Die Debatte um die Einführung von Software des hochumstrittenen US-Unternehmens Palantir auf Bundesebene wird derzeit extrem intensiv geführt. Während seine Vorgängerin Nancy Faeser den Einsatz auf Bundesebene noch klar ablehnte, hält Alexander Dobrindt unbeirrt an seinem Vorhaben, den Einsatz auch auf Bundesebene zu ermöglichen fest – entgegen der geltenden Beschlusslage des Deutschen Bundestags. Hierauf hatte ich öffentlich wiederholt verwiesen.

Der Widerstand in den Ländern gegen die Software aus dem direkten Umfeld von Trump-Unterstützer Peter Thiel wächst. Die vergangenen Innenministerkonferenz (IMK) hat es deutlich gezeigt: Auch in den Reihen der eigenen Kolleginnen und -kollegen wachsen die Zweifel. Pro-Palantir-Initiativen verfehlten die Mehrheit deutlich. Stattdessen wurde ein Beschluss gefasst, der den Bundesinnenminister daran erinnert, dass es zwingend ist, nur auf vertrauenswürdige Anbieter zurückzugreifen und einen Abfluss der hochsensiblen Daten deutscher Sicherheitsbehörden in die USA zu verhindern. 

Doch all das ficht Alexander Dobrindt nicht an. Sein ganzes Agieren in Sachen Palantir steht auch im deutlichen Widerspruch zu allen Vereinbarungen, die digitale Souveränität Deutschlands und Europas zu erhöhen. Hierauf hatte man sich u.a. im Zuge der Vorlage der Nationalen Sicherheitsstrategie der Bundesregierung geeinigt. Kaum ein Buzzword wird derzeit so intensiv bemüht. Auch in ihrem Koalitionsvertrag bekräftigen CDU, CSU und SPD das Ziel.

Das Handeln von Alexander Dobrindt entspricht jedoch dem genauen Gegenteil. Warum sich der Innenminister derart zum Lobbyisten eines US-Unternehmens macht, bleibt absolut unverständlich.

Wiederholt hat man von Seiten des Bundesinnenministeriums erklärt, dem Haus seien keine deutschen und europäischen Alternativen zu Palantir bekannt. Vor dem Hintergrund, dass sich in den vergangenen Wochen gleich mehrere Unternehmen an mich gewandt haben, sich beschwerten, sich zwar an das Haus gewendet, aber kein Gehör beim zuständigen Innenministerium gefunden zu haben, hielt ich diese Aussage von vornherein für wenig glaubhaft. Vor diesem Hintergrund habe ich eine entsprechende parlamentarische Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. Über die Antwort hat auch der SPIEGEL gestern bereits kurz berichtet.

Hier meine Frage an die Bundesregierung im Wortlaut:

Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass mir von gleich mehreren deut­schen und europäischen Firmen zugetragen wurde, dass man sich unternehmens­seitig, auch und gerade mit Blick auf den jüngsten Beschluss der Innenministerkonfe­renz (IMK), wiederholt mit Hinweis auf entsprechende, teils in verschiedenen Lan­des- und Bundesbehörden bereits im Einsatz befindlichen Programme mit einem durchaus ähnlichem Einsatzspektrum, einer sehr viel besseren Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen, gleichzeitig weit weniger mit dem Einsatz verbundenen rechtli­chen Risiken, an das BMI und/oder ihm nachgeordnete Behörden wie beispielsweise das Bundeskriminalamt (BKA) gewandt habe, an der in der Sendung FAKT „Attentä­ter unter uns“ vom 15. Juli 2025 (ab Minute 25:00) getätigten Aussage fest, dem Bundesministerium des Innern (BMI) sei „derzeit keine marktverfügbare, einsatzbe­reite und den polizei-fachlichen Anforderungen genügende nationale und/oder euro­päische Alternative zu dem Softwareprodukt von Palantir (…) bekannt“, und welche Unternehmen haben sich an das BMI und/oder ihm nachgeordnete Behörden mit entsprechenden Hinweisen gewandt (bitte konkrete Aufschlüsselung mit Datum der ersten Kontaktaufnahme)?

