Im Juli hat die juristische Fachzeitschrift „Privacy in Germany“ (PinG) ein Sonderheft zu dem Thema „Dateneigentum“ veröffentlicht. Zu der Frage, wie und in welchem Maße persönliche Daten angesichts ihrer immer stärker wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung geschützt werden können und sollten, durfte ich in einem Beitrag Stellung beziehen.

An dieser Stelle dokumentieren wir meine Antworten auf die Drei Fragen zum Dateneigentum, die Prof. Niko Härting und Sebastian Golla stellten. Das Interview im Original findet Ihr online als Leseprobe. Dort lassen sich auch die Einschätzungen von Prof. Dr. Johannes Caspar (Datenschutzbeauftragter Hamburg), Lars Klingbeil (SPD), Jan Korte (DIE LINKE), Wolfgang Kubicki (FDP), Sabine Petri (Verbaucherzentrale NRW) und Tankred Schimpanski (CDU) nachlesen.

Drei Fragen zum „Dateneigentum“

Fragen: Niko Härting, Sebastian J. Golla

Ob angesichts der wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung von Daten ein Eigentumsrecht an diesen anzuerkennen ist bzw. durch neue gesetzliche Regelungen geschaffen werden sollte, wird unter Datenschützern, Verbraucherschützern und Netzpolitikern lebhaft diskutiert. Wir haben zu diesen Fragen Stellungnahmen von Prof. Dr. Johannes Caspar, Lars Klingbeil, Jan Korte, Wolfgang Kubicki, Konstantin von Notz, Sabine Petri und Tankred Schimpanski eingeholt.

Niko Härting, Sebastian Golla: „Meine Daten gehören mir.“ Stimmt dieser Satz?

Konstantin von Notz: Dieser Satz ist durchaus interpretationsfähig. Wir Grüne haben ihn stets in dem Sinn verwendet, dass wir mit ihm einen emanzipatorischen Anspruch auf Selbstbestimmung über die einen selbst betreffenden Informationen und Daten zum Ausdruck bringen wollten. Das finde ich angesichts der weiter voranschreitenden Digitalisierung unserer Gesellschaft und zunehmenden Algorithmisierung ganzer Lebensbereiche eine nach wie vor sehr wichtige politische Haltung. Im Grunde genommen ist sie heute wichtiger denn je. Aus diesem Grund haben wir sie auch stets, beispielsweise im Rahmen der Verhandlungen um die EU-Datenschutz-Grundverordnung gegen alle Widerstände betont – und uns letztlich durchgesetzt. So ist das in der Grundverordnung verankerte Prinzip der Datenportabilität ja durchaus dahingehend zu interpretieren. Verfolgt man eine rein kommunikationswissenschaftliche Perspektive kann man durchaus Zweifel an der politischen Verkürzung, die jedoch beinahe jeder politischen Forderung immanent ist, ins Feld führen. So sind Daten durchaus als Untergruppe zum Begriff der Information zu verstehen. Informationen aber bilden sich erst in einem kommunikativen und komplexen Akt zwischen Sender und Empfänger. Die Informationsdimension und die damit einhergehende Diskussion um die Notwendigkeit möglicher Regelungsansätze für den Gesetzgeber politisch zu übersetzen ist die zweifellos größere Herausforderung.  Zugleich wird aber auch die Dringlichkeit des Regelungsbedarfs klarer: Informationen formen Wissen, Wissen ist Macht und eröffnet, neben allen seinen positiven Seiten auch Wege zur Manipulation bis hin zum Missbrauch.

N.H.,S.G: „Daten sind das neue Öl.“ Stimmt dieser Satz?

