Heute und morgen finden die Open Access-Tage 2011 der Bibliotheken, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Regensburg statt. Die Veranstaltung mit zahlreichen interessanten Vorträgen und Session richtet sich an alle Interessenten, welche im wissenschaftlichen Forschungs- und Kommunikationsprozess an Bibliotheken, Forschungs- und Fördereinrichtungen beteiligt sind. In einem informativen Programm wird ein breites Spektrum der neuesten Entwicklungen im Bereich Open Access behandelt. Das Open Access-Prinzip im Wissenschaftsbereich muss endlich konsequent vorangetrieben werden. Wir Grüne wollen Open Access im Wissenschaftsbereich stärker fördern und haben dazu einen umfassenden Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht. Über unseren Antrag und dessen Inhalte haben wir hier und hier ausführlich gebloggt.
Die Notwendigkeit von Verbesserungen beim Beschäftigtendatenschutz wird schon lange diskutiert. Auch wenn wir Grünen die Bereitschaft des Bundesinnenministeriums, sich diesem Themenfeld endlich zuzuwenden grundsätzlich positiv bewertet haben, sind die von der schwarz-gelben Bundesregierung bislang vorgelegten Entwürfe leider alles andere als der Weisheit letzter Schluss. Auch aus diesem Grund haben wir Bündnisgrünen uns dazu entschlossen, einen eigenen, sehr ausführlichen Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz vorzulegen und diesen vor Einreichung online diskutieren zu lassen. Gestern debattierte der Bundestag nun auf Antrag der SPD erneut über den Beschäftigtendatenschutz. An dieser Stelle dokumentiere ich meine gestrige Protokollrede und freue mich über Kritik und Anregungen.
Die fortschreitende Digitalisierung bietet der Wissenschaft vielversprechende neue Möglichkeiten im Umgang mit Wissen und für die Verbreitung von wissenschaftlichen Informationen. Ein offener Wissenschaftsdiskurs ist auf den dauerhaft freien, d.h. für Nutzerinnen und Nutzer gebührenfreien Zugang zu wissenschaftlichen Beiträgen angewiesen (Open Access). Insbesondere gilt dies im Fall öffentlich geförderter Forschung, deren Ergebnisse ohne finanzielle, technische und rechtliche Barrieren zugänglich sein sollten. Die grüne Bundestagsfraktion unterstützt die Anliegen der Open Access-Bewegung im Wissenschaftsbereich. Deshalb haben wir gestern den umfassenden Antrag „Förderung von Open Access im Wissenschaftsbereich und freier Zugang zu den Resultaten öffentlich geförderter Forschung“ in den Bundestag eingebracht. Hier skizzieren wir noch einmal die wichtigsten Punkte unseres Antrages. Außerdem könnt Ihr meine Protokollrede noch einmal nachlesen.
Die Anwälte der Opfer der Telekom-Bespitzelungsaffäre haben heute ihren Abschlussbericht vorgestellt. In ihm wird eine unzulängliche Aufklärung der Vorfälle durch die Justiz kritisiert. Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte sei weder vollständig aufgeklärt noch "strafrechtlich angemessen gewürdigt" worden, erklärten die Anwälte. Sie forderten zugleich einen besseren rechtlichen Schutz der Grund- und Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Betrieben. Die Bundesregierung muss nun endlich aus dem Tiefschlaf aufwachen und die Beschäftigten endlich effektiv vor Überwachung und Ausspionierung zu schützen.
Die fortschreitende Digitalisierung bietet der Wissenschaft vielversprechende neue Möglichkeiten im Umgang mit Wissen und für die Verbreitung von Informationen. Offener Wissenschaftsdiskurs ist auf den freien, d.h. für Nutzerinnen und Nutzer gebührenfreien Zugang zu wissenschaftlichen Beiträgen angewiesen. Insbesondere gilt dies im Fall öffentlich geförderter Forschung, die ohne finanzielle, technische und rechtliche Barrieren zugänglich sein muss (Open Access). Die grüne Bundestagsfraktion unterstützt die Anliegen der Open-Access-Bewegung nachdrücklich und hat gerade hierzu einen Antrag vorgelegt.
Wir haben auf gruen-digital immer wieder über ELENA und unsere Aktivitäten dazu berichtet. Heute legt das Kabinett der schwarz-gelben Bundesregierung das Aufhebungsgesetz des in der ersten Woche der parlamentarischen Sommerpause klammheimlich beerdigten ELENA-Verfahrens vor.
Am Montag, dem 19. September 2011 ab 17.00 Uhr steht im Rechtsausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zu verwaisten Werken an. Anlass der Anhörung sind zwei Gesetzentwürfen von SPD und LINKE sowie ein entsprechender Antrag von uns Grünen. Hier findet Ihr alle Infos zur Anhörung sowie die eingegangenen Stellungnahmen.