Am 4. Oktober führte die Enquete-Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft“ über die wir hier, und hier bereits gebloggt hatten, durch. Themen der Anhörung waren die Auslastung von Netzen, die Notwendigkeit von Netzwerkmanagement und Zielvorstellungen zur künftigen Gestaltung des Internet. Die Aufzeichnung der kompletten Anhörung könnt Euch Ihr hier noch einmal anschauen.
Derzeit führen verschiedenen Ausschüsse des Deutschen Bundestages Anhörungen zum Thema Netzsperren durch. Nachdem am 25. Oktober 2010 im Unterausschuss Neue Medien bereits ein Expertengespräch mit Sachverständigen zum Thema „Kampf gegen die Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet: Technische und organisatorisch Fragen“ stattfand, zieht der (federführenden) Rechtsausschuss nun nach.
Jan Philipp Albrecht hatte am 25. Oktober als Berichterstatter des Europäischen Parlaments für das geplante Datenschutzabkommen mit den USA eine […]
Am 25.10.2010 fandet im Unterausschuss Neue Medien des Bundestages ein öffentliches Expertengespräch mit Sachverständigen zum Thema „Kampf gegen Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet: Technische und organisatorisch Fragen“ statt. Wir haben zu den ausführlichen Hintergründen der Anhörung gebloggt, genauso zu den von uns an die Bundesregierung gerichteten Fragen als Vorbereitung der Anhörung.
Gastbeitrag von Thomas Stadler, den wir als Sachverständigen zur Netzsperren-Anhörung im Unterausschuss Neue Medien eingeladen haben: Am gestrigen 25.10.2010 habe […]
Ob es im Internet Kapazitätsengpässe gebe, die mittels Differenzierung, Quality of Service oder Netzwerkmanagement gelöst werden sollten, wird von Experten unterschiedlich beurteilt. So kam auch die Anhörung der Enquete-Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft“ am 4. Oktober 2010, über die wir hier bereits gebloggt hatten, zu keinem einheitlichen Ergebnis.
Auf einem verfassungsrechtlich höchst fragwürdigem Weg hat sich die schwarz-gelbe Bundesregierung am Anfang der Legislatur darauf verständig, ein ordnungsgemäß im Bundestag verabschiedetes, vom Bundespräsidenten unterschriebenes und im Bundesgesetzblatt veröffentlichtes Gesetz, von dessen Sinnhaftigkeit man inzwischen nicht mehr überzeugt ist, einfach nicht anzuwenden. Das ist ein in der Geschichte der Bundesrepublik so wohl einmaligen Vorgang, der von namhaften Verfassungsrechtlern als mit unserer Verfassung nicht zu vereinbaren, kritisiert wurde.
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