Wir müssten sie heute erfinden, wenn es sie nicht schon gäbe: Die öffentlich-rechtlichen Medien. Ihr Auftrag: Vielfältige und sachkundige, öffentlich zugängliche Informationen zu gewährleisten, die sachliche Debatten ermöglichen. Damit sind die Öffentlich-Rechtlichen auch heute Teil der Daseinsvorsorge für eine demokratische Gesellschaft und ihre Politik. Das Vertrauen in ihre Qualität und Unabhängigkeit ist anhaltend hoch, und auch im europäischen Vergleich fällt auf, welches Gut wir damit haben. Zugleich stehen die öffentlich-rechtlichen Medien vor vielfältigen Herausforderungen. Zu der Debatte, bei der Tabea mit vielen Expertinnen und Experten über die öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen einer seriösen Berichterstattung für eine demokratische Öffentlichkeit diskutieren wird, möchten wir Euch herzlich einladen.
Der Terroranschlag vom Breitscheidplatz hat auch die Frage nach Grenzen und Möglichkeiten länderübergreifender Polizeiarbeit in den Fokus der öffentlichen Debatte gerückt. Als stellvertretender Vorsitzender des Innen- und Justizausschusses des Europäischen Parlaments, lade ich zum 5. Grünen Polizeikongress ein, um mit Gästen aus Praxis, Wissenschat und Politik zu diskutieren: Was sind die Probleme grenzübergreifender Polizeiarbeit in der EU? Wie soll bürgernahe und menschenrechtsfreundliche Polizeiarbeit in Zeiten terroristischer Bedrohung aussehen? Wie gelingen Prävention und Deradikalisierung? Welche Herausforderungen stellen sich bei der Strafverfolgung im Internet? Samstag, 4. März, 9.30 Uhr bis 19 Uhr (ab 8.30 Uhr: Einlass und Registrierung) Umweltforum, Pufendorfstraße 11, 10249 Berlin
Als stellvertretender Vorsitzender im Innenausschuss und Berichterstatter für die Datenschutzgrundverordnung lade ich zum Gespräch mit den Anwälten von Edward Snowden Wolfgang Kaleck und Ben Wizner ein. Wie stehen die Aussichten auf eine Rückkehr Snowdens in die USA oder Asyl in Europa? Diskussionsveranstaltung im Europäischen Parlament Brüssel, 23. Januar 2017, 13h30 – 14h30, ASP 5E1
Gestern, am 12.12.2016, wurde der erste Entwurf zur ePrivacy-Verordnung geleakt. Die in der Datenschutz-Grundverordnung festgehaltenen Standards und Prinzipien gelten für alle Unternehmen und Behörden mit Ausnahme der Sicherheitsbehörden. Dies schließt natürlich auch Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste ein. Darüber hinaus gibt es jedoch noch strengere Regeln für den Schutz der Privatsphäre in der Kommunikation, die in der so genannten ePrivacy-Richtlinie aus dem Jahr 2002 festgehalten sind und für alle Anbieter von Telefonie-, Internet- oder Email-Diensten gelten. Ab dem Jahr 2017 steht die in der Datenschutz-Grundverordnung vorgesehene Revision dieser Richtlinie an. Was steht auf dem Spiel?
Der Innen- und Justizausschuss des Europäischen Parlaments hat heute mit großer Mehrheit das Rahmenabkommen über den Datenschutz beim Informationsaustausch zwischen […]
Am 16. November 2016 wurde der Koalitionsvertrag von SPD Berlin, Die Linke Berlin und Bündnis 90/Die Grünen Berlin vorgestellt. Den […]
Ohne Debatte hat der Deutsche Bundestag den Antrag der grünen Bundestagsfraktion zur Einführung verbindlicher Mindestqualitätsvorgaben für Internetzugänge abgelehnt. Die Große […]