In der gestrigen Debatte im Ausschuss für Bürgerliche Rechte, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments habe ich betont, dass es keinen "quick fix" für ein Safe Harbor-Abkommen mit den Vereinigten Staaten geben kann. Ich verstehe nicht, dass es Leute gibt, die sagen: Lasst uns einfach ein "Safe Harbor plus" machen. Wie sollen wir das Rechtssystem der Vereinigten Staaten mit einer Entscheidung der EU-Kommission ändern? Das geht nicht. Punkt.
500 Millionen Euro gehen der Europäischen Union jährlich durch Betrug zu Lasten der finanziellen Interessen der EU verloren, schätzt die Europäische Kommission. Andere veranschlagen die Verluste mit bis zu drei Milliarden Euro pro Jahr wesentlich höher. Eine Europäische Staatsanwaltschaft (European Public Prosecutor´s Office, EPPO) soll Korruption und Geldwäsche in der EU wirksam bekämpfen. Aber viele Punkte sind noch offen, angefangen bei Fragen zum Einfluss der Mitgliedstaaten bis hin zu effektiven Verfahren und starken Rechtsstandards für Verdächtige und Beschuldigte. Die Debatte bietet die Möglichkeit, aktuelle Vorschläge aus strafrechtlicher Perspektive mit Praktikerinnen und Praktikern zu diskutieren und zu versuchen, Antworten auf die Frage zu finden, wie die EU Wirtschaftskriminalität bekämpfen und gleichzeitig starke Verfahrensrechte garantieren kann.
Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum „Safe Harbor“-Abkommen gleicht einem Paukenschlag. Der Gerichtshof hat unmissverständlich klar gemacht, dass die USA, wie bis heute von Europäischer Kommission und Bundesregierung behauptet, eben kein sicherer Hafen für unsere Daten ist. Das Urteil ist die erste gravierende Konsequenz, die aus der Massenüberwachung der NSA, auf die uns Edward Snowden aufmerksam gemacht hat, gezogen wird. Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige sowohl für die Europäische Kommission als auch die Bundesregierung. Die bisherige Datenaustauschpraxis ganzer Wirtschaftszweige steht offen in Frage. Die Verunsicherung ist groß. All dies war absehbar.
Heute ist unser Antrag „Netzneutralität als Voraussetzung für eine gerechte und innovative digitale Gesellschaft effektiv gesetzlich sichern“ (pdf) in den Fachausschüssen des Bundestages, u.a. auch im Ausschuss „Digitale Agenda“, der leider erneut nicht-öffentlich tagen wird. Über den derzeitigen Stand der Debatte zur Netzneutralität auf deutscher und europäischer Ebene hatten wir immer wieder berichtet. Die Bundesregierung weigert sich trotzt anderslautender Lippenbekenntnisse noch immer, eine gesetzliche Regelung zur effektiven Sicherung der Netzneutralität auf Bundesebene vorzulegen und sieht tatenlos zu, wie die Netzneutralität auf EU-Ebene verramscht wird. Damit sägt sie am Grundpfeiler des offenen Internet, zum Leiden der Nutzer und der digitalen Wirtschaft Europas. In einem aktuellen Beitrag für die Zeitschrift „Promedia“ hat Konstantin das Vorgehen der Großen Koalition scharf kritisiert.
Heute hat der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) seine Stellungnahme zum „Safe Harbour“-Abkommen vorgestellt. Die Stellungnahme ist erfreulich klar. Wir hoffen, dass das Gericht dem Plädoyer folgt. Schon heute ist klar: Das Abkommen kann in seiner jetzigen Form keinen Bestand haben. Es zeichnet sich ab, dass der EuGH der Kommission in Kürze erneut die rote Karte zeigen könnte. Dies wäre ein weiteres starkes Signal des Gerichts für den Schutz der Grundrechte von 500 Millionen Europäerinnen und Europäern. Das Abkommen muss nun umgehend aufgehoben werden. Hierfür muss sich die Bundesregierung endlich mit Hochdruck in Brüssel einsetzen.
Anfang Juli griffen Hacker den italienischen Hersteller von Überwachungssoftware Hacking Team an und übergaben interne Dokumente der Whistleblowerplattform Wikileaks, die […]
Neueste Kommentare