Hier die Antwort der Bundesregierung im Wortlaut:

Der Bund war im Jahr 2022 an dem Verfahren zur Beschaffung einer verfahrensübergreifenden Analyse- und Recherchesoftware (VeRA) des Freistaats Bayern, welches dieser auch für das von Bund und Ländern gemeinsam verantwortete Programm P20 führte, durch das Bundesministerium des Innern (BMI) beteiligt. Das Unternehmen Palantir Technologies GmbH war mit Abschluss des Verfahrens das einzig verbliebene Unternehmen im Vergabeverfahren. Diese Ausschreibung ist weiterhin rechtlich bindend. Dem BMI ist keine derzeit marktverfügbare, einsatzbereite und den polizei-fachlichen Anforderungen genügende nationale und/oder europäische Alternative zu dem Softwareprodukt von Palantir Technologie GmbH bekannt. Das BMI begrüßt jegliche Entwicklungen europäischer Unternehmen, die auch die digitale Souveränität stärken. Das BMI beobachtet kontinuierlich den Markt und informiert sich darüber hinaus über aktuelle Entwicklungen. Im Rahmen der Planung zur zeitnahen Bereitstellung einer Analysefähigkeit für die deutschen Polizeien, die der Verwaltungsrat des für das Programm P20 zuständigen Polizei-IT-Fonds in seiner 14. Sitzung im Mai 2025 beschlossen hat, werden fortlaufend die Anforderungen an eine Analysesoftware überprüft. Diese Prüfung umfasst sowohl den Einsatz von marktverfügbarer Software als auch die Nutzung einzelner modularer Services. Sie erfolgt ergebnisoffen anhand der fachlich inhaltlichen Anforderung ohne vorherige Produktfestlegung und unter Berücksichtigung der von der Innenministerkonferenz (IMK) vorgegebenen Rahmenbedingungen. Eingehendere Betrachtungen einzelner Softwarelösungen sind in diesem Rahmen auch mit Blick auf die weiterhin bestehende rechtliche Bindung der Ausschreibung bislang nicht erfolgt.

Die Auflistung der Unternehmen mit Datum der ersten Kontaktaufnahme (Anlage) wird als Verschlusssache mit dem VS-Grad „Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Auflistung umfasst Kontaktaufnahmen direkt beim BMI und durch Teilnehmer des Programms P20 vermittelte Kontakte. Die Auflistung umfasst den Zeitraum seit Abschluss der Ausschreibung zur VeRA im Jahr 2022. Hintergrund dieser Entscheidung ist die Abwägung des Informationsanspruchs des Parlaments mit den Grundrechten Dritter, in diesem Fall der in der Antwort aufgeführten Unternehmen. Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz beinhaltet das Recht auf Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Hierbei handelt es sich um auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind, und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Durch den Fragesteller wird eine Auflistung aller Kontaktaufnahmen durch Unternehmen erfragt, die sich bezüglich ihrer Tätigkeit im Bereich der automatisierten Datenanalyse an das BMI und/oder ihm nachgeordnete Behörden gewandt haben. Diese Kontaktaufnahme ist nicht-öffentlich im Rahmen von klar eingegrenzter E-Mail-Kommunikation erfolgt. Eine Veröffentlichung der Auflistung würde den Tätigkeitsbereich und damit im weitesten Sinne das technische Wissen der betreffenden Unternehmen offenlegen. Die Einholung etwaiger Freigaben der einzelnen Unternehmen ist mit Blick auf die kurze Frist zur Beantwortung der schriftlichen Anfrage nicht möglich.

Bewertung der Antwort der Bundesregierung:

Die Antwort der Bundesregierung ist insgesamt hochwidersprüchlich. In ihr verweist das BMI zunächst auf den im Jahr 2022 gefassten Rahmenbeschluss, an dem auch der Bund beteiligt gewesen sei. Zudem wiederholt man die Aussage, dem BMI seien derzeit „keine marktverfügbare, einsatzbereite und den polizei-fachlichen Anforderungen genügende nationale und/oder europäische Alternative zu dem Softwareprodukt von Palantir Technologie GmbH“ bekannt.