K.v.N.: Jein, auf der einen Seite kann man diesen Ausspruch kaum noch hören und analog/digital-Vergleiche hinken immer. Die Metapher wird ja vor allem von denjenigen verwendet, die Goldgräberstimmung schüren und gesetzgeberische Regulation in dem Bereich verhindern wollen. Der Aufbruch wird zu einer Art Ausnahmezustand erklärt, bei dem keine Zeit verschwendet werden darf, schon gar nicht angesichts einer immer größer werdenden Kluft zwischen den USA und Europa. Diese stark verkürzte Sichtweise kann sich der Gesetzgeber gewiss nicht zu eigen machen. Er muss dafür sorgen, dass die disruptiven Umwälzungen unserer Gesellschaft und einer zunehmend datengetriebenen Wirtschaft aktiv politisch und gesetzgeberisch begleitet werden, um so Rechtssicherheit herzustellen und einen effektiven Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Sich dieser Herausforderung zu stellen haben sich die verschiedenen Bundesregierungen unter Angela Merkel in den letzten Jahren leider weitgehend verweigert. Auf der anderen Seite bietet der Ausspruch „Daten sind das neue Öl“ die Gelegenheit, genau hierauf aufmerksam zu machen. Wenn man ihn ernsthaft ins Feld führt, muss man sich die Frage gefallen lassen, was dies eigentlich bedeutet und ob wir nicht heute längst erkannt haben, dass es ein Irrweg war, ganze Gesellschaften von fossiler Energie abhängig zu machen. Man muss sich fragen lassen, ob es angesichts eines voranschreitenden Klimawandels überhaupt noch gelingen kann, die Energiewende zu realisieren, bevor ein „Point of no return“, wie die oft zitierte 2-Grad-Grenze erreicht ist und ob man wirklich will, dass sich ganze Gesellschaften in derartig gefährliche Abhängigkeiten begeben. So bietet der Vergleich durchaus die Chance, auf die Sinnhaftigkeit, die gleichen Fehler als Gesellschaft nicht zwingend wiederholen zu müssen, aufzuzeigen. So wird schnell klar, dass es überfällig ist, sich grundlegende Gedanken darüber zu machen, was angesichts der voranschreitenden Algorithmisierung privatester Lebensbereiche regulatorisch zu tun ist. So gelang man schnell zu Fragen wie der, ob beispielsweise Verschlüsselungstechnologien die Rolle der der Erneuerbaren Energien zukommen könnte, ob es nicht tatsächlich verbindlicher internationaler Abkommen zum Schutz von Grund- und Menschenrechten bedarf, ob wir die Verbreitung gewisser Technologien, zum Beispiel aus dem Überwachungs- und Zensurbereich und das Verbauen von Zero Day Exploits durch Geheimdienste und Sicherheitsbehörden nicht ächten müssten und eine Art Nicht-Proliferation auch für digitale Güter brauchen etc.

N.H.,S.G: Brauchen wir eine Regulierung des „Dateneigentums“? Wenn ja, in welche Richtung?

K.v.N.: Aus dem oben bereits Gesagten sollte deutlich geworden sein, dass es aus sozio-wissenschaftlicher Perspektive strenggenommen kein Dateneigentum geben kann. Nicht viel anders verhält es sich übrigens aus rechtswissenschaftlicher Perspektive. Die bisherigen Überlegungen verbleiben dementsprechend auch im Vagen, drücken sich um bestehenden Datenschutzregelungen herum und beziehen sich meist auf das Urheberrecht. Ob dies tatsächlich zielführend ist, wage ich zu bezweifeln. Ich würde mir insgesamt wünschen, dass hier die Beteiligten mehr mit offenem Visier auftreten. Geht es hier darum, ganze zukünftige Datenflüsse aus dem Persönlichkeitsrecht herauszuschneiden? Das wäre so mit dem Grundgesetz kaum vereinbar. In den beiden derzeit am intensivsten diskutierten Teilgebieten des Vernetzten Fahrens sowie der Smart Grids wird deutlich, welch schwierige Sachfragen zu beantworten sind: Welche der anfallenden Daten genießen in jedem Falle den grundrechtlichen Schutz oft mehrerer Grundrechte, und zwar zugunsten der Verbraucher, auch der Eigentümer (etwa des KFZ). Ansonsten: Wie kann ich diese angemessen beteiligen an den Erträgen der „Datenwirtschaft“ im Umgang mit den sie betreffenden Daten. Brauchen wir neue Regulierungsmechanismen, beispielsweise im Wettbewrbs- Kartell- und Fusionsrecht, die diesen Entwicklungen angemessen Rechnung tragen und großen Daten- und Informationskonzentrationen bei wenigen marktmächtigen Anbietern Rechnung tragen. Und, auch sehr relevant für uns Grüne: Welche anfallenden Daten sollten eigentlich im Wege von Open Data und im Wettbewerb der Anbieter, sei es unsere heimische Industrie oder die der US-Anbieter, guten und tragfähigen Geschäftsmodellen zur Verfügung stehen. Der Gesetzgeber hat hier eine große Verantwortung, nicht wieder jahrelang am Spielfeldrand zu stehen, sondern gemeinwohlfördernd sowie zum Schutz der Grundrechte zu beobachten und zu gestalten, auch in Ergänzung zu möglichen Selbstregulierungen wie beispielsweise denen der Automobilindustrie.

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