Der Deutsche Bundestag hat einstimmig beschlossen, einen Untersuchungsausschuss zum Überwachungs- und Geheimdienstskandal einzurichten. Doch die Bundesregierung sabotiert die Aufklärung durch das Parlament auch weiterhin, wo es nur irgendwie geht. Dies wird nicht nur an ihrer anhaltenden Verweigerungshaltung bezüglich der Befragung von Edward Snowden in Deutschland, sondern auch bei der Übersendung von übermäßig geschwärzten Akten an den Ausschuss deutlich. Als grüne Bundestagsfraktion fordern wir die unverzügliche und vollständige Information des Parlaments. Notfalls werden wir erneut in Karlsruhe für unsere Rechte streiten.
Heute, am 11. September 2014, dreizehn Jahre nach den Terroranschlägen auf das World Trade Center, setzt der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Überwachungs- und Geheimdienstaffäre seine Aufklärungsarbeit fort. Konstantin berichtet über die heutige Sitzung und die derzeit im Ausschuss geführten Diskussionen.
Der Bundesnachrichtendienst dürfe nicht beliebig agieren: Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.d., wirft dem BND in einem aktuellen […]
Zum einjährigen Asyl von Edward Snowden in Russland hat Konstantin heute gemeinsam mit der Vorsitzenden der grünen Bundestagsfraktion, Katrin Göring-Eckardt, die Bundesregierung noch einmal aufgefordert, endlich ihre Verweigerungshaltung aufzugeben und eine Aussage von Edward Snowden vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Berlin zu ermöglichen. Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir der Bundesregierung gerade ein letztes Ultimatum gesetzt und ihr eine rechtsstaatliche Brücke gebaut. Sollte sie diese Chance nicht nutzen, müssen wir vor dem Bundesverfassungsgericht für unsere Oppositionsrechte streiten. Hierzu sind wir bereit: Eine ausgearbeitet Klageschrift liegt vor.
Nachdem der Europäische Gerichtshof Anfang April entschieden hat, dass die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten nicht mit europäischem Recht vereinbar ist, sprach sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Reinhard Grindel für einen deutschen Alleingang und eine rasche Wiedereinführung der umstrittenen Datenspeicherung aus. Bundesjustizminister Heiko Maas kündigte hingegen an, dass es ohne eine entsprechende europäische Richtlinie keine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland geben werde. In einem kurzen “Netzpolitischer Einspruch” habe ich die Große Koalition aufgefordert, die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu begraben.
Die letzten Tage und Wochen haben noch einmal verdeutlicht: Sowohl Große Koalition als auch Bundesregierung wollen partout keine Aufklärung des nunmehr seit einem Jahr andauernden Überwachungsskandals. Anders ist die Blockade der Vernehmung des Zeugen Snowden durch den Bundestag und auch die Duckmäuserei des Generalbundesanwaltes nicht zu verstehen. Angesichts der Hinweise Edwards Snowdens, wozu er auszusagen bereit ist, erleben wir ein sträfliches Unterlassen der politisch Verantwortlichen. Die ideologische Verbohrtheit gegen den Daten- und Persönlichkeitsschutz und die Ignoranz der Merkel-Regierungen gegenüber Massenüberwachung und Spionage bedrohen Rechtsstaat und Grundrechte nachhaltig. Wenn Angela Merkel nicht als diejenige Kanzlerin in die Geschichtsbücher eingehen will, die unsere Verfassung auf dem Altar der nach Daten gierenden Sicherheitsbehörden opferte, muss sie schleunigst eine 180 Grad Kehrtwende vollziehen.
In einem Urteil vom 24.04.2013 zur Antiterrordatei hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Konturen des verfassungsrechtlichen Trennungsgebotes geschärft und hohe Anforderungen an die informationelle Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten formuliert. Wegen seiner grundsätzlichen Aussagen ergibt sich aus dem Urteil ein weitreichender Handlungs- und Prüfbedarf, der weit über das Antiterrordateigesetz hinaus geht. Am 04. April 2014 hat die grüne Bundestagsfraktion im Rahmen des von ihr gesetzten Schwerpunktes “Digitale Bürgerrechte” ein Fachgespräch mit dem Titel „Datenschutz und Trennungsgebot in der Sicherheitspolitik“ veranstaltet. Nun liegt die Reader Fachgespräch Datenschutz & Trennungsgebot vor. Die Dokumentation, die wir allen Interessierten zur Verfügung stellen, enthält unter anderem die sehr konkreten Thesenpapiere der Referentinnen und Referenten.
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