Am 5. Oktober 2015 veranstaltet die Grüne Bundestagsfraktion ein Fachgespräch zum Thema „Landesverrat? Pressefreiheit stärken – JournalistInnen schützen“ im Deutschen Bundestag in Berlin. Interessierte sind herzlich eingeladen.

Öffentliches Fachgespräch
„Brauchen wir eine Reform der Strafvorschriften zum Landesverrat?“
am 5. Oktober 2015, 09:30 – 13:00 Uhr
Deutscher Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Saal 4.400

Die jüngsten – inzwischen eingestellten – Ermittlungen wegen Landesverrats im Fall netzpolitik.org zeigen, dass Journalistinnen und Journalisten vor staatlichen Eingriffen nicht ausreichend geschützt sind. Zwar sind derartige, schwerwiegende Vorwürfe wegen Landesverrats eher die Ausnahme, dennoch sehen sich Journalistinnen und Journalisten immer wieder Ermittlungen von Strafverfolgungsbehörden ausgesetzt, durch die sie bei der Erfüllung ihrer verfassungsgemäßen Aufgabe behindert werden. Dies gefährdet die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit.

Wir wollen den jüngsten Fall von netzpolitik.org zum Anlass nehmen, die Gesetzeslage zu überprüfen und zu diskutieren, ob und wenn ja, welche Maßnahmen für einen besseren Schutz von Journalistinnen und Journalisten ergriffen werden müssen: Welchen Probleme und Hürden begegnen Journalistinnen und Journalisten bei ihrer Arbeit? Muss der Gesetzgeber Vorsorge gegen ungerechtfertigte Eingriffe treffen? Wenn ja, wie könnten Lösungen konkret aussehen? Welche Verantwortung haben Journalistinnen und Journalisten beim Umgang mit vertraulichen Informationen?

Doch nicht nur Journalistinnen und Journalisten sind im Rahmen dieser Affäre in den Fokus geraten. Das Ermittlungsverfahren richtet sich ausdrücklich auch gegen Unbekannt – also gegen denjenigen, der die eingestuften Informationen weitergab. Dies können sowohl Beamtinnen und Beamte in den Ministerien als auch Mitglieder des Deutschen Bundestages sein.

Wie können und müssen auch Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber, sogenannte Whistleblower, besser geschützt werden? Gesetzliche Regelungen, unter welchen Voraussetzungen ein solches Vorgehen – vor allem im Strafrecht – geschützt sein soll, existieren bis heute nicht. Die grüne Bundestagsfraktion hat im November 2014 dazu einen umfassenden Gesetzentwurf vorgelegt.

Diese und weitere Punkte möchten wir gemeinsam mit Euch und den geladenen Expertinnen und Experten diskutieren und freuen uns auf einen spannenden Austausch. Alle näheren Angaben über Programm, Zeit, Ort, Referentinnen und Referenten sowie die Anmeldeformalitäten findet Ihr auf den Seiten der grünen Fraktion. Bitte nutzt die Möglichkeit der Online Anmeldung bis zum 30. September.

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