Der Bundestag hat am 1. Dezember 2012 das Zugangserschwerungsgesetz aufgehoben. Ursula von der Leyens kontraproduktive Initiative zur Schaffung von Internetsperren kommt so zum längst überfälligen Ende. Mit Ausnahme einiger weniger Abgeordneter der Union haben in den Ausschüssen und im Plenum -- hier gab es nur noch eine Gegenstimme -- Parlamentarier aller Bundestagsfraktionen dem Ende von "Zensurla" zugestimmt. Nun gilt die Konzentration wieder dem eigentlichen Problem: Der entschiedenen Bekämpfung sexuellen Missbrauchs und dem konsequenten Löschen von Missbrauchsdarstellungen.
Bereits Mitte 2011 war eine Liste der Generalstaatsanwaltschaft München bekannt geworden, in der die tatsächlichen Speicherzeiten von Telekommunikationsanbietern dokumentiert werden. Nachdem bereits diese 10-seitige Kurzversion des Papiers vor längerer Zeit geleakt wurde, hat nun gestern der AK Vorrat den ausführlichen "Leitfaden zum Datenzugriff" der Generalstaatsanwaltschaft München veröffentlicht (pdf, 411 KB). Beide Versionen des Papiers werfen die Frage auf, ob die pauschalen Behauptungen der Befürworter der Massenspeicherung, dass es keine Daten gäbe – auf die zum Beispiel im Rahmen eines „Quick Freeze“-Verfahrens zurückgegriffen werden kann – zutreffend sein können. Insgesamt gibt das Papier einen umfassenden Einblick, welche Möglichkeiten den Strafverfolgungsbehörden für Ermittlungsmaßnahmen zur Verfügung stehen und wie diese heute schon genutzt werden. Wir haben nun noch einmal bei der Bundesregierung nachgefragt, ob sie die Bedenken des AK Vorrats teilt und wie sie zukünftig sicherstellen will, dass zukünftig Strafverfolgungsbehörden nur Leitfaden und andere Dienstanweisungen an die Hand gegeben werden, die geltende Rechtsvorschriften beachten und den Einzelfall angemessen berücksichtigen.
Immer wieder kommt es zu Einschränkungen der Pressefreiheit. Ganz aktuell derzeit in Südafrika, wo das südafrikanische Parlament letzte Woche mit der großen Mehrheit der Regierungspartei ANC ein höchst umstrittenes Mediengesetz beschlossen hat. Unter anderem sollen danach der Besitz oder die Veröffentlichung von vertraulichem und geheimem Material mit bis zu 25 Jahren Gefängnis bestraft werden. Wir Grüne haben hierzu verschiedene Parlamentartische Initiativen vorgelegt.
Der Unterausschuss Neue Medien des Bundestages wird sich am Montag, 28. November 2011 zwischen 13.00 und 15.00 Uhr das nächste Mal treffen. Auf der Tagesordnung (pdf, 19 KB) des Ausschusses befinden sich einige zentrale netzpolitische Punkte, die leider in nicht-öffentlicher Sitzung diskutiert werden.
Unter der Überschrift „Schneller Konter“ berichtete die Süddeutsche Zeitung am 31.10.2011 über eine neue Taktik der Polizei gegen gewaltbereite Fußballfans. Da es im direkten Umfald von Stadien schwer falle, Randalierer aus größeren Fangruppen herauszufischen, greife man seit gut einem Jahr auf eine spezielle Methode zurück, um gezielt zugreifen zu können: Die sogenannte „mobile Massenkontrolle“. Im Zuge dieser werden im Vorfeld von Fußballspielen auf Bahnhöfen große Kontrollpunkte mit mehr als 100 Beamten eingerichtet, an denen „verdächtige Fans“ aussteigen müssen, um nach Feststellung der Personalien fotografiert zu werden. Anhand von Videos, auf denen zum Beispiel Schlägereien bei vergangenen Spielen dokumentiert sind, will die Polizei dann Verdächtige umgehend ermitteln. Zu den im Raum stehenden Fragen, v.a. auch zur In welchen Datenbanken oder Dateien werden die bei den mobilen Massenkontrollen gewonnenen Daten und Fotografien wie lange und auf welcher Rechtsgrundlage gespeichert werden und mit welchen anderen Dateien ein Abgleich vorgenommen wird, haben wir nun die Bundesregierung mit Hilfe einer Kleinen Anfrage befragt?
Missstände in Unternehmen oder Institutionen werden in vielen Fällen erst durch Hinweise einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (sogenannter „Whistleblowern“) aufgedeckt. Dennoch drohen Beschäftigten, die solche Missstände publik machen, häufig arbeits- und dienstrechtliche Konsequenzen. Hierdurch entsteht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Gewissenskonflikt, der durch die gesetzliche Verankerung des Whistleblower-Schutzes aufgelöst werden kann. Als Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen reagieren wir auf dieses Schutzbedürfnis und wollen in Kürze eine eigene Gesetzesvorlage zur Verbesserung des Schutzes von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern in den Bundestag einbringen, die Änderungen sowohl im Arbeits- als auch im Beamtenrecht vorsieht. Am 30.11.2011 veranstaltet die Grüne Bundestagsfraktion ein öffentliches Fachgespräch zum Schutz von Whistleblowern und lädt alle Interessierten hierzu ein.