisiert. Die Arbeit an der Bestandsaufnahme des Berichts der Projektgruppe ist damit abgeschlossen – ein wichtiger Schritt.

Beratung der Handlungsempfehlungen begonnen
Zunächst berieten und beschlossen die Mitglieder eine gemeinsame Einleitung zu den Handlungsempfehlungen, die die Projektgruppe als nächsten Schritt gemeinsam formulieren und diskutieren wird. Dies ist bereits bei den Handlungsempfehlungen zum Thema Judikative geschehen. Hierzu waren im Vorfeld gemeinsame Empfehlungen aller Fraktionen erarbeitet worden.

Diskussionsbedarf gab es während der Sitzung  vor allem zum Thema elektronische Signatur. Ein Mitglied der Projektgruppe verwies auf eine Formulierung, in der angeregt werde zu prüfen, „ob durch eine Herabsetzung der formalen Anforderungen tatsächlich eine Akzeptanzsteigerung erreicht werden könnte“. Dazu wurde angemerkt, dass nicht die Anforderungen gesenkt, sondern eher die Standards geöffnet werden sollten. Das Ziel sei, ein bestimmtes Maß an Sicherheit zu erreichen. Zu diesem Ziel könnten jedoch durchaus auch andere Verfahren führen.

Ein anderes Mitglied führte aus, dass die Akzeptanz des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches und auch der elektronischen Signatur äußerst gering sei. Das solle aus dem Bericht auch ungeschönt hervorgehen. Die Problematik mangelnder Akzeptanz der elektronischen Signatur verschärfe sich derzeit durch die Verbreitung von mobilen Endgeräten. Das Signaturgesetz sei seit 15 Jahren in Kraft und habe sich schlicht nicht bewährt. Die Mitglieder einigten sich darauf, den entsprechenden Absatz noch einmal neu zu formulieren.

Gegenstand längerer Diskussion war auch der Abschnitt zum Zugang zu Justizinformationen. Mehrere Fraktionen hatten die Empfehlung formuliert, dass Gesetzestexte, Gerichtsurteile und andere Dokumente aus dem Bereich der Justiz, an denen ein öffentliches Interesse besteht, grundsätzlich frei und in offenen Formaten zur Verfügung gestellt werden sollten. Über ein zu entwickelndes zentrales Verzeichnis sollen Urteilsanmerkungen und -besprechungen online auch kostenfrei verfügbar sein, so der Vorschlag für die Handlungsempfehlung.

Diesem Vorschlag konnten sich mehrere andere Mitglieder nicht anschließen. Zum einen gebe es bereits auf der Ebene der Bundesländer viele Möglichkeiten, auch online auf Gesetzestexte und Urteile zuzugreifen. Skeptisch waren mehrere Mitglieder auch, was die Veröffentlichung von Urteilsanmerkungen und -besprechungen betrifft. Durch Aufgreifen dieser Forderung würde diversen kommerziellen Angeboten die Grundlage entzogen. Die Aufbereitung von Rezensionen und Kommentierungen, auf welche wissenschaftlichen Werke sich eine Gerichtsentscheidung beziehe, gehe deutlich über den Aufgabenbereich der Judikative hinaus.

Ein Mitglied der Projektgruppe machte deutlich, dass die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzt werden müssten, sich Informationen zu verschaffen, gerade hinsichtlich mehr Transparenz und Partizipation. Die Projektgruppe könne zu diesem Thema zumindest eine grundsätzliche Diskussion anstoßen. Ein anderes Mitglied warf die Frage auf, ob die Bereitstellung von Informationen, die nur für einen sehr kleinen Nutzerkreis von Interesse sind, von der Allgemeinheit steuerfinanziert bezahlt werden sollte – oder nur durch diejenigen, die das Angebot auch nutzten, etwa über eine Gebühr. Die Mitglieder verständigten sich schließlich auf einen Kompromiss. In der entsprechenden Formulierung richtet sich die Handlungsempfehlung nun dahin, dass die Entwicklung eines zentralen Verzeichnisses zu Urteilen und Beschlüssen angeregt wird, wobei ein unentgeltlicher Zugang gewährleistet werden sollte.

Nächstes und letztes Treffen am 22. Oktober 2012
Die Handlungsempfehlungen zur Judikative sind damit – mit Ausnahme des neu zu formulierenden Absatzes zur elektronischen Signatur – fertig. Offen sind nun noch die Handlungsempfehlungen zu den Kapiteln „Legislative“, „Exekutive“ und „Strukturwandel der Öffentlichkeit“. Entwürfe der Fraktionen dazu liegen bereits vor. Die Mitglieder der Projektgruppe haben noch einen Sitzungstag – Montag, den 22. Oktober 2012 – vor sich, an dem sie sich zunächst Morgens zwischen 08.45 und 10:45 Uhr zu einer zweistündigen Sitzung treffen, um die Handlungsempfehlungen abschließend zu beraten. Am Abend kommen die Projektgruppenmitglieder dann noch einmal zusammen, um ab 19 Uhr die Arbeiten fertigzustellen.  Die Sitzungen sind öffentlich und finden in Raum 1.501 des Paul-Löbe-Hauses des Bundestages statt.

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