Der 1. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum internationalen Überwachungsskandal („NSA-UA“) hat in der letzten Sitzungswoche zwei weitere hochspannende Zeugen vernommen. Der erste Zeuge war BND-Projektleiter für das Projekt „Eikonal“, den umstrittenen Datenabgriff des BND an Glasfaserkabeln in Frankfurt/Main zur Weiterleitung an den US-Partnerdienst NSA. Als zweiten Zeugen hat der Ausschuss Kai-Uwe Ricke vernommen. Kai-Uwe Ricke war Chef der Deutschen Telekom von 2002 bis Ende 2006. Die Vorgänge um das umstrittene Projekt Eikonal fielen in diesen Zeitraum. Hier haben wir ausführlich über die Sitzung berichtet.
Die Aussagen der beiden Zeugen waren unterschiedlich erkenntnisbringend. Der ehemalige Projektleiter von Eikonal hatte durchaus einiges zur weiteren Aufklärung beigetragen. Schon im öffentlichen Teil der Sitzung wurde klar, dass der Zeuge wesentliche Teile des bislang an erarbeiteten Erkenntnissen bestätigen konnte. Bestätigt wurde unter anderem eine durchaus sehr unterschiedliche Datenverarbeitungspraxis im Hinblick auf variierende Datenarten, was auch die massenhafte Datenweitergabe von Metadaten an die NSA, über einen längeren Zeitraum, betrifft. Der zweite Zeuge, Herr Ricke, konnte leider wenig Erhellendes zur weiteren Aufklärung beitragen. Verwundert hat seine Aussage, dass ein ehemaliger Telekom-Chef selbst Brief aus dem Bundeskanzleramt nicht wissentlich zur Kenntnis genommen haben will und ganze Organisationsbereiche vollständig aus seinem Blickfeld verschwunden sein sollen, was an Organisationsverschulden grenzen würde.
Im Vorfeld der heutigen Sitzung wurden neue Details über Angriffe auf Belgacom sowie auch über die systematischen Angriffe auf die GSM-Technologie bekannt. Sie verlangen zweifellos weitere Aufklärung und Handeln. Sicherheitsstandards müssen überprüft werden. Angesichts der euopäischen Dimension muss sich auch die EU-Kommission dazu verhalten, dass ein EU-Mitglied andere auf diese Weise angreift und dabei auch den IT-Betreiber der EU und dessen Kommunikation geknackt hat.
Gleichzeitig hat die Ankündigung von Generalbundesanwalt (GBA) Range, keine weiteren Ermittlungen in Sachen Überwachung des Merkel-Phones anstellen zu wollen, durchaus überrascht. Vor dem Hintergrund sehr deutlicher Aussagen hierzu, u.a. von Kanzlerin Merkel und dem US-Präsidenten, hat uns die vorgebrachte Argumentation, es handele sich bei dem vom Spiegel erwähnten Argument um kein Original, was im Übrigen auch nie behauptet wurde, nicht überzeugt.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die gemeinsame Organklage der Oppositionsfraktionen abzulehnen, hat uns enttäuscht. Wir bedauern es sehr, dass nicht einmal die Gelegenheit bestand, in einer mündlichen Verhandlung vor dem Gericht hierzu vorzutragen und werden weiter darauf drängen, eine Vernehmung des Schlüsselzeugen Edward Snowden in Deutschland zu ermöglichen. Dafür werden wir alle in Betracht kommenden Möglichkeiten genau prüfen – auch einen Antrag an den Bundesgerichtshof. Nach unserer Auffassung greift die Weigerung der Bundesregierung, dem Zeugen Edward Snowden in Amtshilfe eine Einreise zum Zweck einer Aussage zu ermöglichen, in das verfassungsrechtlich geschützte Minderheitenrecht der Opposition ein.
Eine Vernehmung Edward Snowdens durch ein Gremium des Deutschen Bundestages im autoritär regierten Russland ist und bleibt eine lächerliche Vorstellung. Nur eine Befragung vor dem Ausschuss in Berlin kann dem Aufklärungsanspruch von Parlament und Öffentlichkeit gerecht werden. Die Bundesregierung haben wir noch einmal aufgefordert , die für den Grundrechtsschutz elementare Aufklärungsarbeit des Parlaments nicht länger zu behindern. Die Regierungsfraktionen von SPD, CDU und CSU müssen sich überlegen, ob sie weiterhin das Geschäft der mauernden Bundesregierung übernehmen und damit letztlich die illegalen Aktivitäten der Geheimdienste unterstützen oder ob sie sich endlich dem Ausverkauf unserer Grundrechte parlamentarisch entschlossen entgegenstellen wollen.
Im Vorfeld der heutigen Sitzung erinnern wir uns: Bundeskanzlerin Merkel tat Sommer letzten Jahres extrem überrascht angesichts der im Raum stehenden Vorwürfe, Minister reisten in die USA, schließlich leugnete man großflächig jede Beteiligung, gerierte sich als Opfer und zeigte mit dem Finger auf die USA. Heute zeichnet sich angesichts der Aufklärungsarbeit weniger engagierter Journalistinnen und Journalisten und der Aufklärung durch das Parlament schon ein gänzlich anderes Bild: Deutsche Dienste sind ein nicht unwichtiges Rad im internationalen Getriebe der anlasslosen Massenüberwachung. Abgriffe in Kooperation mit US-Geheimdiensten fanden -zumindest für die Vergangenheit- an Glasfaser auch in Deutschland selbst statt.
Zur heutigen Sitzung sind erneut zwei Zeugen geladen: Zunächst wird der Ausschuss mit Reinhardt Breitfelder, einen ehemaligen Abteilungsleiter des BND in einem für die weitere Aufklärung hoch relevantem Bereich, hören. Von dem Zeugen ist vor dem Hintergrund, dass er innerhalb des BND einer der Hauptverantwortlichen während des operativen Beginns der Massenabgriffe von Daten. Für uns ist von besonderem Interesse zu erfahren, wer wann politisch für welche Entscheidungen verantwortlich gezeichnet hat und welche Diskussionen es hierzu gab. Dass es das Projekt EIKONAL gegeben hat, entgegen aller Bedenken sowohl in BND als auch im Kanzleramt, wird von allen Zeugen bislang bestätigt. Wir wissen auch, dass die erheblichen Bedenken des betroffenen Unternehmens bearbeitet wurden und ein Freibrief aus dem Kanzleramt rechtliche Bedenken beruhigen sollte. Wir werden weiter fragen: Welche weiteren Maßnahmen wurden getroffen und welche weiteren Bundesstellen waren beteiligt, womöglich unter Vorspiegelung falscher oder unvollständiger Tatsachen, um rechtliche Hürden oder anderweitige Bedenken und Widerstände zu überwinden.
Die zweite Zeugin war Verfasserin und Projektleiterin eines wichtigen internen, kritischen Berichts zum Projekt Eikonal. Vom ihr wollen wir genau wissen, wer diesen Bericht mit welchem Hintergrund in Auftrag gab und was aus diesem Bericht wurde. Die Rechtsauffassung der Bundesregierung steht und fällt mit der Qualität ihres Filterprozessses zum Schutz der Grundrechtsträger. Wir haben auch weiterhin massive Bedenken, dass für paketvermittelte Verkehre auf der Glasfaser eine rechtlich akzeptable hinreichende Filterung möglich ist. Zu all diesen Fragen erhoffen wir uns weitere Erkenntnisse.
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