Der offizielle Support von Microsoft für Windows 7 endete vor einem Jahr. Schon damals hatten wir die Bundesregierung gefragt, bei […]
In den nächsten Tagen werden wir einige parlamentarische Initiativen von uns einstellen, über die wir in den vergangenen, durchaus hektischen […]
In den nächsten Tagen werden wir einige parlamentarische Initiativen von uns einstellen, über die wir in den vergangenen, durchaus hektischen […]
Kaum ein Thema hat in den vergangenen Monaten so sehr die Gemüter erhitzt wie die Uploadfilter. Die Diskussion drehte sich […]
Im August 2016 wurden überraschend Hacking-Programme der NSA-Elitehackgruppe TAO auf der Software-Tauschplattform GitHub300 Megabyte angeboten, mit denen unter anderem das gezielte Hacking von weit verbreiteten kommerziellen Firewalls von Anbietern wie CISCO und Fortinet, sowie von Routern und Betriebssysteme möglich sein soll. Wie im Juni 2016 bekannt geworden ist, plant die Bundesregierung seit geraumer Zeit eine Bundesbehörde zur Umgehung von Kryptographie. Die "Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich", kurz ZITiS, soll den Polizeibehörden und Verfassungsschutzämtern helfen, verschlüsselte Kommunikation zu dechiffrieren. Statt IT-Sicherheit zu gewährleisten und die private Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, soll der Staat also selbst zum Hacker werden. In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung wollten Luise Amtsberg, Volker Beck und Konstantin wissen, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus den Veröffentlichungen der Hacking-Programme in Hinblick auf das geplante ZITiS zieht. Die Antwort der Bundesregierung könnt ihr hier nachlesen.
Die Entwicklung autonomer Fahrzeuge schreitet stetig voran. Schon in wenigen Jahren soll das selbstfahrende und vernetzte Auto Alltag sein. Hierbei stellen sich wichtige Fragen zum Schutz der Daten von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Schon heute verfügen moderne Fahrzeuge über bis zu 80 digitale Steuergeräte, sowie über eine Anzahl von bis zu hundert verschiedenen Sensoren, die auch personenbeziehbare Daten und Informationen erheben, verarbeiten und nutzen. Die digitalen Steuergeräte und Sensoren generieren – oftmals intransparent für den Fahrzeughalter – selbsttätig große Menge von Daten und Informationen zur Umgebung, zur Fahrweise, aber auch direkt zum Zustand der Fahrenden. So kann beispielsweise die Atemluft kontrolliert, der Herz- oder Pupillenschlag überwacht oder der psychische Zustand per Sprachanalyse ausgewertet werden. Gemeinsam mit unserer Vorsitzenden des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, Renate Künast, und unserem verkehrspolitischen Sprecher Stefan Kühn haben wir die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage erneut gefragt, wie sie Datensouveränität und Verbraucherschutz bei der Entwicklung eines Rechtsrahmens für das automatisierte Fahren sicherstellen will. Die Antwort der Bundesregierung liegt nun vor.
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