Dass es innerhalb der SPD eine Unterstützung für die anlasslose Vorratsdatenspeicherung gibt, ist seit geraumer Zeit bekannt. Zuletzt war es […]
Im Februar diesen Jahres hatten wir die Bundesregierung aufgefordert, sich nicht nur in Sonntagsreden gegen die Unterdrückung des freien Informationsaustausches im Netz auszusprechen, sondern sich aktiv gegen Unterdrückung und Zensur einzusetzen. Zum Beispiel könnte sie die Ausfuhrbestimmungen für derartige Güter im Rahmen einer Novelle der Rüstungsexportrichtlinien verschärfen. Anbei eine kurze Übersiocht unserer bisherigen Initiativen auf dem Gebiet.
Am 06. Juli 2011 wird der Ausschusses für Kultur und Medien des Bundestages ein Öffentliches Expertengespräch zum Thema "Gefährdungen der internationalen Pressefreiheit - Folgen für Medienanbieter und -berichterstatter" durchführen. Wir Grünen haben am 08. Juni 2011 einen Antrag „Pressefreiheit europaweit umsetzen - Medien als wichtigen Grundpfeiler der Demokratie stärken“ vorgelegt. Dieser wird während des Expertengesprächs diskutiert.
Der juristische Dienst des Rates der EU-Mitgliedsstaaten hat in einem Gutachten die Ansicht vertreten, dass die Pläne der EU zur Sammlung und Speicherung von Fluggastdaten (Passenger Name Record, kurz: PNR) verfassungswidrig sind. Diese Ansichten teilen wir Grünen und haben die Bundesregierung frühzeitig aufgefordert, die vom allen Seiten geäußerten Bedenken an dem Vorhaben gegenüber der Kommission deutlich zum Ausdruck zu bringen.
Die Bundesregierung hat beim EU-Rat Justiz und Inneres am 11. April keine grundlegenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Richtlinienvorschlag über die Vorratsspeicherung und Verwendung von Fluggastdatensätzen geltend gemacht. Das ist untragbar angesichts der jüngsten Verfassungsrechtsprechung und der deutlichen Kritik von Bundestag und Bundesrat.
ELENA, das war direkt nach dem Start des Verfahrens klar, ist vollkommen aus dem Ruder gelaufen, sowohl was die zu übermittelnden Daten, als auch was die Kosten des Verfahrens angeht. Beides haben wir bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes beklagt. Die Bundesregierung hat sämtliche unserer Bedenken in den Wind geschlagen und im Zuge eines durchsichtigen Täuschungsmanövers die verfassungsrechtlichen Bedenken noch verstärkt. Da sie seit Monaten untätig ist, haben wir nun einen zweiten Antrag gestellt. In ihm fordern wir die Bundesregierung auf, die bei ELENA nach wie vor bestehende Meldepflicht aufzuheben und die Beschäftigtendaten umgehend zu löschen.
Wie Thomas Mike Peters beim Telemedicus berichtet, bestehen die Rundfunkreferenten der Länder auf einer gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität im Telekommunikationsgesetz (TKG). Momentan beraten die Ausschüsse des Bundesrats über die am 2. März vom Kabinett verabschiedete Vorlage. Bereits am 28. März hat der Kulturausschuss einen Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Thüringen einstimmig verabschiedet.