In unregelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Rubrik “Aus den Ländern” über verschiedene Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- und Netzpolitik in den Bundesländern. Ebenso schreiben ab und an VertreterInnen aus den Ländern Blogposts über aktuelle Initiativen. An dieser Stelle hat Matthi Bolte einen kurzen Gastbeitrag verfasst, in dem er über einen Antrag zu Eckpunkten der Open Government Strategie im Landtag NRW berichtet. Bereits mit dem Koalitionsvertrag haben sich GRÜNE und SPD in Nordrhein- Westfalen wesentliche Punkte für eine Stärkung des Open Government in NRW festgelegt. In der gestrigen Fraktionssitzung wurde nun ein Eckpunkteantrag zur Open Government Strategie für NRW beschlossen, der in der nächsten Woche ins Plenum des Landtags eingebracht wird.
Heute wurde - ohne Aussprache im Plenum des Bundestages - die Verlängerung der Arbeit der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ einvernehmlich zwischen allen Fraktionen beschlossen. Im Einsetzungsbeschluss war vorgesehen, die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen bis zur parlamentarischen Sommerpause 2012 vorzulegen. Dieser Zeitplan hatte sich im Zuge der Arbeit der Kommission, die ein breitgefächertes Themenspektrum abdecken muss, als nicht realistisch erwiesen.
In drei Wochen will die Koalition aber nun endgültig ein Leistungsschutzrecht vorlegen. Das kommt bekannt vor? Das Leistungsschutzrecht wurde in den letzten zweieinhalb Jahren so oft angekündigt, dass man sich in einer Endlos-Schleife glaubt. Es ist noch völlig unklar, wie ein Gesetz aussehen soll, dass dem „Schutz der verlegerischen Leistung im Internet“ dient. Nach wie vor sind mehr Fragen offen als geklärt. Welche Leistung genau will man schützen? Auch Einzelteile der verlegerischen Leistung, wie „Snippets“? Für welche Nutzung soll bezahlt werden? Für die gewerbliche? Und wann ist sie das? Auch wer eigentlich bezahlen soll, ist unbeantwortet.
Heute läuft die Online Konsultation zum Open Government Eckpunktepapier des IT Planungsrates an, die bis zum 22. Juni 2012 läuft. Der Schwerpunkt der ersten Konsultationsphase liegt auf dem Aspekt Open Data. Der IT-Planungsrat fungiert als zentrales Gremium für die föderale Zusammenarbeit in der Informationstechnik und hat zum Ziel, transparentes Regierungs- und Verwaltungshandeln, die Teilhabe und gesellschaftliche Mitwirkung an Entscheidungsprozessen zu fördern.
Am Freitag, den 30. März debattiert der Deutsche Bundestag ein von uns vorgelegtes umfassendes Reformpaket für den Datenschutz, bestehend aus insgesamt drei Initiativen. Ziel ist es, der Bundesregierung die Dringlichkeit des Schutzes von Daten und Informationen der Bürgerinnen und Bürger angesichts der gegenwärtigen massiven Veränderungen in der Datenverarbeitungspraxis ins Gedächtnis zu rufen. Die Passivität und das zum Teil offen zutage tretende Desinteresse der Bundesregierung am Datenschutz zeigt eine bedenkliche Ignoranz gegenüber den Bürgerrechten, gefärdet das hohe Ansehen der Bundesrepublik in Sachen Grundrechtsschutz und stellt ein Armutszeugnis nicht zuletzt für die selbst ernannte Bürgerrechtspartei FDP dar.
Seit vielen Jahren gibt es zu wenig grundlegende Informationen und Daten hinsichtlich der Formen der (crossmedialen) Zusammenarbeit und Verflechtungen im Medienbereich. Der letzte Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung, der Ende 2008 vorgelegt wurde, bestätigte die bestehenden Informationsdefizite. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag bereits 2009 auf Initiative der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Errichtung einer Mediendatenbank beschlossen, die – aufbauend auf den Ergebnissen der Medien- und Medienkonzentrationsforschung – belastbare Daten zu den Angebots- und Anbieterstrukturen enthalten soll. Die Mediendatenbank sollte bereits Ende 2011 auf der Webseite des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien veröffentlicht und für die Allgemeinheit zugänglich sein. Das ist bis heute nicht geschehen. Die Datenbank sollte auf ausdrücklichen Wunsch des Gesetzgebers hin vor allem als Grundlage für medien- und kommunikationspolitische Entscheidungen dienen. Die Bundesregierung hat im Koalitionsausschuss am 4. März 2012 weitreichende medienpolitische Entscheidungen getroffen und wird morgen eine Änderung der Pressefusionskontrolle im Kabinett beschließen. Offensichtlich hat die Bundesregierung dabei die Datenerhebungen aus der Mediendatenbank nicht als Entscheidungsgrundlage herangezogen, sondern beruft sich lediglich auf Schätzungen. Dies kritisieren wir in unserem rot-grünen Antrag und fordern die Bundesregierung auf, die Daten aus den für die Mediendatenbank in Auftrag gegebenen Studien vorzulegen und die Mediendatenbank für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Auch dieses Jahr haben die Veranstalter unter anderem den Aspekt „Green IT“ zu einem Schwerpunkt der CeBIT 2012 gemacht. Bei dem Thema „Green IT“ geht es uns aber nicht allein um den Aspekt, dass Computer, Drucker und andere Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnologien energiesparend sind. Sondern wichtig ist auch, wie diese Geräte produziert und verschrottet werden und wie dabei Abfall vermieden werden kann.