Firmen können sich seit dem heutigen Montag nicht mehr auf das transatlantische Datenabkommen "Safe Harbor" berufen - aber ein Ersatz fehlt noch immer. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) glich einem Paukenschlag. Es war eine schallende Ohrfeige - sowohl für die Kommission als auch die Bundesregierung. Und es war absehbar. Viel zu lang haben Kommission und Bundesregierung die Augen vor dem offensichtlichen Problem verschlossen. Erneut musste erst ein höchstrichterliches Urteil die Grundrechte von 500 Millionen Europäerinnen und Europäern stärken. Wir brauchen endlich weitreichende, auch gesetzliche Einschnitte der geheimdienstlichen Massenüberwachung, eine verbesserte parlamentarische Kontrolle und effektive Grundrechtsschutzmechanismen – auch und gerade auf internationaler Ebene. Die Bundesregierung muss ihr ganzes politisches Gewicht nutzen. Ein einfaches "Weiter so" kann und darf es nicht geben.
Nach dem erfolgreichen Start der neuen digitalen Veranstaltungsreihe von Sven Giegold, MdEP, “Europe Calling – Europa kontrovers” Mitte Dezember freuen wir uns über die Fortsetzung zu einem hochaktuellen Thema: Die jüngst von Jan als Berichterstatter für das Europäische Parlament verhandelte Datenschutzgrundverordnung. Über diesen Meilenstein für den Europäischen Datenschutz wollen wir diskutieren. Mit dabei sind der Datenschutzaktivist und Facebook-Bezwinger Max Schrems sowie Kirsten Fiedler von European Digital Rights. Dabei wollen wir klären, welche Fortschritte sie für den Schutz der Daten bringt und welche Hürden noch immer zu überwinden sind.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum „Safe-Harbor“-Abkommen hat zur direkten Folge, dass Transfers personenbezogener Daten in die USA auf Grundlage des Abkommens nicht mehr möglich sind. In seinem Urteil machte der EuGH auf gravierenden Schutzlücken aufmerksam und verwies u.a. auf eine unzureichende Begrenzung der Zugriffe von staatlichen Behörden auf Datenbestände. Europäerinnen und Europäern stünden, so das Gericht, keine ausreichenden Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung. Nach der Entscheidung herrschen eine insgesamt große Verunsicherung und ein durchaus nachvollziehbarer Wunsch nach Rechtssicherheit. Gerade angesichts zahlreicher Unternehmen, die personenbezogene Daten bislang auf Grundlage des Abkommens in die USA übermittelt haben, aber auch hinsichtlich eines effektiven Rechtsschutzes für mehr als 500 Millionen Europäerinnen und Europäer besteht akuter Handlungsbedarf. Dennoch herrscht sowohl bei der Bundesregierung als auch der Europäischen Kommission weitgehend Ratlosigkeit. In einem Gastbeitrag für das Magazin des DIVSI plädiert Konstantin dafür, die jüngste Entscheidung als Chance zu begreifen.
Nach vier langen und harten Jahren der Verhandlungen haben wir es geschafft - und es ist ein großer Erfolg für unsere grüne Bürgerrechtspolitik! Die erste umfassende Reform des europäischen Datenschutzrechts seit 1995 kommt. Die EU-Datenschutzgrundverordnung ist künftig das einheitliche, starke Gesetz für alle über 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Es wird ihre Privatsphäre in der digitalen Welt und allen anderen Lebensbereichen effektiv schützen.
Gestern Abend hat sich der Trilog, also die Verhandlerinnen und Verhandler von EU-Parlament, EU-Ministerrat und EU-Kommission, über die europäische Datenschutzreform verständigt. Nach Jahren höchst kontroverser Diskussionen ist es endlich vollbracht: Künftig gelten hohe Datenschutzstandards in allen 28 Mitgliedsländern und für alle Firmen, die ihre Dienste innerhalb der EU anbieten. Das ist ein Meilenstein. Der Grundrechtsschutz von 500 Millionen Europäerinnen und Europäern wird gestärkt und gleichzeitig die Rechtssicherheit für Unternehmen massiv erhöht.
Heute hat die EU-Kommission ihr Maßnahmenpaket zur Urheberrechtsreform vorgestellt. Gemeinsam mit Renate Künast, Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, hat Tabea das vorgelegte Paket einen ersten Bewertung unterzogen. Angesichts des Stückwerks und des fehlenden Gestaltungswillens der Bundesregierung sowie der Kommission sind nationale und EU-Gerichte mittlerweile die stärksten Reformkräfte des Urheberrechts. Ein Armutszeugnis für den gestalterischen Anspruch der Gesetzgeber. Abgesehen von der verpflichtenden Umsetzung europarechtlicher Vorgaben, zeigt sich die Bundesregierung klar reformunwillig. EU-Kommission und Bundesregierung picken sich einfachste Aspekte heraus, aber schieben wesentliche Reformen hinaus. Insgesamt sind die vergangenen Jahre trotz großspuriger Ankündigungen verlorene Jahre für die Modernisierung des Urheberrechts.
Gestern Nacht sind die Trilogverhandlungen zur Richtlinie für Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS) mit einem Kompromiss zu Ende gegangen. Die EU macht damit immerhin einen kleinen Schritt hin zu mehr Cybersicherheit im Bereich kritischer Infrastrukturen und bei großen Anbietern digitaler Dienste. Verbraucherinnen und Verbrauchern wird die NIS-Richtlinie etwas, aber nicht viel mehr Schutz ihrer Daten bieten.
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