Heute wurde den Fraktionen im Deutschen Bundestag der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) übersandt. Hierbei handelt es sich bereits um den zweiten Entwurf. Den ersten Entwurf hatte das Bundesinnenministerium nach massiver Kritik zurückgezogen. Auch der neue Entwurf des Bundesinnenministers ist eine herbe Enttäuschung. Die Bundesregierung hält an ihrem Ziel, mühsam erkämpfte Schutzstandards beim Datenschutz zu verwässern, unbeirrt fest. Diese Vorschläge helfen niemandem: Weder den Unternehmen, noch den Bürgerinnen und Bürgern. Für den Grundrechtsschutz im Digitalen sind sie verheerend. Das eigentliche Ziel der EU-Datenschutzreform, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in einer immer durchdigitalisierten Gesellschaft zu stärken, wird von der Bundesregierung gezielt sabotiert.
Am 7. November 2016 fand eine öffentlich Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages zur Reform zum Gesetzentwurf der Großen Koalition zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) statt. Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung bezieht sich ausschließlich auf die EU Verordnung bezüglich der dort genannten Sanktionen, geht aus unserer Sicht aber - vor allem aus verbraucherschutzpolitischer Initiative - bei Weitem nicht weit genug. In einem vorherigen Blogpost hatten wir euch alle wichtigen Informationen zusammengefasst. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video der Anhörung.
Als Opposition setzen wir uns seit langem dafür ein, Edward Snowden, der zweifrellos ein Schlüsselzeuge im internationalen Geheimdienstskandal ist, vor dem Untersuchungsauschuss in Deutschalnd vernehmen zu können. Dafür streiten wir im Parlament und dafür haben wir vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesgerichtshof gestritten, der uns schließlich Recht gegeben hat. Wir freuen uns über die klar rechtsstaatliche Haltung der Ermittlungsrichterin des BGH. Das Urteil hat nicht nur die Parlamentsrechte gestärkt, es ist auch eine Blamage für die Große Koalition, die versucht hat, mit fadenscheinigen Argumenten eine ordnungsgemäße Zeugenvernehmung von Edward Snowden zu sabotieren, um der Bundesregierung eine eventuell unliebsame Zeugenvernehmung zu ersparen. Darauf, wie sich CDU/CSU, aber vor allem auch die SPD nun am Donnerstag verhält, sind wir sehr gespannt.
Die heute in den Raum gestellten Pläne von Kanzleramtsminister Altmaier, für digitale Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen ein einheitliches Bürgerportal schaffen zu wollen, kamen überraschend. Und auch wieder nicht, schließlich ist IT-Gipfel-Zeit und die einzelnen Ministerien überschlagen sich mit immer neuen, meist nicht abgestimmten Vorschlägen. Gemeinsam mit Dieter Janecek, Sprecher für Wirtschaftspolitik der grünen Bundestagsfraktion, hat Konstantin heute die Pläne von Peter Altmaier kritisch hinterfragt.
Am 16. November 2016 wurde der Koalitionsvertrag von SPD Berlin, Die Linke Berlin und Bündnis 90/Die Grünen Berlin vorgestellt. Den […]
Heute beginnt der nunmehr 10. nationalen IT-Gipfel der Bundesregierung. Gemeinsam mit Özcan Mutlu hat Konstantin einen kurzen Kommentar verfasst. Der jährliche IT-Gipfel ist kaum mehr als substanzloses Schaulaufen zahlreicher Ministerinnen und Minister, die alle irgendwie mitspielen wollen. Die Digitalpolitik der schwarz-roten Bundesregierung bleibt insgesamt hoch widersprüchlich. Ministerien arbeiten lieber gegen- statt miteinander und blockieren wichtige digitalpolitische Entscheidungen. Statt endlich die Ärmel hochzukrempeln und den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen, stellt man über Jahrzehnte mühsam erkämpfte Prinzipien wie die Datensparsamkeit derzeit offen in Frage und setzt auf unzureichende IT-Sicherheitsstandards statt innovativer Datenschutzkonzepte. Der diesjährige IT-Gipfel trägt den Titel „Lernen und Handeln in der digitalen Welt“. Hier lässt Ministerin Wanka die Länder allein. Die eigenen Hausaufgaben macht man nicht. Eine netzpolitische Kompetenzbündelung ist überfällig. Die Netzpolitik gehört an den Kabinettstisch. Wir brauchen endlich klare netzpolitische Zuständigkeiten und eine Digitalstrategie aus einem Guss statt PR-Gipfel.
Die Oppositionsfraktionen sowie ihre beiden Mitglieder im Untersuchungsausschuss, Martina Renner und ich, haben im vergangenen Jahr wegen der Nichtvorlage von Beweismitteln gegen die Bundesregierung Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Nun liegt der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Wir werden ihn in den nächsten Tagen genau analysieren. Klar ist aber schon heute: Der Beschluss ist eine herbe Enttäuschung und ein schwerer Schlag für die notwendige parlamentarische Kontrolle der Arbeit von Geheimdiensten in einem Rechtsstaat. Weite Teile der jahrelangen, rechtswidrigen BND-Praxis werden jetzt im Dunkeln bleiben. Nach diesem Beschluss muss der Gesetzgeber zwingend die Kontrollrechte des Parlaments und der zuständigen Datenschutzaufsicht bei internationalen Kooperationen neu regeln. Im Ergebnis ist es inakzeptabel, dass die Dienste bestimmen können, ob sie kontrolliert werden oder nicht. Weitere Skandale und massive Grundrechtsverletzungen sind vorprogrammiert.