Nachdem der Europäische Gerichtshof Anfang April entschieden hat, dass die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten nicht mit europäischem Recht vereinbar ist, sprach sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Reinhard Grindel für einen deutschen Alleingang und eine rasche Wiedereinführung der umstrittenen Datenspeicherung aus. Bundesjustizminister Heiko Maas kündigte hingegen an, dass es ohne eine entsprechende europäische Richtlinie keine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland geben werde. In einem kurzen “Netzpolitischer Einspruch” habe ich die Große Koalition aufgefordert, die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu begraben.
Heute haben Konstantin und Katja Keul, rechtspolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, die anhaltende Realitätsverweigung von Vertreterinnen und Vertreter der CDU sowie verschiedener SPD-Innenminister in Sachen Vorratsdatenspeicherung kritisiert. Vor nicht einmal einer Woche hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem bahnbrechenden Urteil die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für nicht vereinbar mit dem Europarecht erklärt. Die gerade erst erzielte Einigung zwischen Justizminister Maas und Unionsfraktionschef Kauder, in dieser Legislaturperiode kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung anzugehen, war die einzig logische Konsequenz des Urteils. Diese Einigung soll durch die Forderungen von Wolfgang Bosbach und verschiedenen SPD-Landesinnenministern nun scheinbar torpediert werden.
Nachdem die grüne Bundestagsfraktion erst vor Kurzem mit Hinweis auf das weiterhin unklare Vorgehen der Bundesregierung in Sachen anlassloser Vorratsdatenspeicherung und das anstehende Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erneut einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht hat, hat der Parteirat von Bündnis 90/Die Grünen gerade – einstimmig – ebenfalls einen Beschluss gegen die Vorratsdatenspeicherung gefasst. Anbei dokumentieren wir den Parteiratsbeschluss „Vorratsdatenspeicherung europaweit beenden“ im Wortlaut.
Einer der Schwerpunkte dieser Sitzungswoche liegt zweifellos darin, die im Raum stehenden Fragen im Fall des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy aufzuklären. Die gestrigen Befragungen im Innenausschuss, die wir als Grüne initiiert hatten, hat den Abgeordneten insgesamt kaum mehr Klarheit gebracht. Im Gegenteil: Statt die bestehenden Unklarheiten aufzulösen, haben sich neue Fragen ergeben. Wir Grüne drängen daher weiter auf vollständige Aufklärung. Die Große Koalition hat am gestrigen Tag leider in einem taktischen Manöver eine für die Öffentlichkeit nachvollziehbare Befragung direkt im Plenum des Deutschen Bundestages insofern verhindert, indem sie eine Aktuelle Stunde im Bundestag ansetzte und damit die Beantwortung der von uns eingereichten Fragen verhinderte.
Wenige Tage ist es her, dass sich CDU/CSU und SPD auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag geeinigt haben. Die innen- und netzpolitische Bewertung des Vertragswerks fällt eher mau aus. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist das Vertragswerk verheerend. Es droht ein schwarz-roter Ausverkauf des Daten- und Grundrechtsschutzes. Neben der Diskussion um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und der großkoalitionären Abwicklung der Stiftung Datenschutz, dem datenschutzrechtlichen Leuchtturmprojekt der noch kommissarisch amtierenden schwarz-gelben Bundesregierung, hat vor allem die Diskussion um die – zumindest vorübergehende – Verlängerung der Amtszeit Peter Schaars für erhebliche Verwirrung gesorgt. Nach einer schriftlichen Frage von Konstantin ist nun klar: Bundesinnenminister Friedrich geht sehenden Auges einen verfassungs- und europarechtlich höchst fragwürdigen Weg.
Bis vor Kurzem verhandelten Union und SPD über einen Koalitionsvertrag für die kommende Legislaturperiode. U.a. auch die dort enthaltene Formulierung zur Vorratsdatenspeicherung hat für große Verwunderung gesorgt. So einigte man sich vorschnell darauf, die Richtlinie möglichst schnell umzusetzen und die Frist zur Speicherung von 6 Monate auf 3 Monate auf EU-Ebene absenken zu wollen. Diesen Kompromiss, der keiner Kompromiss ist, kritisiert Konstantin in einem Gastbeitrag für das Handelsblatt. Wie immer gilt: Über Eure Kritik und Anregungen freue ich mich.
Was würden wir heute über den NSA-Skandal wissen, wenn nicht eine Handvoll großer Medien wie der Guardian und der Spiegel die Daten von Edward Snowden ausgewertet, eingeordnet und die Öffentlichkeit informiert hätte? Ich denke, wir würden heute nicht von diesem Skandal reden, denn wir wüssten nichts davon. Damit Journalisten investigativ arbeiten können und unbequeme Nachfragen stellen, brauchen sie Informationen – entweder von Informanten oder aber durch Auskunft von offiziellen Stellen. Für letztere brauchen Journalisten in Deutschland gewisse Rechte. Die will ihnen aber die große Koalition nicht so einfach gewähren. Das zeigt sich am Presseauskunftsrecht, das im Koalitionsvertrag nicht auftaucht, obwohl es einst von der SPD drängend gefordert wurde.
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