Das ist insofern auch überhaupt nicht verwunderlich, als dass das BMI in seiner Antwort zugleich peinlicherweise einräumen muss, dass man zwar grundsätzlich auch „jegliche Entwicklungen europäischer Unternehmen, die auch die digitale Souveränität stärken“ begrüße, man den Markt für entsprechende Programme kontinuierlich beobachte und sich über aktuelle Entwicklungen informiere, es aber, obwohl sich gleich mehrere Anbieter – teils vor mehreren Jahren – an das BMI gewandt haben. Dies wird aus einem als vertraulich eingestuften Zusatzteil der Antwort erkennbar.

Gleichzeitig wird deutlich, dass man sich von Seiten des Ministeriums diese Anbieter und ihre Programme bis heute überhaupt nicht näher angeschaut hat.

Das Vorgehen der Bundesregierung im Allgemeinen, des Bundesinnenministeriums im Speziellen, ist auch insofern absolut unverständlich, als dass man in der Antwort selbst bestätigt, dass eine solche Prüfung von Alternativen vielfach als Forderung in Richtung BMI adressiert wurde, zuletzt von der Innenministerkonferenz (IMK).  Das BMI verweist hier – bewusst verkürzend – auf die durch die Innenministerinnen und Innenminister vorgegebenen „Rahmenbedingungen“.

Gleichzeitig muss man einräumen, dass „eingehendere Betrachtungen einzelner Softwarelösungen“ mit Hinweis auf den bestehenden Rahmenvertrag „bislang nicht erfolgt“ seien.

Somit wird einmal mehr deutlich, dass man im BMI unter der Leitung von Alexander Dobrindt scheinbar keinerlei Interesse daran hat, sich ernsthaft Gedanken über mögliche Alternativen zu Palantir zu machen. Seit Jahren werden Anbieter, die sich mit möglichen Alternativen an das BMI wenden, keiner genaueren Prüfung unterzogen. Teils haben Sie bis heute keine Antwort auf Ihre Schreiben erhalten.

Dieses Vorgehen widerspricht nicht nur klar den Aufforderungen der Innenministerkonferenz, also denen der eigenen Kolleginnen und Kollegen des Bundesinnenministers. Das Agieren von Alexander Dobrindt ist auch und gerade vor dem Hintergrund aller schönen Sonntagsreden zur notwendigen Erhöhung der digitalen Souveränität Deutschlands und Europas absolut unverständlich. Zudem ist es auch sicherheitspolitisch unverantwortlich, denn bei einem etwaigen Rückgriff auf einen Anbieter aus Deutschland oder Europa wäre die Gefahr, dass den Praktikern in den Polizeibehörden die Software von höchsten Gerichten wieder aus der Hand geschlagen wird, zweifellos sehr viel geringer.

Auch um die Frage, ob es nicht ggf. besser ist, in einem verfassungsrechtlich extrem sensiblen Feld ggf. gänzlich auf die Software privater Anbieter zu verzichten, kann nur seriös beantwortet werden, wenn alle Programme einer eingehenden Prüfung unter frühestmöglicher Beteiligung auch der zuständigen Aufsichtsbehörden wie der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit unterzogen werden.

Was bleibt ist der Eindruck, dass – trotz bestehender Alternativen aus Deutschland und Europa – nach dem Willen der Verantwortlichen im Bundesinnenministerium auf Teufel komm raus ein hochfragwürdiger US-Anbieter durchgedrückt werden soll, bei dem weiterhin schwerwiegende rechtsstaatliche Bedenken bestehen – und sich weiter verstärken.

Ich fordere Bundesinnenminister Dobrindt an dieser Stelle noch einmal mit Nachdruck auf, sich endlich auch an der Diskussion, um mögliche Alternative zu Palantir zu beteiligen und seinen Teil für eine echte Diskussion um die tatsächlich notwendige Erhöhung der digitalen Souveränität Deutschlands und Europas zu leisten.

Innen- und Verfassungsminister Dobrindt muss eine Diskussion um gute, moderne und verhältnismäßige Polizeiarbeit auf klaren verfassungsrechtlichen Grundlagen ermöglichen, nicht verhindern.    

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